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Eine unrühmliche Geschichte
Zwei Jahre EuGH-Urteil – Was ist passiert?
Zwei Jahre ist es nun her, dass der Europäische Gerichtshof sein Urteil zur Rx-Preisbindung gefällt hat. Ein Jubiläum, das den Apothekern keinerlei Anlass zum Feiern gibt. Denn obwohl nicht nur sie, sondern auch die Politik umgehend alarmiert war, ist seitdem nichts geschehen. Zwar wurde viel diskutiert, aber letztlich nichts dafür getan, dass wieder faire Wettbewerbsbedingungen hergestellt werden. Vielmehr sinkt die Apothekenzahl in Deutschland beständig – und die großen EU-Versender sind auf unkontrolliertem Expansionskurs.
Am 19. Oktober 2016 entschied der Europäische Gerichtshof, dass sich EU-ausländische Versandapotheken, die Kunden in Deutschland beliefern, nicht an die in der Arzneimittelpreisverordnung geregelten Festpreise für verschreibungspflichtige Arzneimittel halten müssen. Seitdem dürfen EU-ausländische Versandapotheken mit Boni für die Einreichung von Rezepten locken. Schon am gleichen Tag reagierten die EU-Versender. Mindestens 2,50 Euro versprechen sie seitdem den Patienten, die Europa Apotheek sogar bis zu 30 Euro pro Rezept. Dass dies kein fairer Wettbewerb zwischen deutschen Apotheken und ausländischen Versendern ist, war schon unmittelbar nach der Urteilsverkündung vor zwei Jahren für jeden klar zu erkennen. Auch für die Politik. Niemand hegte Zweifel, dass der Gesetzgeber gefordert ist. Für die Standesvertretung der Apotheker stand auch schnell fest, in welcher Form dies geschehen sollte: mit einem Versandverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel. Denn das hatte der EuGH im Jahr 2003 für europarechtskonform befunden.
Rx-Versandverbot – ein wiederkehrendes Politikum
Und so kam es, dass schon in den Tagen nach der Urteilsverkündung Forderungen nach dem Rx-Versandverbot laut wurden. Es ist übrigens nicht so, dass das Verbot vor dem EuGH-Urteil niemals besprochen worden war. 2009 gab es mehrere Bundesländer, die den Versandhandel über den Bundesrat verbieten lassen wollten, das Vorhaben scheiterte aber knapp. Im Bundestag war es 2008 unbedingt die FDP-Fraktion, die zwar nicht den Versand komplett, aber den Versandhandel über Pick-up-Stellen verbieten wollten. Lustiges Detail: In der Begründung des Antrages erklärte die FDP damals, dass ein solcher Eingriff in die Berufsfreiheit verfassungsrechtlich in Ordnung wäre. Die Union war übrigens damals dagegen. Union und FDP schrieben sich das Pick-up-Verbot 2009 dann in den Koalitionsvertrag – umgesetzt wurde es bekanntlich nicht. Und: Die Linken waren schon damals für ein Verbot des Rx-Versandhandels.
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Aber zurück zu den Folgen des EuGH-Urteils: Noch am Tag des Urteils war es der CDU-Arzneimittelexperte Michael Hennrich, der sich als erster Politiker traute, das Verbot zu fordern. Der damalige Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) sah das genauso. Im BMG fanden damals zwei kurze Treffen mit der ABDA-Spitze statt, schon wenige Wochen später legte er einen Gesetzentwurf vor, der genau dieses Verbot wieder einführen wollte. Bekanntlich biss er sich mit diesem Vorhaben jedoch monatelang die Zähne am Koalitionspartner SPD aus. Jedenfalls die Bundestagsfraktion der Sozialdemokraten stellte sich von Anfang an auf den Standpunkt, dass das Rx-Versandverbot bestenfalls dann kommen sollte, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgelotet sind. In den Bundesländern sah man das übrigens von vornherein anders: Schnell stellte sich beispielsweise die NRW-SPD auf die Seite der Apotheker, auch Niedersachsens damalige SPD-Gesundheitsministerin Cornelia Rundt wollte den Rx-Versand verbieten. Noch viel intensiver waren die Bemühungen Bayerns in dieser Richtung: Der Freistaat brachte einen Antrag in die Länderkammer ein zum Rx-Versandverbot. Dieser wurde dann auch beschlossen, fand aber – wegen der oben beschriebenen Widerstände der Bundes-SPD – nie eine Mehrheit im Bundestag.
2 Kommentare
Rx Versandverbot
von Conny am 19.10.2018 um 9:30 Uhr
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AW: Rx Versandhandeskonflikt
von Dr. Schweikert-Wehner am 19.10.2018 um 10:44 Uhr
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