Wettbewerbsökonomisches Gutachten von May/Bauer/Dettling

„Keine Alternative zum Rx-Versandverbot“

Stuttgart - 27.03.2017, 15:13 Uhr

Wie viele Apotheken wären konkret in ihrer Existenz gefährdet, wenn das Rx-Versandverbot nicht kommt? Dieser Frage geht ein aktuelles Gutachten nach.  (Foto: Minerva Studio / Fotolia)

Wie viele Apotheken wären konkret in ihrer Existenz gefährdet, wenn das Rx-Versandverbot nicht kommt? Dieser Frage geht ein aktuelles Gutachten nach.  (Foto: Minerva Studio / Fotolia)


Die Annahme, ein freier Preiswettbewerb führe auch bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zu einer besseren und kostengünstigeren Versorgung, ist nach dem gesicherten Stand wohlfahrts- und gesundheitsökonomischer Erkenntnisse unzutreffend. Vielmehr ist dabei das System der Rx-Preisbindung in Verbindung mit der flächendeckenden Apothekenversorgung und dem Sachleistungsprinzip das effizientere und kosteneffektivere Prinzip. Das geht aus dem wettbewerbsökonomischen Gutachten der Gesundheitsökonomen Professor Dr. Uwe May und Cosima Bauer sowie des Juristen Dr. Heinz Uwe Dettling hervor.

Die Gutachter kommen zu dem Schluss: Als Reaktion auf das EuGH-Urteil zur Rx-Preisbindung ist ein grundsätzliches Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zur Aufrechterhaltung der Preisbindung und flächendeckenden Versorgung gesundheitsökonomisch begründet. Das Gutachten war vom Deutschen Apotheker Verlag und der Noweda eG in Auftrag gegeben worden.  

Darin werden vier Folgeszenarien nach dem EuGH-Urteil für das Apothekennetz und die Arzneimittelversorgung in Deutschland aufgezeigt und mit Daten unterlegt. Szenario 1 beleuchtet die Folgen bei einer Untätigkeit des Gesetzgebers, im Szenario 2 werden die Konsequenzen der Aufhebung der Arzneimittelpreisbindung und des  vom EuGH außer Betracht gelassenen Sachleistungsprinzips aufgezeigt. Szenario 3 quantifiziert die Auswirkungen auf die flächendeckende Arzneimittelversorgung, die durch einen insbesondere von der SPD favorisierten „sanften Preiswettbewerbs mit beschränkten Boni“ drohen.   

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Für alle drei Szenarien prognostizieren die drei Gutachter zum Teil verheerende Auswirkungen auf eine ordnungsgemäße und  flächendeckende Arzneimittelversorgung. Als besonders dramatisch erweist sich dabei die Durchlöcherung des Apothekennetzes auf dem Land, wo die Schließung von Hunderten von Apotheken droht. Vor diesem Hintergrund, so das Resümee von May/Bauer/Dettling, könne die notwendige Reaktion des Gesetzgebers auf die EuGH-Entscheidung vom 19. Oktober 2016 nur darin bestehen, den Versandhandel auf Nicht-Rx-Arzneimittel zu beschränken – so wie dies in den meisten EU-Staaten der Fall ist, ohne dass dies unionsrechtlich oder der EU-Kommission in Frage gestellt werde. Eine andere rechtlich tragfähige Regelungsalternative zum Rx-Versandverbot gebe es nicht. 

Eckpunktepapier zum Gutachten

Eine Zusammenfassung des Gutachtens „May/Bauer/Dettling: Wettbewerbsökonomische und gesundheitspolitische Begründetheit eines Versandverbots verschreibungspflichtiger Arzneimittel“ finden Sie hier. 

Präsentation des Gutachtens

Das Gutachten ist auf der INTERPHARM am Samstag, 1. April 2017, 13.15 Uhr, auch Thema der Veranstaltung „Keine Alternative zum Rx-Versandhandelsverbot! Wie geht es weiter?“, bei der das Gutachten vorgestellt wird und bei der die Gutachter anwesend sein werden.

Nähere Informationen finden Sie hier »

Präsentation des Gutachtens

Das Gutachten ist auf der INTERPHARM am Samstag, 1. April 2017, von 13:15 bis 14:00 Uhr, Thema der Veranstaltung „Keine Alternative zum Rx-Versandhandelsverbot! Wie geht es weiter?“ Veranstaltungsort: World Conference Center Bonn, Platz der Vereinten Nationen 2, 53113 Bonn, Raum Nairobi 2-4. Hier finden Sie einen Überblick über das gesamte INTERPHARM-Programm am Freitag und Samstag (» hier auch als *pdf-Version).


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1 Kommentar

Die Lücke geschlossen

von Konrad Schmid am 07.09.2017 um 0:26 Uhr

Hervorragendes Gutachten, das allen künftigen Bundestagsabgeordneten gesendet werden muss.
Ich möchte es auch möglichst vielen Abgeordneten schicken, mit denen ich inzwischen Kontakt hatte.
Daher bitte ich Sie, mir dieses Kurz-Gutachten von Herrn Dr. Thomas Müller-Bohm zu schicken. Dies sollten möglichst viele Apotheker machen, weil es wesentlich effektiver ist als die offiziellen Diskussionen der ABDA und der Verbände.

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