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May/Bauer/Dettling-Gutachten
„Das Rx-Versandverbot ist die einzig EU-rechtskonforme Lösung“
Das Urteil des EuGH zur Rx-Preisbindung im grenzüberschreitenden Versandhandel ist für viele bis heute völlig unverständlich – so auch für den Juristen Dr. Heinz-Uwe Dettling, der die Entscheidung sogar für EU-rechtswidrig hält und damit für ein „juristisches Nullum“. Nichtsdestotrotz ist das Urteil in der Welt, und man muss mit ihm umgehen. Ein Gutachten, das Dettling zusammen mit Professor Uwe May und Cosima Bauer erstellt hat, soll nun die „Lücken im Tatsächlichen“ schließen, um in einem etwaigen neuen Verfahren eine andere Entscheidung zu ermöglichen.
Im Rahmen der INTERPHARM in Bonn präsentierten Dr. Heinz-Uwe Dettling und Professor Dr. Uwe May am 1. April ihr Gutachten der Öffentlichkeit. In Auftrag gegeben hatten dieses die Noweda eG und der Deutsche Apotheker Verlag. Das Ziel des Gutachtens: Es soll Belege liefern, dass die Rx-Preisbindung sehr wohl geeignet ist, die flächendeckende Arzneimittelversorgung in Deutschland sicherzustellen. Denn genau daran zweifelte die erste Kammer des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in ihrem Urteil vom 19. Oktober 2016 – und beklagte darin mehrfach, dass derartige Nachweise nicht erbracht worden seien.
Ein nicht ganz einfaches Unterfangen – schließlich geht es um ein Zukunftsszenario. Doch die Gutachter haben zahlreiche Daten, Fakten und Berechnungen zusammengetragen, die zeigen: Die Befürchtung, dass viele Apotheken, gerade auf dem Land, einem Preiswettbewerb nicht standhalten könnten, ist keinesfalls aus der Luft gegriffen.
Wo ist der gesunde Menschenverstand der Bundes-SPD?
Noweda-Chef Dr. Michael Kuck übte bei der Vorstellung des Gutachtens zunächst massive Kritik an der SPD-Bundesfraktion. Keinerlei Verständnis hat er für Bundeswirtschaftsministerin Brigitte Zypries (SPD), deren Haus dem Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministeriums für ein Rx-Versandverbot in der Ressortabstimmung eine Absage erteilt hat. Sie hatte kürzlich in einem Interview mit der Rheinischen Post erklärt, sie gehe „nicht davon aus, dass durch den Online-Handel mit Arzneien Apotheken wegsterben würden.“ Der Verbraucher gehe deshalb nicht weniger in die Apotheke – dies zeige schon die Auflage der Apotheken-Umschau. Dazu erklärte Kuck: „Es ist schon erschütternd, auf welchem Niveau Frau Zypries bei einem so sensiblen Thema wie der Versorgungssicherheit argumentiert“. Offenbar sei der Bundes-SPD „der gesunde Menschenverstand verloren gegangen“. Kuck appellierte daher an die Politik, auf Basis der Fakten des neuen Gutachtens noch einmal neu nachzudenken.
Zu simple Prämissen des EuGH
Dettling wiederum kritisierte das Niveau der ersten Kammer des EuGH. Sie sei bei ihrer Entscheidung von viel zu simplen Auffassungen ausgegangen. Nach ihrer Vorstellung müsste es nicht einmal Höchstpreise geben, sondern einen radikalen Preiswettbewerb. Denn sonst könnten die Landapotheken keine „Mondpreise“ verlangen – was die Luxemburger Richter durchaus für eine Möglichkeit halten, um die Ansiedlung in ländlichen Regionen attraktiv zu machen. Nach den Prämissen des EuGH gäbe es auch kein Sachleistungsprinzip und keinen Kontrahierungszwang mehr. In der Folge hätten Apotheker ein Streikrecht, müssten keinen Notdienst leisten, erklärte Dettling. „Aber diese Denkwelt ist unvereinbar mit grundlegenden Anforderungen an die Arzneimittelversorgung“.
3 Kommentare
EuGh Urteil & Gutachten
von Sylvia Trautmann am 04.04.2017 um 8:54 Uhr
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EGH Urteil und Gutachten ?
von Heiko Barz am 02.04.2017 um 18:49 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: EGH Urteil und Gutachten
von Karl Friedrich Müller am 03.04.2017 um 9:59 Uhr
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