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EuGH-Urteil zur Preisbindung für EU-Ausländische Apotheken
Reaktionen im Live-Ticker
Ein schwarzer Tag für Patienten! Oder doch ein guter Tag für sie? Den Rx-Versandhandel verbieten! Die Rx-Preise freigeben! Und: eine schallende Ohrfeige für die ABDA. Die Reaktionen auf das EuGH-Urteil sind zahl- und facettenreich. Lesen Sie die Einschätzungen der verschiedenen Player in unserem Live-Ticker!
Teil 2:
Der Tag danach
Mehr Reaktionen auf das EuGH-Urteil im Live Ticker
17:17
ADEXA - Apothekengewerkschaft
„Rosinen-pickende Online-Händler“
Als „Milchmädchenrechnung“ hat die Apothekengewerkschaft Adexa die Begründung des EuGH für sein heutiges Urteil bezeichnet. In einem Kommentar geht die Adexa-Vorsitzende Barbara Neusetzer mit dem Urteil hart ins Gericht. So sei die Vorstellung, ausgerechnet die Rezeptur könne ein Wettbewerbsvorteil der Vor-Ort-Apotheke sein, „nur aus der weiten räumlichen wie inhaltlichen Distanz der Richter in Luxemburg“ erklärlich. Auch das Argument, eine Preisfreigabe könne zu einer besseren ländlichen Versorgung führen, da dort höhere Preise zu erzielen seien, sei viel zu kurz gedacht. Gerade das würde zu mehr Bestellungen bei den „rosinenpickenden Online-Händlern“ führen. Doch „ein Dauernotdienst für diejenigen Fälle, wenn das Päckchen aus Holland nicht schnell genug gekommen ist – das dürfte selbst ohne lokale Konkurrenz kein tragfähiges Geschäftsmodell sein.“ Der Deutschen Parkinson Vereinigung (DPV) prognostiziert Neusetzer ein böses Erwachen: „Da werden sich dann in wenigen Jahren auch die Patienten der Parkinson-Selbsthilfegruppen in der DPV fragen, ob die Kooperation mit DocMorris wichtiger war als eine Präsenzapotheke in der Nähe.“
16:52
Bundesverband deutscher Versandapotheken BVDVA
„Ein bisschen frischer Wind“
Der Vorsitzende des Verbandes der deutschen Versandapotheken BVDVA, Christian Buse, fordert gleiches Recht für alle: „Nach diesem Urteil muss der Grundsatz der Gleichbehandlung gelten. Es kann nicht sein, dass es nach dem EuGH-Urteil zu einer Inländerdiskriminierung kommt.“ Auch deutsche (Versand-)Apotheken sollten also Boni geben dürfen. Als Verband habe man grundsätzlich keine Angst vor Veränderungen, im Gegenteil: „Ein bisschen frischer Wind tut der gesamten Apothekenbranche gut.“ Als professionell aufgestellte Arzneimittelversender seien seine Mitglieder „natürlich“ in der Lage, auf veränderte Marktanforderungen zu reagieren. Auch die Patienten könnten beruhigt sein, „die Versorgungssicherheit ist durch die Gewährung von Boni auf verschreibungspflichtige Arzneimittel nicht gefährdet.“ Und überhaupt: „Man sollte immer erst die Chancen einer Veränderung sehen und ihr nicht immer gleich mit einer Risikokultur begegnen.“
16:39
MVDVA-Präsidentenbrief
Nicht in Bonifizierungs-Scharmützeln verlieren!
In einem „Präsidentenbrief“ hat sich das Präsidium des Marketingvereins Deutscher Apotheker MVDVA an seine Mitglieder gewandt. Die EuGH-Entscheidung werde den Markt „spürbar verändern“, prognostizieren Gabriela Hame-Fischer und Dr. Holger Wicht. „Die ausländischen Versandapotheken werden ihre Chronikerprogramme mit Volldampf in den Markt treiben, die Krankenkassen werden sie unterstützen und die Patienten an den stationären Apotheken vorbei lenken. Und die Patienten? Deren ‚Treue‘ ist bekanntlich käuflich.“ Das Versandhandelsverbot erscheint dem MVDVA nicht realistisch, wie auch der Kooperation Avie und dem Kooperationsverband BVDKA. „Sich in Bonifizierungs-Scharmützeln zu verlieren und das eigene Grab zu schaufeln ist ebenso keine Option.“ Doch in Pessimismus will der MVDVA nicht verfallen: „Wir haben schon einige Stürme überstanden und werden auch jetzt wissen, die Segel richtig zu setzen.“ Denn: „Auf alle Herausforderungen, die die zahlreichen marktregulativen Eingriffe für die stationäre Apotheke mit sich gebracht hatten, hatte unsere Kooperation immer Antworten - seien es innovative Wege oder mit Bedacht entwickelte schlagfertige Konzepte.“
16:20
Landesapothekerkammer Hessen
Konsequentes Durchgreifen angekündigt
Die Landesapothekerkammer Hessen hat konsequentes Handeln gegen Apotheker angekündigt, die das EuGH-Urteil zum Vorwand nutzen, unrechtmäßige Preisnachlässe zu bieten. In einem Rundschreiben heißt es unter der Überschrift „Was tut ihre Kammer juristisch?“: „Vorstand und Geschäftsführung Ihrer Kammer haben bereits heute beschlossen, mit allen juristischen Mitteln des Verwaltungsrechts, des Berufsrechts und des Wettbewerbsrechts gegen diejenigen Kammermitglieder vorzugehen, die in der Entscheidung des EuGH die Gelegenheit sehen, sich illegale Wettbewerbsvorteile zu verschaffen. Ihre Kammer wird, wie auch in anderen Bereichen, das geltende Recht durchsetzen.“ Außerdem ruft die Kammer dazu auf, sich rechtstreu zu verhalten und vorübergehend auch hinzunehmen, dass ausländische Anbieter nun auf dem deutschen Markt mit anderen Preisen agieren können. Nur so könne man die Notwendigkeit einer Gesetzesänderung glaubhaft vertreten. Apotheker sollten Verstöße gegen das Preisrecht unverzüglich der Kammer melden und Patienten, die nun Preisnachlässe fordern, darüber aufklären, dass diese illegal sind.
15:59
Apothekerverband Brandenburg
Durchsichtige Argumente
Mit der Entscheidung gegen das deutsche System der Preisbindung bei Rx-Arzneimitteln sei eine tragende Säule der deutschen Gesundheitsversorgung gefährdet, erklärt der Apothekerverband Brandenburg (AVB). Zudem habe der EuGH damit seine bisherige Position aufgegeben, sich nicht in das hochkomplexe Gefüge der nationalen Gesundheitsversorgung einzumischen. „Europas Richter haben damit die Entscheidungen des deutschen Gesetzgebers und die nationale Rechtsprechung der obersten bundesdeutschen Gerichte unterlaufen“, sagt die AVB-Vorsitzende Dr. Andrea Lorenz. Olaf Behrendt, 2. Stellvertretender Vorsitzender des AVB, ergänzt: „Das Argument, gerade durch die Preisbindung benachteiligt zu sein, ist doch ein recht durchsichtiges, denn jetzt haben ausländische Versender einen Wettbewerbsvorteil gegenüber den inländischen Apotheken. Aber der eigentliche Punkt ist doch: Boni und Rabatte haben nichts bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zu suchen. Ein von Krankheit betroffener Mensch befindet sich auch in einer besonderen Notlage, die nicht für Preiswettbewerb missbraucht werden sollte.“ Der AVB sieht jetzt den deutschen Gesetzgeber in der Pflicht, seinen gestalterischen Einfluss auf das Gesundheitssystem zu nutzen. Eine denkbar einfache Lösung besteht darin, den Versand von rezeptpflichtigen Arzneimitteln einfach wieder zu verbieten.
15:31
GKV-Spitzenverband
Ball liegt beim Gesetzgeber
Der GKV-Spitzenverband gibt sich zurückhaltend und will erst noch die Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf abwarten, das nun entsprechend der Vorgaben des EuGH das Verfahren zum Abschluss bringen muss. Sein Statement: „Nach den juristischen Entscheidungen beim EuGH und OLG wird der Ball beim Gesetzgeber liegen. Er muss dann beurteilen, ob und wie er reagiert, um ein Gleichgewicht zwischen Wettbewerb und Patientenschutz zu finden. Erst wenn feststeht, was der Gesetzgeber unternimmt, wird man einschätzen können, wie der Markt darauf reagiert und welche Auswirkungen es für den Verbraucher geben wird.“
15:02
Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU)
„Fest entschlossen, das Notwendige und das uns Mögliche zu tun“
Zum heutigen Urteil des Europäischen Gerichtshofs erklärt Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Wir werden das heutige Urteil des EuGH sorgfältig auswerten und die Urteilsbegründung auf die sich daraus ergebenden Konsequenzen für das deutsche Arzneimittelpreisrecht prüfen.“ – „Ich bin fest entschlossen, das Notwendige und das uns Mögliche zu tun, damit die flächendeckende Arzneimittelversorgung auf hohem Niveau durch ortsnahe Apotheken weiterhin gesichert bleibt.“ – „Für die Menschen in unserem Land ist Qualität und Sicherheit in der Arzneimittelversorgung unabdingbar mit einem flächendeckenden Netz wohnortnaher Apotheken verbunden. Der Versandhandel kann die wohnortnahe Versorgung durch Präsenzapotheken nicht ersetzen.“ – „Bewährte Strukturen gilt es deshalb weiter zu erhalten. Hierzu gehört die inhabergeführte Apotheke. Die pharmazeutische Tätigkeit steht bei ihr eindeutig stärker im Fokus. Und die unmittelbare persönliche Verantwortung der freiberuflich tätigen Apothekerinnen und Apotheker ist ein Garant dafür, dass sich die Menschen vor Ort kompetent sowie vertrauensvoll beraten und versorgt fühlen.“
14:50
Nach dem EuGH-Urteil
Dunkle Wolken ...
... am deutschen Apothekenhimmel. (Foto: DAZ.online)
14:19
Kordula Schulz-Asche (Grüne)
Bundesregierung muss Plan B jetzt sofort auf den Tisch legen
Kordula Schulz-Asche, Sprecherin für Prävention und Gesundheitswirtschaft der Fraktion Bündnis90/Die Grünen, erklärt: Das heutige EuGH-Urteil wirbelt die Medikamentenversorgung in Deutschland durcheinander. Apotheken und Versandapotheken bilden wichtige Bestandteile unserer Gesundheitsversorgung und bedienen unterschiedliche Verbraucherinteressen. Vor diesem Hintergrund war die Preisbindung gerechtfertigt – weil es bei Arzneimitteln um die Qualität in der Versorgung und nicht um Preiskampf gehen darf. Das heutige Urteil bricht diese Preisbindung nun auf. Wir fordern die Bundesregierung deshalb auf, umgehend ihren Plan B auf den Tisch zu legen, der auch in Zukunft eine qualitativ hochwertige und bezahlbare Versorgung der Patienten mit Arzneimitteln sicherstellt.
13:46
Glaeske im „Mittagsmagazin“
„Preisbindung macht Sinn“, aber ...
Neben dem ABDA-Präsidenten Schmidt und dem Apothekenrechtler Mand befragte das ARD-„Mittagsmagazin“ auch den unvermeidlichen Apotheken-Experten Professor Gerd Glaeske. Der räumte zwar ein, dass eine Preisbindung schon „Sinn mache“, auf der anderen Seite könne der Wettbewerb die Preise nicht ausnehmen. Und dass der Markt auch bei den Apotheken in den letzten Jahren in Bewegung gekommen ist, das sei doch eine gute Entwicklung. Auch die Patienten profitieren laut Glaeske von diesem Wettbewerb - und auch die Krankenkassen, weil sie von Kostensenkungen profitierten, „wenn sie ihre Vericherten dazu motivieren, im Ausland einzukaufen.“
13:31
Maria Michalk (CDU)
Versandhandelsverbot überlegenswert
Zum aktuellen EuGH-Urteil erklärt die gesundheitspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Maria Michalk: „Vor diesem Hintergrund erscheint ein Versandhandelsverbot für deutsche Arzneimittel überlegenswert. Für die inhabergeführten Apotheken dürfen in Deutschland aufgrund des Urteils keine Wettbewerbsnachteile entstehen. Apotheken sind ein wichtiger Bestandteil einer sicheren und verlässlichen medizinischen Versorgung vor Ort.“
13:04
Kathrin Vogler (Linke)
Schwerer Schlag für die Patienten
„Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes ist ein schwerer Schlag für Patientinnen und Patienten, denn es bedeutet eine Stärkung des Versandhandels und bedroht nicht zuletzt Apotheken auf dem Lande“, erklärt Kathrin Vogler, gesundheitspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, zum heute verkündeten EuGH-Urteil. „Wie zu befürchten war, ist dem europäischen Gericht der freie Warenverkehr und Preiswettbewerb wichtiger als die Sicherstellung von Notfallversorgung und persönlicher Beratung in der Apotheke vor Ort. Die Arzneimittelsicherheit und die flächendeckende wohnortnahe Versorgung können dabei auf der Strecke bleiben. Jetzt muss die Bundesregierung handeln und möglichst schnell den Versandhandel für rezeptpflichtige Arzneimittel verbieten.“
13:15
Landesapothekerkammer Baden-Württemberg
Hanke: „Schwarzer Tag für die Patienten"
Der Präsident der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg, Dr. Günther Hanke, bezeichnet den heutigen 19.Oktober als „schwarzen Tag für die Patienten und die flächendeckende Arzneimittelversorgung in Deutschland.“ Patienten sollten sich darauf verlassen können, dass verordnete, dringend benötigte Arzneimittel in allen Apotheken zum gleichen Preis erhältlich sind. Einem Patienten, der sein Arzneimittel dringend benötigt, sei es nicht zuzumuten, eine preisgünstige Apotheke zu suchen. „Davor schützt ihn die deutsche Arzneimittelpreisverordnung. Dieses System ist durch die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs nun infrage gestellt.“ Hanke sieht auch die flächendeckende Versorgung in Gefahr: „Die Apotheken in Deutschland sind nun einem unfairen Wettbewerb mit ausländischen Versandapotheken ausgesetzt“, weil sich diese nicht mehr an die Preisbindung halten müssen.
13:00
Kooperation Avie
„Gut so“, dass Boni in Deutschland verboten bleiben
Die zu Kohlpharma gehörende Apothekenkooperation Avie weist in einem Schreiben an ihre Mitglieder darauf hin, dass Boni für deutsche Apotheken weiterhin verboten sind – „und das ist gut so!" Niemand könne an einem Preiswettbewerb mit der Nachbarapotheke gelegen sein, der nur zu einer „Margenvernichtung" führen würde. Der neue Avie-Geschäftsführer Dominik Klahn glaubt allerdings nicht an ein Versandverbot, dafür sehe er keine Bereitschaft beim Gesetzgeber. Die Apotheken sollten dem Wettbewerb aus dem Ausland nicht mit der Kopie des „einzigen Marketinginstruments begegnen, das er hat. Rx-Boni brauchen wir nicht.“ Die Apotheke solle sich auf ihre Stärken besinnen, die fachkundige Beratung der Kunden vor Ort.
13:01
Apothekerkammer Westfalen-Lippe
Gesetzgeberischer Wille ausgehebelt
„Europas höchste Richter haben den eindeutigen Willen des deutschen Gesetzgebers ausgehebelt und die Entscheidungen der obersten deutschen Gerichte negiert“, sagt Gabriele Regina Overwiening, Präsidentin der Apothekerkammer Westfalen-Lippe, zur heutigen Entscheidung. „Damit hat der EuGH in ein Politikfeld eingegriffen, das gemäß den Europäischen Verträgen den Mitgliedstaaten vorbehalten ist. Es kann nicht sein, dass ungezügelte Marktkräfte über den Verbraucherschutz im Gesundheitswesen triumphieren. Jetzt ist die deutsche Politik gefordert! Der Gesetzgeber muss schon aus eigenem Interesse seinen Handlungsspielraum wiederherstellen. Eine denkbare Lösung wäre ein Verbot des Versandhandels mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln in Deutschland. Europarechtlich wäre das zulässig. Klar ist, dass die Arzneimittelpreisverordnung für deutsche Apotheken weiterhin gilt.“
12:36
Rechtsanwalt Dr. Morton Douglas
„Schallende Ohrfeige" für die ABDA
Nach Ansicht des Freiburger Rechtsanwalts Dr. Morton Douglas ist das Urteil des EuGH eine „schallende Ohrfeige für diejenigen, die die Interessen der Apotheker in Deutschland vertreten haben“. Die Urteilsbegründung zeige klar auf: Es fehlte den Richtern an Belegen und Beweisen dafür, dass die Preisbindung eine geeignete Maßnahme ist, die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen. Auch die Bundesregierung und die Wettbewerbszentrale hätten in der mündlichen Verhandlung nicht erklären können, wie das deutsche System funktioniere und warum es die Preisbindung rechtfertige. „Hier scheinen die Fakten nicht ordentlich zusammengetragen worden zu sein“, so Douglas. Richtig sei die Feststellung, dass Versandapotheken nur ein eingeschränktes Leistungsangebot anbieten (Randziffer 24 des Urteils). Doch Douglas fragt sich: Wie war die Schlussfolgerung möglich, dass diese Versender, die schon Rosinen picken, nun auch noch geschützt werden, indem ihnen nun Sonderrechte eingeräumt werden? Der Anwalt räumt ein: Eine Rechtfertigung, die vor Gericht gehalten hätte, wäre schwer gewesen – aber sicher nicht unmöglich.
11:50
Verband der Apothekenkooperationen
„Nicht hinnehmbar“
Der Vorsitzende des Verbands der Apothekenkooperationen BVDAK, Dr. Stefan Hartmann kommentiert das EuGH-Urteil wie folgt: „Die entstehende Ungleichbehandlung im Vergleich zu den EU-ausländischen Versendern ist nicht hinnehmbar. Es liegt nun am Gesetzgeber, den derzeit bestehenden finanziellen Rahmen für die Apotheken aufrechtzuerhalten. Nur so können auch die stationären Apotheken weiterhin die zahlreichen ungewünschten Mehrwerte liefern und die flächendeckende Versorgung gewährleisten.“ Die Forderung nach einem Versandhandelsverbot hält Hartmann für wenig aussichtsreich, er schlägt strengere (GDP-)Anforderungen an die Versender vor.
11:44
Apotheker entsetzt
ABDA fordert Politik zum Handeln auf
Die ABDA ist entsetzt über das EuGH-Urteil: „Es kann nicht sein, dass ungezügelte Marktkräfte über den Verbraucherschutz im Gesundheitswesen triumphieren. Jetzt ist die deutsche Politik gefordert!", so ABDA-Präsident Friedemann Schmidt. Eine denkbare Lösung wäre das Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln.
11:41
DocMorris
Boni bis zu 12 Euro pro Rezept
DocMorris-CEO Olaf Heinrich erklärt soeben: Noch heute will DocMorris wieder Boni anbieten. Die Webseite wird gerade für die neuen Angebote gerüstet. Mindestens zwei Euro pro verschreibungspflichtigem Arzneimittel sollen Patienten bei Rezepteinreichung erhalten, maximal zwölf Euro pro Rezept.
11:30
Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller
Schlag gegen gerechte Arzneimittelversorgung
Zum heute vom Europäischen Gerichtshof verkündeten Urteil zur Preisbindung für ausländische Versandapotheken bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln erklärt Dr. Hermann Kortland, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Arzneimittel-Hersteller e.V. (BAH): „Das Urteil ist ein Schlag gegen die gerechte Arzneimittelversorgung der Patienten in Deutschland.“ Die Arzneimittelpreisverordnung habe seit ihrem Inkrafttreten die flächendeckende Arzneimittelversorgung der Bevölkerung gewährleistet, so Kortland weiter. „Arzneimittel sind Waren der besonderen Art und keine Konsumgüter. Gesundheit darf sich nicht danach richten, ob Patienten auf dem Land oder in der Stadt leben, denn Krankheit tut dies auch nicht. Rosinenpickerei gefährdet die nachhaltige Patientenversorgung.“ Das Urteil müsse nun sorgfältig geprüft werden. „Von Schnellschüssen und kurzfristig ausgerichtetem Aktionismus, auf welcher Ebene auch immer, ist dringend abzuraten“, mahnt Kortland.
11:24
Verband der europäischen Versandapotheken (EAMSP)
Wohlstandsgewinne für Verbraucher
„Der EAMSP hat immer eine klare Entscheidung vor dem Europäischen Gerichtshof zum Thema Bonus angestrebt. Daher freuen wir uns, dass die Richter heute im Sinne der Patienten geurteilt haben“, sagt Olaf Heinrich, Präsident des Europäischen Versandapothekenverbands. „Mit Boni für rezeptpflichtige Medikamente werden Kaufkraft und Wohlstandsgewinne an die Verbraucher weitergegeben, ohne die gesetzliche Krankenversicherung zu belasten“.
11:11
Michael HenNRich
Rx-Arzneimittel dürfen nicht verramscht werden!
„Auf dem Apothekertag sind viele freundliche Worte in Richtung Apotheken gefallen. Jetzt kommt es aber darauf an, dass die Fraktionen ihr wahres Gesicht zeigen und sich hinter die inhabergeführte Apotheke vor Ort stellen. Verschreibungspflichtige Arzneimittel dürfen nicht verramscht werden, die Apotheke ist kein Ort für Boni und Rabatte. Als erstes Signal müssen wir daher den Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln verbieten. Das löst auch nur einen Teil des Problems, das durch dieses Urteil aufgeworfen wird. Aber es wäre wichtig, sich jetzt hinter die Apotheker zu stellen."
10:56
BundesgesundheitsMinisterum
BMG prüft Konsequenzen
Die Gewährleistung einer flächendeckenden, wohnortnahen Arzneimittelversorgung durch öffentliche Apotheken hat für die Bundesregierung weiterhin Priorität. Das Bundesministerium für Gesundheit prüft das Urteil und die Urteilsbegründung auf die sich daraus ergebenden Konsequenzen. Der Europäische Gerichtshof hat heute festgestellt, dass eine Regelung des deutschen Arzneimittelpreisrechts nicht mit dem Recht der Europäischen Union vereinbar ist. Diese Regelung sieht vor, dass sich Versandapotheken mit Sitz im EU-Ausland an den einheitlichen Apothekenabgabepreis halten müssen, wenn sie Patientinnen und Patienten in Deutschland mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln beliefern. Der Europäische Gerichtshof stuft dies in seinem Urteil als eine nicht gerechtfertigte Beschränkung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs ein. Die deutsche Regelung zum einheitlichen Apothekenabgabepreis bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ist damit auf Versandapotheken mit Sitz im EU-Ausland nicht mehr anwendbar.
11:04
Wettbewerbszentrale
Preisbindung ganz abschaffen oder Rx-Versandhandel verbieten
„Eine lange diskutierte Frage ist damit abschließend vom EuGH geklärt worden“, so Dr. Reiner Münker, geschäftsführendes Präsidiumsmitglied der Wettbewerbszentrale, in einer ersten Bewertung der Entscheidung. „Die Entscheidung wird massive Auswirkungen auf den Apothekenmarkt haben. Denn: Die Apotheken in Deutschland müssen sich an die Preisbindung für rezeptpflichtige Arzneimittel halten, während ausländische Apotheken Kunden in Deutschland Rabatte gewähren dürfen. Dies führt zu Wettbewerbsverzerrungen zum Nachteil der hiesigen Apotheken – also zu einer Inländerdiskriminierung.“ Der Gesetzgeber müsse sich nun überlegen, wie gleiche Wettbewerbsbedingungen für die Apotheken erreicht werden können. Dazu seien zwei Möglichkeiten denkbar: Entweder man schaffe die Preisbindung für rezeptpflichtige Arzneimittel komplett ab oder aber man verbiete den Versandhandel für diese Arzneimittel. Ein solches Verbot sei vom EuGH seinerzeit bereits als europarechtskonform bewertet worden, so Münker weiter.
13 Kommentare
Preisbindung / EuGH-Urteil
von Florian Josef Hoffmann am 25.10.2016 um 21:13 Uhr
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Hessen hat Besseres verdient
von Tilmann Schöll am 20.10.2016 um 9:55 Uhr
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EuGH
von Harald Schweim am 19.10.2016 um 21:27 Uhr
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EUGH-Urteil
von P.Seidel am 19.10.2016 um 18:32 Uhr
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AW: EUGH-Urteil
von Bernd Jas am 20.10.2016 um 16:40 Uhr
Kam von der ...
von gabriela aures am 19.10.2016 um 17:50 Uhr
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Hinfallen, aufstehen, Krönchen richten
von Barbara Buschow am 19.10.2016 um 17:25 Uhr
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EUGH und Krankenkassen
von schneider am 19.10.2016 um 14:46 Uhr
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EU oder Deutschland?
von T. La Roche am 19.10.2016 um 13:58 Uhr
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Studium
von SeDi am 19.10.2016 um 13:43 Uhr
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Ein schlechter Witz!
von Bernd Müller am 19.10.2016 um 11:51 Uhr
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Die ABDA
von Michael Müller am 19.10.2016 um 11:40 Uhr
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DAT Beschluss
von Veit Eck am 19.10.2016 um 11:30 Uhr
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