Retaxfall des Monats

Nicht immer Lifestyle

Worauf bei einer Tadalafil-Verordnung zu achten ist

Wird in der Apotheke eine Verordnung über Tadalafil vorgelegt, so sollte diese mit Obacht behandelt werden, denn bekanntermaßen ist dieser Wirkstoff in Anlage II der Arzneimittel-Richtlinie, also als Lifestyle-Arzneimittel, gelistet. Allerdings gilt diese Vorgabe nur für Verordnungen bei erektiler Dysfunktion, Tadalafil wird jedoch auch noch in anderen Indikationen » mehr

Abrechnung und Retaxation

Wird in der Apotheke eine Verordnung über Tadalafil vorgelegt, so sollte diese mit Obacht behandelt werden, denn bekanntermaßen ist dieser Wirkstoff in Anlage... » Weiterlesen

Entlassrezepte sorgen aktuell für reichlich Gesprächsstoff. Retaxationen scheinen bei der aktuellen Vertragslage unausweichlich, solange die Krankenkassen ... » Weiterlesen

Apotheken stellen sich oft die Frage: Darf eine verordnete Packung, die größer ist als eine N1-Packung, sprich eine Packung der Größe N2 oder N3, auf einem ... » Weiterlesen

Biotechnologisch hergestellte Arzneimittel gehören zu den höherpreisigen Arzneimitteln in der Apotheke. Umso aufmerksamer sollte man bei der Abgabe sein, wie ... » Weiterlesen

Nach § 34 SGB V sind nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel grundsätzlich von der Erstattung durch die gesetzliche Krankenver­sicherung ausgeschlossen. ... » Weiterlesen

Nimmt ein Hersteller sein Arzneimittel vom Markt, wird es in der Datenbank mit „AV“ (außer Vertrieb) gekennzeichnet. Bei AV-Artikeln wird in manchen Fä... » Weiterlesen