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Eine unrühmliche Geschichte
Zwei Jahre EuGH-Urteil – Was ist passiert?
Juristische Bedenken und wachsender Zeitdruck
Die Gesundheitsexperten begründeten ihre Ablehnung von vornherein mit juristischen Bedenken. Hinzu kamen Befürchtungen, dass auch die Botendienste der Apotheker mit einem Verbot in Gefahr geraten könnten. Und: Was sollte mit den sogenannten Spezialversendern passieren, die seltene Rx-Arzneimittel herstellen und durch ganz Deutschland verschicken? Die Alternativen der SPD: Ein Beratungshonorar für Apotheker war im Gespräch. Weil man wusste, dass eine Neuregelung der Honorierung länger dauern könnte, brachte die Fraktion ein auf zwei Jahre beschränktes im Sozialrecht verankertes Rx-Boni-Verbot ins Spiel. Das wiederum fand keinen Anklang in der Union. Gröhes Referentenentwurf enthielt zwar neben dem Verbot Neuregelungen zum Botendienst und wurde nach einer ersten Kritik der anderen Ministerien einmal nachgebessert, er schaffte es aber nicht einmal ins Stadium eines Kabinettsentwurfs. Nicht nur die SPD-geführten Bundesministerien für Wirtschaft und Justiz stellten sich quer – auch das Finanzministerium, in dem seinerzeit der heutige Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) Staatssekretär war, meldete Bedenken an. Verfassungs- und europarechtliche Hindernisse wurden angeführt, die Gefahr einer Staatshaftung beschworen.
Im Bundestag zieht nur die Linksfraktion mit
Auch wenn es ebenso Expertenstimmen gab, die diese Probleme verneinten, wagte die Große Koalition letztlich nicht einmal den Versuch, Gröhes Gesetzentwurf weiterzuverfolgen. Nur die Linken im Bundestag machten sich stark für das Rx-Versandverbot – doch für die Union kam eine Verbündung mit der Linksfraktion in diesem Punkt nicht in Frage. Erschwerend kam hinzu, dass die Legislaturperiode ihrem Ende zuging. Es wurde argumentiert, dass ein Notifizierungsverfahren vor der EU-Kommission nötig und das Gesetz gar nicht mehr rechtzeitig vor den Bundestagswahlen im Herbst 2017 umsetzbar wäre. Das Rx-Versandverbot wurde zum Thema im Koalitionsausschuss – doch bis zum Schluss fanden Union und SPD keine gemeinsame Linie. Die ABDA hingegen hielt eisern Kurs. Sie blieb dabei: Eine bessere Lösung als das Rx-Versandverbot gibt es nicht.
Im Frühjahr 2017 keimte die Hoffnung, dass das EuGH-Urteil vielleicht doch nicht unumstößlich ist: Dafür sorgten der Bundesgerichtshof sowie das Landgericht München, die eine erneute Vorlage in Luxemburg jedenfalls nicht für undenkbar halten – vorausgesetzt, es werden neue Feststellungen angeführt, die belegen, dass die Preisbindung geeignet ist, eine flächendeckende und gleichmäßige Arzneimittelversorgung sicherzustellen. Doch auch diese Verfahren stecken fest.
Wahlkampf und die neue Große Koalition
Es folgten der Wahlkampf und die Wahlen und eine anschließende zähe Regierungsbildung. Zunächst mussten sich die Apotheker kurz vor einer Jamaika-Regierung fürchten: Union, FDP und Grüne verhandelten wochenlang, bis FDP-Chef Christian Lindner plötzlich mitten in der Nacht aufstand und ging. Insbesondere die FDP hatte einen Wahlkampf gegen die Apotheker geführt: Lindner machte sogar Werbung damit, dass er Chef der Partei sei, die sich gegen die Apothekerlobby stelle. Kurzum: Wenn es zu Jamaika gekommen wäre, hätte die Rx-Preisbindung wohl keine Zukunft mehr gehabt. Es kam aber anders und im Koalitionsvertrag mit der SPD stand das Verbot des Versands verschreibungspflichtiger Arzneimittel, verbunden mit der Formulierung, man wolle sich dafür „einsetzen“, auf einmal drin.
2 Kommentare
Rx Versandverbot
von Conny am 19.10.2018 um 9:30 Uhr
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AW: Rx Versandhandeskonflikt
von Dr. Schweikert-Wehner am 19.10.2018 um 10:44 Uhr
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