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Beschluss im Bundesrat
Bundesländer fordern Rx-Versandhandelsverbot
Mit einer knappen Mehrheit und nach einer kuriosen Abstimmung fordert die Länderkammer von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) ein Versandverbot für rezeptpflichtige Arzneimittel. Die Regierung sprach sich gegen die Initiative aus, da es ein anderes Gesetzesvorhaben verzögern wird – so auch die Honorarreform für Apotheker. Daher sind die Erfolgsaussichten für die Länderinitiative gering.
Der Bundesrat hat am heutigen Freitag die Initiative Bayerns
verabschiedet, über eine Änderung im Arzneimittel-Versorgungsstärkungsgesetz den
Rx-Versandhandel zu verbieten. „Eine Minderheit“, hieß es nach der Auszählung
der Stimmen zwar zuerst, doch dabei blieb es nicht: Eine erneute Auszählung
ergab, dass sich doch eine knappe Mehrheit der Stimmen im Plenum der
Länderkammer für das Verbot entschlossen hat. „Gut, dass wir nochmal
nachgezählt haben“, erklärte die vorsitzende Präsidentin Malu Dreyer.
Zuvor hatte sich die bayerische Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) nochmal für ihren Plan starkgemacht. Durch die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) würde die mit dem Arzneimittel-Versorgungsstärkungsgesetz (AM-VSG) von der Bundesregierung beabsichtigte Verbesserung der Arzneimittelversorgung „konterkariert“, sagte Huml. „Wir dürfen keinen ruinösen Preiskampf zulasten unserer Apotheken zulassen“, betonte sie.
Vor-Ort-Apotheker sollen erste Anlaufstelle bleiben
Es könne nicht sein, dass EU-Versandapotheken Einnahmen durch Chroniker oder hochpreisige Arzneimittel an sich ziehen, während Vor-Ort-Apotheken Aufgaben wie die Rezepturherstellung oder Notfallversorgung übernehmen. „All das können nur öffentliche Apotheken vor Ort leisten“, erklärte Huml. Vor allem in einer älter werdenden Gesellschaft sei es immer wichtiger, dass Apotheker vor Ort erste Anlaufstelle in Gesundheitsfragen bleiben.
Wenn die Politik jetzt nicht aktiv werde, würden wichtige Strukturen zerstört – daher will Huml nicht abwarten. „Ansonsten geht die flächendeckende Versorgung unwiederbringlich verloren“, betonte sie. Das Verbot des Versandhandels mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln sieht sie als „unumgänglich“: Es sei EU-rechtlich zulässig, was sie auch daran festmachte, dass bislang nur sieben Mitgliedstaaten den Rx-Versandhandel erlauben. Auch sei es ihrer Meinung nach verfassungsrechtlich gerechtfertigt: Das hohe Gut der Gesundheit könne nur durch eine flächendeckende Arzneimittel-Versorgung geschützt werden.
Hingegen trete der eher „geringe“ Eingriff für Apotheken, die in Deutschland Versandhandel mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln betreiben, laut Huml dahinter zurück. Auch der Rx-Umsatz sei für Versandapotheken „eher gering“.
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