Der Tag danach

Mehr Reaktionen auf das EuGH-Urteil im Live Ticker

Stuttgart / Berlin - 20.10.2016, 17:11 Uhr

(Foto: DAZ.online)

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Einen Tag nach dem EuGH-Urteil ist die Stimmung weiterhin gespannt. DAZ.online hält Sie über weitere Entwicklungen und Reaktionen im Live-Ticker auf dem Laufenden!

Teil 1:

EuGH-Urteil zur Preisbindung für EU-Ausländische Apotheken

Reaktionen im Live-Ticker

Live

Sortierung chronologisch

18:01

Facebook-Post

Über 700 Mal geteilt

autor

Mit einem Facebook-Post informiert ein Kollege seine Kunden und Facebook-Fans über das EuGH-Urteil und dessen Konsequenzen. Das Teilen ist ausdrücklich erlaubt und erwünscht. Über 700 Facebook-User haben das auch schon getan. Über 50.000 haben den Post gesehen. 

17:09

Keine Rosinenpickerei

„Keine Rosinenpickerei zulasten der ortsnahen Versorgung"

Bayern will den Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln in Deutschland verbieten und hat dazu eine Bundesratsinitiative angekündigt. Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) sagte am Donnerstag in München, das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Preisbindung gefährde die flächendeckende Arzneimittelversorgung. „Es darf keine Rosinenpickerei zulasten der Apotheken vor Ort und damit der ortsnahen Versorgung der Patientinnen und Patienten geben."    Nach dem Urteil der Luxemburger Richter vom Mittwoch müssen sich ausländische Versandapotheken nicht an die deutsche Preisbindung für verschreibungspflichtige Arzneimittel halten. „Es ist nun zu befürchten, dass die Versandapotheken vor allem die Versorgung mit hochpreisigen Arzneimitteln und von Chronikern an sich ziehen wollen", sagte Huml. Dann müssten viele Apotheken am Stadtrand und auf dem Land schließen. Individuelle Beratung und Notfall-Versorgung könne keine Internetapotheke leisten. Deshalb wolle Bayern den Versandhandel mit verschreibungspflichtiger Arznei verbieten. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) hatte bereits angekündigt, alles zu tun, um die flächendeckende Versorgung durch ortsnahe Apotheken zu sichern. Auch SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach forderte, „dass wir gesetzgeberisch handeln müssen". (dpa-afx)

14:06

Carsten Pelzer (AV Mecklenburg-Vorpommern)

„Nicht in Versuchung kommen, geltendes Recht zu brechen!“

Auch Carsten Pelzer, Geschäftsführer des Apothekerverbandes Mecklenburg-Vorpommern, äußerte sich im Rahmen eines Seminars in Rostock zum Urteil. DocMorris habe bereits Rabatte angekündigt, sagte er. „Ich fürchte, das müssen Sie aushalten“, folgerte Pelzer. „Sie dürfen nicht in die Versuchung kommen, das immer noch geltende Recht zu brechen.“ Er gehe davon aus, dass die Politik reagieren werde, und habe gute Hoffnung, dass sie vernünftig reagieren werde.

12:54

Pro Generika

„Das Urteil gefährdet Apotheken in ihrer wirtschaftlichen Existenz“

autor

Wolfgang Späth, Vorstandsvorsitzender von Pro Generika, zum EuGH-Urteil: „In der letzten Zeit hat der Gesetzgeber verschiedene Initiativen zur Verbesserung der Versorgungsqualität mit Arzneimitteln, insbesondere der Beratungsqualität für Patienten, auf den Weg gebracht. Der Medikationsplan ist hierfür nur ein Beispiel.  Der Europäische Gerichtshof hat gestern ein Urteil verkündet, das dieser Zielsetzung diametral entgegensteht. Das Urteil gefährdet die Apotheke vor Ort in ihrer wirtschaftlichen Existenz und damit die Arzneimittelversorgung in Deutschland. Die persönliche Beratung in der wohnortnahen Apotheke und die Notfallversorgung in der Fläche für Patientinnen und Patienten stehen auf dem Spiel. Wer glaubt, hier kurzfristig über einen Wettbewerb mit Rabatten Vorteile für Patienten zu generieren, lässt die negativen mittel- und langfristigen Folgen außer Acht. Jetzt gilt es, Lösungsansätze zu finden, die die Versorgungsqualität in der Breite erhalten und die Arzneimittelversorgung auf hohem Niveau sicherstellen. Der deutsche Gesetzgeber ist gefordert, rasch und unverzüglich zu handeln. Dabei sollte er sich vor allem vom Ziel der sicheren Arzneimittelversorgung leiten lassen.“

12:48

Lutz Boden, BAH

„Ein Schlag ins Gesicht der Patienten“ 

„Das EuGH-Urteil ist ein Schlag ins Gesicht der Patienten“, sagte Lutz Boden, der Leiter der Abteilung GKV-Arzneimittelversorgung und Selbstmedikation beim Bundesverband der Arzneimittelhersteller (BAH) am Mittwoch beim Wirtschaftsseminar des Apothekerverbandes Mecklenburg-Vorpommern in Rostock. Damit sei die patientengerechte Versorgung klar angegriffen. Alle Partner in der Versorgung sollten jetzt in der Politik für das System eintreten. „Wir als BAH werden es tun“, sicherte Boden zu.

11:02

Axel Pudimat (AV Mecklenburg-Vorpommern)

„Feilschen wichtiger als Beratung“

„Der Europäische Gerichtshof hat leider nicht im Sinne einer geregelten Versorgung entschieden, sondern den freien, wilden Markt für wichtiger erklärt.“, sagte der Vorsitzende des Apothekerverbandes Mecklenburg-Vorpommern. Für ihn als Apotheker sei das „eine Herabwürdigung unserer Tätigkeit auf ein Krämerniveau.“ Den Richtern sei offenbar wichtiger, wenn die Apotheker mit den Patienten über Preise feilschen als über Wirkungen zu reden. Er hoffe daher sehr, dass „wir hier in Deutschland von unserer Möglichkeit Gebrauch machen werden, systemregulierende Preisregulierungen zu erhalten“. Pudimat betonte, dass es letztlich gar nicht um den eigentlichen Preis gehe, sondern mit der Entscheidung die Zuzahlung als sozialpolitisches Steuerungsinstrument ausgehebelt werde. Dies werde auch der wesentliche Punkt sein, mit dem die Apotheker argumentieren, erwartet Pudimat. Preise und Rabatte würden höchstwahrscheinlich zum Marketinginstrument, falls es keine gesetzlich festgelegten Preise mehr geben sollte, sagte er.  „Statt um Leistung geht es dann meistens um den Preis“, fürchtet Pudimat. Doch „die aktuelle deutsche Regierung hat sich eindeutig zum bestehenden System bekannt“, so Pudimat. Gesundheitsminister Gröhe habe dies auf dem Apothekertag ausdrücklich bekräftigt. Daher gab sich Pudimat optimistisch, dass die Politik die deutsche Preisbindung erhalten werde.

10:44

Karl Lauterbach (SPD)

Beratung muss bei Vergütung im Vordergrund stehen

autor

Für den SPD-Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach ist nach dem EuGH-Urteil der Gesetzgeber gefragt. „Wenn wir nicht gegensteuern, könnte die wohnortnahe Versorgung durch Apotheken gefährdet sein“, sagte er der „Passauer Neuen Presse“. Dies könne aber verhindert werden, wenn Apotheken besser für ihre Beratungsleistung bezahlt würden. „Die Beratung muss in den Vordergrund der Apothekenvergütung rücken, nicht der Verkauf“, sagte Lauterbach. Seiner Ansicht nach wird das EuGH-Urteil insgesamt zu billigeren Preisen von Arzneimitteln führen, weil ein beratungsfreier Bezug rezeptpflichtiger Medikamente über den Versandhandel Einzug halten werde.

10:33

Dammbruch nach dem EugH-Urteil

Bis zu 30 Euro „Sofort-Bonus“ pro Rezept bei der EAV

Gestern ging DocMorris mit einem Bonus-Angebot von bis zu zwölf Euro pro Rezept in die Rabatt-Offensive. Die Europa Apotheek will da nicht das Nachsehen haben: Sie bietet auf ihrer Webseite bis zu 30 Euro pro Rezept! Es gibt natürlich einiges Kleingedrucktes zu den genauen Modalitäten zu lesen. Die Rabatthöhe ist gestaffelt und bemisst sich nach dem Wert des verordneten Arzneimittels. Bar gibt es das Geld nicht, es wird mit der Zuzahlung verrechnet oder auf ein Kundenkonto verbucht – davon können dann andere Produkte bei der EAV eingekauft werden.


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Die Reaktionen auf das EuGH-Urteil zur grenzüberschreitenden Preisbindung

„Böse Überraschung“

3 Kommentare

Mein persönlicher Held ....

von gabriela aures am 20.10.2016 um 20:47 Uhr

..ist Erik Modrack.

50.000 Aufrufe in ca. 24 Stunden.
Das ist eine Hausnummer !
Zurecht, denn der Text ist hervorragend.

(Bei der Expo waren in den ganzen Tagen nur 26.000 Besucher und das war neuer Rekord....)

Danke, Erik !!!!

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EuGH-Urteil betreffend Rabatte

von Dr. D. Roth am 20.10.2016 um 11:58 Uhr

Die Rabatte stehen den Krankenkassen (privat und gesetzlich) zu.
Für die Patienten soll es keinen finanziellen Anreiz geben, sich mehr als notwendig verschreiben zu lassen.

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Fremd- und Mehrbesitzverbot

von Michael Mischer am 20.10.2016 um 10:41 Uhr

Eine Reaktion wäre vielleicht die Abschaffung des Fremd- und Mehrbesitzverbots. Der EuGH argmentiert ja wie folgt:

Da Versandapotheken mit ihrem eingeschränkten Leistungsangebot eine solche Versorgung nicht angemessen ersetzen können, ist davon auszugehen, dass der Preiswettbewerb für sie ein wichtigerer Wettbewerbsfaktor sein kann als für traditionelle Apotheken, weil es von ihm abhängt, ob sie einen unmittelbaren Zugang zum deutschen Markt finden und auf diesem konkurrenzfähig bleiben.
Aus diesem Grund und da der Versandhandel für einen unmittelbaren Zugang zum deutschen Markt für in anderen Mitgliedstaaten ansässige Apotheken ein wichtigeres Mittel als für in Deutschland ansässige Apotheken bzw. – wegen der Besonderheiten des deutschen Marktes, wie sie sich aus den dem Gerichtshof vorliegenden Akten ergeben – sogar das einzige Mittel ist,[...]

Wäre der Fremd- und Mehrbesitz erlaubt, könnten ausländische Apotheken deutsche Neiderlassungen gründen, um am Markt teilzunehmen. Damit wäre dieses Marktzugangshindernis beseitigt - und die Begründung für den Wegfall der Preisbindung nicht mehr gegeben. Es kann ja nicht ausschlaggebend sein, dass die das eventuell nicht mal wollen, oder?

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