Pharmakovigilanz
Verdachtsfälle melden
Warum am behördlichen Nebenwirkungsmelde-System kein Weg vorbeiführt
Die Erfassung von Nebenwirkungen auch nach der Marktzulassung ist ein essenzieller Beitrag zur Gewährleistung der Arzneimittelsicherheit. Dazu wurde auf nationaler Ebene ein beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und dem Paul Ehrlich-Institut (PEI) angesiedeltes Meldesystem etabliert, das auf die Unterstützung durch Heilberufler, pharmazeutische Unternehmer, Patienten und Angehörige angewiesen ist. Dabei ergibt sich die Verpflichtung zur Meldung durch Apotheker und weitere Angehörige der Heilberufe aus den jeweiligen Berufsordnungen. Sie sind verpflichtet, ihre Verdachtsfälle an ihre Arzneimittelkommissionen zu melden. Diese leiten sie an die Bundesoberbehörden BfArM und PEI weiter, die in engem Austausch mit der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) stehen. | Von Eva Kommas, Dennis Lex, Martin Huber und Norbert Paeschke
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