Deutscher Apothekertag 2022

Digitalisierung im Schnelldurchlauf

DAT beschließt Anträge zu ePA, KIM und mehr

jb | Den Abschluss der Antragsberatung bildete am Freitagnachmittag das Thema „Digitalisierung“, nachdem die „Rahmenbedingungen der Berufsausübung“ vorgezogen worden waren. Bekanntermaßen geht diese im Gesundheitswesen eher schleppend voran. Ganz anders das Finale des Deutschen Apothekertags (DAT). In rasendem Tempo wurden die Anträge durchgepeitscht.

Mit nur sieben Anträgen hatte die Digitalisierung den kleinsten Anteil im umfangreichen Antragsheft des diesjährigen Deutschen Apotheker­tages. Es gab wenig Diskussion, die Redebeiträge dienten meist nur der Erläuterung. Anscheinend ist sich die Apothekerschaft bei diesem Thema tatsächlich weitgehend einig. Vielleicht war aber zum Schluss dieses intensiven DAT auch einfach die Luft raus und das führte dazu, dass dieser letzte Block recht schnell über die Bühne ging. Erleichternd kam sicher dazu, dass einige der Vorschläge der Kammern und Verbände bereits beschlossene Sache sind, wie zum Beispiel das Anliegen des ersten Antrags, der von der Apothekerkammer Berlin stammte: ein Opt-out-Verfahren für die elektronische Patientenakte. Deswegen sei dieser Antrag auch ein „no-brainer“, hieß es seitens der Antragsteller. Weil die ABDA sich aber in den Prozess der Umsetzung einbringen soll, baten sie den Antrag anzunehmen. Rückendeckung gab es von der ABDA: Das Opt-out-Verfahren werde kommen, bekräftige Claudia Korf, die bei der ABDA für den Geschäftsbereich Ökonomie zuständig ist. Auch andere Themen, zu denen noch Anträge folgten, seien bereits auf den Weg gebracht. Das bringe die Geschwindigkeit der Digitalisierung mit sich, dass Themen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung noch offen waren, mittlerweile schon in der Umsetzung sind. Korf zufolge wird es aber demnächst noch ein großes Digitalisierungsgesetz geben, in dem ganz viele Dinge, unter anderem die Opt-out-Option für die elektronische Patientenakte (ePA), geregelt werden sollen. Deswegen schade es nicht, diese Anträge anzunehmen, so Korf. „Die Annahme kann ich empfehlen“, sagte sie. Das Plenum folgte der Empfehlung und nahm den Antrag mit großer Mehrheit an.

Foto:DAZ/Alex Schelbert

Patt? Das digitale Abstimmen musste zu Beginn des DAT noch tüchtig geübt werden.

Digitale, honorierte Leistungen

Im nächsten Antrag ging es um die Zukunft der Telematikinfrastruktur (TI) und weitere Anwendungen. Antragsteller war der geschäftsführende ABDA-Vorstand. Hier bedurfte es zunächst einer Klärung des Begriffs „Anwendungen“. Claudia Korf erläuterte, dass es sich dabei um honorierte digitale Anwendungen handele. Es gehe nicht um Apps. Der Antrag knüpfe dabei an einen weiteren an (Drucksache 5.7), in dem es darum ging, die Apotheken für „Onboarding-Tätigkeiten“ für digitale Anwendungen zu vergüten. So solle Raum geschaffen werden, Leistungen bezahlt zu bekommen, die nicht pharmazeutischer, sondern technischer Natur sind. Denkbar wäre zum Beispiel Hilfe­stellung bei der Nutzung der ePA oder des E-Rezepts. Zudem solle der Antrag sicherstellen, dass der DAV als Gesellschafter an der TI-Weiterentwicklung mitarbeiten könne, um so die Chancen der Apothekerschaft zu verbessern und diese irgendwann von den Terminals und Konnektoren zu befreien – die TI soll prospektiv ohne Hardware auskommen. Nach einer redaktionellen Änderung des Begriffes „Anwendung“ in „Leistung“ zur Abgrenzung von den digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) wurde der Antrag angenommen.

E-Rezept und eGK

Eine weitere Forderung, die bereits auf den Weg gebracht wurde, ist die E-Rezept-Nutzung mit der elektro­nischen Gesundheitskarte (eGK). Antragsteller sind Verband und Kammer in Westfalen-Lippe, also eine der Regionen, wo das E-Rezept derzeit ausgerollt wird. Verbandschef Rochel erklärte: „Die Zeit hat uns eingeholt.“ Der E-Rezept-Abruf über eGK werde kommen. Nun gehe es vor allem um eine kurzfristige Umsetzung. Der Kassenärztlichen Vereinigung im Land sei das absolut wichtig, sagte Rochel. Er sprach sich dafür, wenn die Spezifikation steht, die neue Nutzungs­möglichkeit in kleinen Versuchen einzuführen. Auch dieser Antrag fand große Zustimmung.

KIM- und TIM-Adressen

Weiter sprach sich die Hauptversammlung für eine Refinanzierung von Kommunikation im Medizinwesen­(KIM)- und TI-Messenger(TIM)-Adressen aus. Den Antrag stelle die Apothekerkammer Berlin. Im Gegensatz zu den Arztpraxen müssen die Apotheken die Kosten für eine KIM-Adresse nämlich selbst tragen. Laut Claudia Korf liegt das daran, dass es für die Ärzte mit dem Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung(AU)-Versand an die Kassen einen Use-Case gibt. Die Apotheker hingegen seien von den gesetzlichen Regelungen bislang nicht erfasst und somit gebe es auch kein Geld. Mit der Einführung des E-Rezepts sieht Korf aber auch für die Apotheken einen Anwendungsfall für KIM, nämlich die Rücksprache mit dem Arzt. Die Heimversorgung käme ebenfalls in Frage. Laut Korf hat die ABDA schon bei den Kassen angedeutet, dass bestimmte Dinge im Zusammenhang mit der Einführung des E-Rezepts die Neubewertung der Refinanzierung nach sich ziehen müsse. So bedürfe es für den E-Rezept-Abruf mittels eGK zusätzliche Lesegeräte. „Die Kassen haben abgewunken. Das sind gesunde Reflexe,“ so Korf weiter. Die Refinanzierung muss in ihren Augen im Digitalisierungsgesetz geregelt werden. Der Antrag wäre eine gute Möglichkeit, dies einzufordern. Als weiterer Use-Case wurden aus dem Plenum die Engpässe ins Spiel gebracht, wo Kommunikation mit dem Arzt häufig vonnöten sei, um versorgen zu können. Offenbar waren die Argumente überzeugend, der Antrag wurde mit 100-prozentiger Zustimmung angenommen.

Foto: DAZ/Alex Schelbert

Abgelehnt wurde hingegen ein Antrag der Kammer Berlin, in dem gefordert wurde, dass die Druckqualität der 2-D-Matrix-Codes für Securpharm besser überprüft werde. Es gebe zwar selten Probleme, aber wenn, seien diese gravierend – so müsse zum Beispiel die Packung in Quarantäne, begründete Kammerpräsidentin Kerstin Kemmritz das Ansinnen. Die Hersteller sollten für unlesbare Codes in die Pflicht genommen werden. Das Plenum sah jedoch größtenteils die Relevanz nicht und so gab es Zweifel an der Verhältnismäßigkeit. Der Antrag sah nämlich vor, die Aufsichtsbehörden einzuschalten. Man schieße mit Kanonen auf Spatzen, hieß es. Darüber hinaus gibt es offenbar eine Norm des Deutschen Instituts für Normung (DIN-Norm) für den Aufdruck, anfangs waren wohl die Systeme für den Druck und zum Auslesen nicht synchronisiert, was für Probleme sorgte, die aber nun behoben seien. Dass Codes unlesbar werden, könne daher nur beim Transport passieren, zum Beispiel durch verkratzen, erläuterte Martin Braun, Präsident der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg. Als weiteres Gegenargument wurde ins Feld geführt, dass sich der DAT kurz vorher mit überwältigender Mehrheit für den Abbau von Bürokratie ausgesprochen hatte. Jetzt solle wieder Bürokratie aufgebaut werden für Dinge, die keine Rolle spielen. Der Antrag wurde dann klar abgelehnt.

Herzenssache DiGA

Der nächste Antrag auf der Agenda kam vom Berliner-Apotheker-Verein. Er enthielt die Forderung, dass Apotheken die Beratung zu digitalen Medizinprodukten, wie DiGAs, mit den Kostenträgern abrechnen können sollen, um einen niedrigschwelligen Zugang zu ermöglichen. Die Verbandsvorsitzende Anke Rüdinger erklärt, dass ihr dieser Antrag am Herzen liege. DiGAs spielten eine immer größere Rolle, Beratung gebe es aber oft gar nicht. Das führe dazu, dass die Anwendungen nicht genutzt werden – in ihren Augen Ressourcenverschwendung. Claudia Korf gab zu bedenken, dass es für die Apotheken ein weiter Weg sei, zu DiGAs zu beraten. Schließlich seien Apotheker auf den Gebieten, für die die Apps verordnet werden, keine Experten. Aber sie wolle die Idee nicht kaputtreden, sie schlug daher vor, den Antrag in einen Ausschuss zu verweisen, um zu erörtern, in welchen Fällen eine Einbindung der Apotheken sinnvoll sein kann und in welchen nicht. Sie könne sich vorstellen, dass sich die Apothekerschaft in Zukunft strukturiert mit dem Thema befassen muss. Das Plenum folgte dem Vorschlag, den Antrag in den Ausschuss zu verweisen.

Viel Einigkeit, wenig Diskussion

Im letzten Antrag aus dem Bereich Digitalisierung schlug die Kammer Berlin vor, die Möglichkeiten der Kassen einzuschränken, Apps, die nicht als DiGA im Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gelistet sind, zu bewerben. Mit großer Mehrheit wurde der Antrag angenommen.

Anders als in den vorherigen Blöcken gelang es den Antragstellern und dem Plenum im Bereich Digitalisierung offenbar besser, sich auf das Wesent­liche zu konzentrieren und sich nicht in Details zu verlieren, was die Abstimmungen sehr erleichterte. Somit war tatsächlich das ganze dicke Antragsheft durchgeackert worden inklusive einiger Ad-hoc-Anträge. Dass das klappen würde, daran hatten nämlich so einige gezweifelt. |

 

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