Standardzulassung
Verkanntes Potenzial
Standardzulassungen finden zu wenig Beachtung
§ 36 Arzneimittelgesetz, was war das noch gleich? Jetzt fällt es wieder ein! Das war die Standardzulassung, die Befreiung von der Pflicht zur Einzelzulassung, wenn Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit belegt sind und die Gefährdung von Mensch und Tier ausgeschlossen ist. Ein Ausschuss erstellt alle Vorschriften und nötigen Angaben, bevor ein Arzneimittel auf den Markt kommt. Dadurch kostet die Zulassung weniger Geld. Gleichzeitig könnten so bei Lieferengpässen wichtige Arzneimittel standardisiert und dezentral hergestellt werden. Doch die Regierung ist nicht interessiert daran, das bestehende System weiter auszubauen. Die Deutsche Apotheker Zeitung wirft einen Blick in die Praxis der Standardzulassung, die ihr Schattendasein zu Unrecht fristet. | mp
» mehr