Wettbewerbsökonomisches Gutachten

„Rx-Versandhandelsverbot ist effizient und kosteneffektiv“

Berlin - 22.03.2017, 18:15 Uhr

Die Rx-Preisbindung in Verbindung mit der flächendeckenden Versorgung durch Vor-Ort-Apotheken ist effizienter und
kosteneffektiver als ein freier Preiswettbewerb bei Arzneimitteln. (Foto: Schelbert / DAZ)

Die Rx-Preisbindung in Verbindung mit der flächendeckenden Versorgung durch Vor-Ort-Apotheken ist effizienter und kosteneffektiver als ein freier Preiswettbewerb bei Arzneimitteln. (Foto: Schelbert / DAZ)


Der EuGH ist in seinem Urteil zu Rx-Preisen im grenzüberschreitenden Versandhandel hart mit der Klägerseite ins Gericht gegangen: Sie habe keine hinreichenden Nachweise erbracht, die belegen, dass die deutsche Rx-Preisbindung geeignet ist, das – an sich legitime – Ziel einer flächendeckenden und hochwertigen Arzneimittelversorgung zu erreichen. Welchen Schluss das Gericht daraus zog, ist bekannt. Ein aktuelles Gutachten schließt jetzt die Lücke, die der EuGH bemängelt hat.

Die Vertreter der Wettbewerbszentrale, der ABDA und der Bundesrepublik Deutschland dürften schwer geschluckt haben, als sie am 19. Oktober vergangenen Jahres die Urteilsgründe des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Rechtssache Deutsche Parkinson Vereinigung gelesen haben. Die Luxemburger Richter legten dar, dass es ein Eingriff in den freien Warenverkehr sei, wenn Deutschland auch EU-ausländische Versandapotheken an die Arzneimittelpreisverordnung binde. Ein solcher Eingriff könne zwar grundsätzlich mit dem Schutz der Gesundheit und des Lebens von Menschen gerechtfertigt werden – und die Mitgliedstaaten hätten auch einen Wertungsspielraum, auf welchem Niveau sie diesen Schutz sicherstellen wollen. Doch eine Regelung, die in den Warenverkehr eingreift, sei nur dann mit Erfolg zu rechtfertigen, wenn sie auch geeignet sei, das Ziel zu erreichen. Und genau hier hakte es aus Sicht des EuGH: Ihm fehlen Belege, die die Geeignetheit und Verhältnismäßigkeit der Rx-Preisbindung für den Erhalt der flächendeckenden Versorgung untermauern. Die Aussagen blieben aus Sicht der Richter zu allgemein. Auch seien keine hinreichenden Nachweise vorgebracht worden, dass sich ein Preiswettbewerb bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln nachteilig auf die Wahrnehmung bestimmter Gemeinwohlverpflichtungen – zum Beispiel die Rezepturherstellung – auswirken würde. Stattdessen legten aus Sicht der Richter Unterlagen, auf die sich die EU-Kommission stützte, nahe, dass mehr Preiswettbewerb unter den Apotheken die gleichmäßige Versorgung mit Arzneimitteln fördere. Und zwar dadurch, „dass Anreize zur Niederlassung in Gegenden gesetzt würden, in denen wegen der geringen Zahl an Apotheken höhere Preise verlangt werden könnten“.

Gutachten schließt „Lücke im Tatsächlichen“

Nun haben sich der Gesundheitsökonom Professor Dr. Uwe May, seine Kollegin, die Politikwissenschaftlerin Cosima Bauer und der Jurist Dr. Heinz-Uwe Dettling genau dieser beklagten „Lücke im Tatsächlichen“ angenommen. 

Im Auftrag der Noweda und des Deutschen Apotheker Verlags haben sie ein Gutachten verfasst, in dem sie vier Folgeszenarien nach dem EuGH-Urteil durchspielen und diese mit Daten unterfüttern. Im Szenario 1 werden die Folgen einer Untätigkeit des deutschen Gesetzgebers aufgezeigt, in Szenario 2 die Konsequenzen der Aufhebung der Arzneimittelpreisbindung und des – vom EuGH ignorierten – in Deutschland geltenden Sachleistungsprinzips sowie im Szenario 3 die Auswirkungen eines „sanften Preiswettbewerbs“ mit beschränkten Boni. Für alle drei Szenarien prognostizieren die Gutachter – untermauert mit Daten und Zahlen – verheerende Auswirkungen auf das Netz einer flächendeckenden Arzneimittelversorgung. Als besonders dramatisch erweist sich dabei die Durchlöcherung des Apothekennetzes auf dem Land.

Rx-Versandverbot ohne gleichwertige Alternative

Das Fazit des Gutachtens: Die Annahme, ein freier Preiswettbewerb führe auch bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zu einer besseren und kostengünstigeren Versorgung, ist nach dem gesicherten Stand der wohlfahrts- und gesundheitsökonomischen Erkenntnisse unzutreffend. Vielmehr ist das System der Rx-Preisbindung in Verbindung mit der flächendeckenden Apothekenversorgung und dem Sachleistungsprinzip effizienter und kosteneffektiver. Folgerichtig liegt für die renommierten Gutachter die notwendige Reaktion des Gesetzgebers auf der Hand: ein Verbot des Versandhandels mit Rx-Arzneimitteln. Zu diesem gebe es keine gleichwertige Regelungsalternative. Dies gelte umso mehr, als es aus gesundheitsökonomischer Sicht perspektivisch angeraten sei, den niedrigschwelligen Versorgungszugang in Apotheken noch breiter und intensiver zu nutzen, um den Effizienzgrad der Arzneimitteltherapie zu steigern und Apotheken verstärkt zur Entlastung des ambulanten Versorgungssystems zu nutzen. Eine Gefährdung der flächendeckenden Apothekenversorgung durch den weiteren Rx-Versandhandel und die Aufhebung der Preisbindung für verschreibungspflichtige Arzneimittel würde, so das Resümee des Gutachtens, diesem zukunftsorientierten Bestreben diametral zuwider laufen.

Prof. Dr. Uwe May, Professor für Gesundheitsökonomie mit Schwerpunkt Pharmakoökonomie an der Hochschule Fresenius, Politikwissenschaftlerin Cosima Bauer, M.A. und Rechtsanwalt Dr. Heinz-Uwe Dettling.

Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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7 Kommentare

RXVV

von Heiko Barz am 23.03.2017 um 11:44 Uhr

Die Phalanx der RXVV Gegner hat sich dermaßen argumentationslos festgefahren, dass ein "Einlenken" als schwerer, politisch wahltaktischer Rückschlag zu bewerten wäre.
Dem Hype um den 100% Messias Martin käme das einer Wahlstimmen Depression gleich, und das geht ja nun gar nicht!
Wie war das noch gleich? Hat sich die NRW Gesundheitsministerin Steffens nicht ausdrücklich für ein RXVV ausgesprochen und das mit Wissen der SPD Ministerpräsidentin Kraft?
Wird Lauterbach seine Netze auch über Frau Steffens werfen und sie mit "Spargelfahrten und Saudiboni " wieder einordnen? Aber dann doch wahrscheinlich erst nach der NRW Wahl.
Aus dem Saarland und aus Schleswig-Holstein habe ich diesbezüglich noch überhaupt keine Aussage zum RXVV gelesen, ist ja auch für alle dortigen Politiker wahltaktisch ein unbequemes Thema.
Meiner Meinung nach müßte bei der ABDA, die sich seit längerer Zeit einzugraben scheint, eine Palastrevolte stattfinden. Das geht aber aus zweierlei Gründen nicht, da zu 1, der Palast noch nicht steht, wahrscheinlich sind die Protagonisten alle mit Schaufeln in der Palastgrube beschäftigt, und zu 2, Friedemann Sch. mit Mehrheit wieder gewählt wurde.
Der "Hamburger" wußte genau warum er seine Kandidatur im Herbst 2016 zurückzog.

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Gutachten

von Frank ebert am 22.03.2017 um 23:01 Uhr

Das Gutachten kommt zu einem Zeitpunkt wo das Kind schon in den Brunnen geschubst wurde. Die SPD wird als kleiner Koalitionspartner mal wieder die CDU mit dem Nasenring durch die Arena führen. Danke Merkel ! Oder hat diese Frau mal irgendwas gesagt ? Jetzt wird es für mich richtig schwer wen ich wählen soll . Die Flüchtlings CDU--nein. Die Zerstörer der deutschen Apotheken SPD ? --nein. Die Horrorliste der Grünen (Hofreiter , Beck , Peter, Roth , Künast und Göring-Exkhardt) nein. Die FDP die gegen den " Naturschutz" ist ? ---nein . Oh je. Ps: wäre die Abda eine Partei---ein Sammelbecken von nur Unfähigen wäre auch keine Alternative.

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AW: Eine Qual der Wahl

von Bernd Jas am 23.03.2017 um 8:24 Uhr

Abwählen müsste man dürfen.

Die unterschätzte Ruhe ...

von Christian Timme am 22.03.2017 um 20:21 Uhr

Zuerst ein Lob für dieses Gutachten und eine tiefe Verneigung in Richtung der beiden Initiatoren. Es ist mittlerweile müßig die Frage zu stellen, warum nicht durch und warum erst jetzt?. Die Zahl der Unfähigen und Untätigen scheint täglich zuzunehmen, eine gewisse Zahl von "Kümmerern" scheint noch zu leben ... die Mehrheiten, wer könnte hier wohl gemeint sein, schweigt ... diese Ruhe ... das ist die Lösung.

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Außerdem...

von Michael Staesche am 22.03.2017 um 12:26 Uhr

... geht dieses Gutachten bei allen Fans des Versandhandels ohnehin als einseitig durch. Die Apotheker jammern ja immer, haben nur Angst um die "Pfründe" ihrer "Zunft", etc.
In schwachen Momenten hoffe ich noch auf Einsicht der Politik, aber da wir (mir völlig unverständlicherweise) ALLE Medien gegen uns haben, ist es politisch viel opportuner, gegen die reichen Großverdienerapotheker zu agieren. Gutachten, Unterschriften und Pressestatements nützen nicht, wenn sie keiner abdruckt.

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Wen schert

von Torben Schreiner am 22.03.2017 um 11:27 Uhr

denn JETZT dieses Gutachten noch großartig.


Das Kind ist leider in den Brunnen gefallen.

Das EuGH- Urteil wird nicht mehr anzufechten sein.
Die Tagespresse und die Politmagazine werden weiterhin fragwürdig einseitig berichten.
Die SPD wird sich zum Thema RX- Versandeinschränkung mit Argumenten auch nicht umstimmen lassen.

Nur wir Apotheker fühlen uns bestätigt, schön.

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Und...

von Mathias Mallach am 22.03.2017 um 11:05 Uhr

...sogleich tat sich unter all den ABDA-Futzis ein tiefes Loch auf, in das sie vor Scham hinabsanken.

So, was war daran jetzt so schwer, einmal die Fakten in Papierform auf den Tisch zu bringen, die jedwede Diskussion eigentlich im Keim ersticken müsste ?

Wir wären nie im Leben da, wo wir jetzt stehen, wenn sich dieser vierbuchstabige Geheimbund mal in dieser Richtung bewegt hätte.
Uns bleiben jetzt wohl nur die Scherben. Vielen Dank auch.

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