DAZ aktuell

Telefonische Krankschreibung

G-BA verlängert Ausnahmeregel

cm/dab | Husten, Schnupfen, Halskratzen – Patientinnen und Patienten mit leichten Atemwegserkrankungen können sich ab sofort wieder telefonisch krankschreiben lassen. Das beschloss der Gemein­same Bundesausschuss (G-BA) am 4. August.
Foto: imago images/Westend61

Bis 1. Juni dieses Jahres konnten sich Patienten mit einer leichten Atemwegserkrankung telefonisch von ihrem Arzt krankschreiben lassen, dann lief die Sonderregelung aus. Ärzteverbände und Patientenvertreter protestierten, auch mit Blick auf die weiterhin steigenden SARS-CoV-2-Infektionszahlen. Nun lenkte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ein und verlängerte die Ausnahme­regel vorerst bis zum 30. November 2022. Darüber informierte das Gremium in einer Pressemitteilung. Niedergelassene Ärzte müssen sich demnach persönlich vom Zustand des Patienten durch eine eingehende telefonische Befragung überzeugen und dürfen sie dann bis zu einer Woche lang krankschreiben. „Eine einmalige Verlängerung der Krankschreibung kann telefonisch für weitere sieben Kalender­tage ausgestellt werden“, teilt der G-BA mit. Die Regelung schütze vor allem die besonders gefährdeten Risikogruppen. Nach Josef Hecken, dem unparteiischen Vorsitzenden des G-BA würde die Corona-Sonderregelung auch deshalb nochmals gebraucht, weil Videosprechstunden noch nicht überall angeboten würden. Laut G-BA trat der Beschluss zum 4. August in Kraft. |

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