Politik
Wer entscheidet über den Austausch?
Biologicals, Bioidenticals und Biosimilars – besser Switch als Substitution
Bereits 2016 wurde mit dem Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) beschlossen, dass Apotheken ab dem 16. August 2022 biotechnologisch hergestellte Arzneimittel austauschen sollen – und zwar automatisch, also stur nach geltenden Rabatt- bzw. Versorgungsverträgen. Vor allem die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) verspricht sich von diesem Prinzip ein erhebliches Einsparpotenzial. Aufgrund der noch nicht erfolgten bzw. ausgewerteten Stellungnahmen der Sachverständigen, wurde der Stichtag zur Austauschbarkeit nun um ein Jahr verschoben. | Von Uwe Weidenauer
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