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Overwiening startet in die dritte Amtszeit

Kammerversammlung verabschiedet Resolution

eda | In der konstituierenden Kammerversammlung am 4. September 2019 in Westfalen-Lippe wurde die bisherige Kammerpräsidentin Gabriele Regina Overwiening in ihrem Amt bestätigt. Nach ihrer Wiederwahl kündigte Overwiening an, in den nächsten fünf Jahren intensiv am Standing der Apothekerinnen und Apotheker arbeiten zu wollen. Außer einer Resolution und einer Pressemitteilung war es im neu gewählten Apothekerparlament gesundheitspolitisch eher ruhig.

Für die Wahl zur Kammerversammlung im vergangenen Juni kam erstmals eine digitale Abstimmungsmöglichkeit zum Einsatz. So konnten die rund 7914 Wahlberechtigten erstmals auch online ihre Stimmen abgeben. Doch die Wahlbeteiligung war enttäuschend. Zum Auftakt der konstituierenden Kammerversammlung am 4. September in der Halle Münsterland in Münster fasste Hauptgeschäftsführer Dr. Andreas Walter nochmal die wichtigsten Daten zusammen.

Rund 40 Prozent (3193 Stimmen) gaben damals ihre Stimme ab, etwa 35 Prozent davon online. Die Wahlbeteiligung lag knapp über der Beteiligung bei der Kammerwahl 2014.

Zum Vergleich: 1985 betrug die Wahlbeteiligung noch 70 Prozent. Walter skizzierte den typischen Wähler: Es seien vor allem ältere, männliche Berufskollegen, die in Vollzeit arbeiten. Die Gruppe der Inhaber/Pächter beteiligte sich am stärksten an der Wahl, gefolgt von den Kolleginnen und Kollegen im Ruhestand, die somit die Gruppe der angestellten Approbierten in den Schatten stellt.

Das neue Apothekerparlament in Westfalen-Lippe umfasst 97 Delegierte (54 Selbstständige, 41 Angestellte, zwei ohne Beschäftigung), 26 Apo­thekerinnen und Apotheker wurden neu gewählt. Das Durchschnittsalter beträgt 49 Jahre. Der Frauenanteil hat sich seit 2014 von 39 auf 45 Prozent erhöhen können. Bei der Kammerwahl im vergangenen Juni konnte sich insbesondere die „Gemeinschaftsliste“ von Präsidentin Gabriele Regina Overwiening über das Ergebnis freuen. Denn 54 Sitze hält ihre Liste zukünftig, zwei mehr als im Vorjahr. Die Liste der „Aktiven Apotheker*innen“ hat sich aus der bisherigen „Aktiven Liste“ und der „Neuen Liste“ neu gebildet und verfügt über 37 Sitze im Apothekerparlament. Die kleinste Fraktion, die Liste der Basisapotheker, nimmt sechs Sitze in der Kammerversammlung ein.

Standing der Apothekerinnen und Apotheker verbessern

Overwiening hatte bereits angekündigt, nochmals als Präsidentin antreten zu wollen. Nun wurde die 57-jährige Apothekenleiterin aus Horstmar mit überwältigender Mehrheit im Amt bestätigt: 79 Delegierte stimmten für sie, bei fünf Nein-Stimmen, drei Enthaltungen und zwei ungültigen Stimmen. Overwiening kündigte unmittelbar nach ihrer Wiederwahl an, mit allen Apothekerinnen und Apothekern am Image des Berufsbildes arbeiten zu wollen.

Foto: AKWL

AKWL-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening mit Vizepräsident Frank Dieckerhoff kurz nach ihrem Wahlerfolg.­

Ebenfalls im Amt bestätigt wurde der 55-jährige Frank Dieckerhoff als Vizepräsident. Dieckerhoff bekleidet diese Position bereits seit der letzten Legislaturperiode. 2017 folgte er auf René Graf, der sein Amt nach mehr als acht Jahren aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig niederlegte.

Präsidium und Kammervorstand der 17. Wahlperiode

  • Gabriele Regina Overwiening (57 Jahre, Horstmar), Präsidentin
  • Frank Dieckerhoff (55 Jahre, Dortmund), Vizepräsident
  • Dr. Claudia Brüning (52 Jahre, Münster)
  • Eva-Maria Gödde (51 Jahre, Lünen)
  • Dr. Günter Hagenhoff (62 Jahre, Dortmund)
  • Dr. Hannes Müller (32 Jahre, Haltern am See)
  • Sandra Potthast (46 Jahre, Bochum)
  • Dr. Lars Ruwisch (46 Jahre, Lage)
  • Dr. Philipp Schulte-Mecklenbeck (34 Jahre, Haltern am See)
  • Christine Weber (36 Jahre, Bochum)
  • Heinz-Peter Wittmann (71 Jahre, Rödinghausen)

Drei neue Vorstandsmitglieder

Neben Präsidentin und Vizepräsident gehören dem Vorstand neun Beisitzer an. Neu im elfköpfigen Vorstand sind zwei Apothekerinnen und ein Apotheker: Dr. Claudia Brüning aus Münster und Eva-Maria Gödde aus Lünen sowie Dr. Günter Hagenhoff aus Dortmund.

Foto: AKWL

Dr. Andreas Walter stellte das Wahlergebnis detailliert vor.

Overwiening: „Auf Sonntags­reden müssen Taten folgen“

Unmittelbar nach ihrer Wiederwahl veröffentlichte die Geschäftsstelle der Kammer eine Pressemitteilung mit politischen Statements von Gabriele Overwiening. Im Hinblick auf ihre Kolleginnen und Kollegen im unmittelbaren Umfeld betont sie: „Die Apotheken in Westfalen-Lippe stehen für eine qualitativ hochwertige und unabhängige Beratung und Betreuung ihrer Kunden. Wir sind ein unverzichtbarer Teil des Gesundheitswesens. Dies müssen wir, gerade in Zeiten, in denen wir immer stärker zum Spielball politischer Ränkespiele und des Einflusses von Konzerninteressen auf das Gesundheitswesen werden, deutlich machen.“ Bezogen auf die aktuelle Gesundheitspolitik wird Overwiening wie folgt zitiert: „Wir hören oft und gerne, wie wichtig der Politik die wohnortnahe Versorgung durch die Apotheke ist. Den Sonntagsreden müssen aber endlich auch Taten folgen. Wenn es zum Schwur kommt, eiern viele Mandatsträger leider herum – bis zum Bundesgesundheitsminister: Jens Spahn hat ein Gesetz auf den Weg gebracht, das sich zwar Apothekenstärkungsgesetz nennt. Leider enthält das Gesetz viele Elemente, die zum exakten Gegenteil führen werden.“ In der Presseinformation macht die Kammer abschließend ihren Standpunkt deutlich: Die Präsidentin sehe sich „ganz auf der Linie“ von NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann: „Wer die wohnortnahen Versorger, den Mittelständler und die Arbeitsplätze in der Region erhalten will, der darf nicht zuvorderst die Interessen ausländischer Großkonzerne bedienen.“ Kurz vor Ende der konstituierenden Sitzung verabschiedeten die Delegierten noch eine Resolution, die an alle NRW-Landtagsabgeordneten und Bundestagsabgeordneten derzeit verschickt wird (s. Kasten). Zwar wird in ihr nicht explizit ein Rx-Versandverbot gefordert, doch wird der deutsche Gesetzgeber aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen, dass der EU-Binnenmarkt von den ausländischen Arzneimittelversendern nicht länger „missbraucht“ wird.

Resolution der Kammerversammlung: „Den EU-Binnenmarkt nicht missbrauchen“

„Die Kammerversammlung beobachtet mit großer Sorge, wie ausländische Konzerne in die Arzneimittelversorgung in Deutschland, zu der per Gesetz inhabergeführte Apotheken vor Ort verpflichtet sind, eindringen. Erleichtert wird ihnen das durch das EuGH-Urteil vom 19. Oktober 2016, nach dem im grenzüberschreitenden Arzneimittelversandhandel die für deutsche Apotheken geltenden einheitlichen Preise nicht bindend sind.

EU-ausländische Versandapotheken dürfen ihren Kunden beim Kauf rezeptpflichtiger Arzneimittel Boni gewähren. Die Konzerne betreiben „Rosinenpickerei“, ohne sich an den vielfältigen Gemeinwohlpflichten wie beispielsweise dem Nacht- und Notdienst zu beteiligen. Sie sind anders als die inhabergeführten Apotheken vor Ort nicht zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen flächendeckenden Arzneimittelversorgung verpflichtet. Sein Urteil, das aus unserer Sicht ein Irrtum ist, begründet der EuGH mit ebendiesem eingeschränkten Leistungsangebot der ausländischen Versender: Sie könnten nur über den Preiswettbewerb einen konkurrenzfähigen Zugang zum deutschen Arzneimittelmarkt finden.

Foto: AKWL

Aus Sicht der Delegierten der Kammerversammlung wird dadurch der Grundgedanke des freien Binnenmarktes pervertiert. Denn die Versender, die zum Teil in Form von Aktiengesellschaften organisiert sind, richten ihr Geschäftsmodell auf den Versandhandel mit deutschen Kunden und Patienten aus. Es geht nicht darum, dass Apotheken, die beispielsweise niederländische Kunden und Patienten versorgen, verwehrt würde, zusätzlich auch in Deutschland Fuß zu fassen, sondern allein darum, sich den lukrativsten Teil des deutschen Arzneimittelmarktes für den eigenen Konzern zu erschließen, oftmals mit Konzernstandorten direkt hinter der Grenze.

Dies gefährdet das deutsche Gesundheitssystem, das auf einer wohnortnahen Versorgung durch inhabergeführte Apotheken fußt. Ein Einstieg von Fremdkapitalgebern in die Arzneimittelversorgung führt dazu, dass die Bedürfnisse von Patientinnen und Patienten gegenüber den Renditeinteressen von Konzernen in den Hintergrund treten und die flächendeckende, wohnortnahe Versorgung torpediert wird. Die Delegierten der Kammerversammlung fordern daher die Bundesregierung auf, so wie es auch schon der Bundesgerichtshof getan hat, das Urteil vom 19. Oktober 2016 durch eine Wiedervorlage vor dem EuGH korrigieren zu lassen.“

Die nächste Kammerversammlung, die sogenannte Arbeitssitzung, findet am 4. Dezember 2019 in den Räumlichkeiten der Ärztekammer statt. |

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