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DAZ.online-Themenwoche
10 Jahre Rabattverträge – von den Anfängen bis heute
Substitutionsausschlussliste und AMVSG
Seit Dezember 2014 gibt es die Substitutionsausschlussliste, die zunächst neun, seit August 2016 17 Wirkstoffe/Wirkstoffkombinationen in bestimmten Darreichungsformen umfasst. Die hier gelisteten Substanzen dürfen in der Apotheke selbst dann nicht mehr ausgetauscht werden, wenn ein Rabattvertrag besteht.
Weitere Änderungen bezüglich der Rabattverträge stehen unmittelbar bevor: Das Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz sieht vor, dass Generika-Hersteller, die Rabattpartner einer Kassen werden, künftig eine sechsmonatige Vorbereitungszeit bekommen, um sich auf die Produktion der Arzneimittel besser vorbereiten zu können.
Fazit
Mittlerweile, das kann man nach zehn Jahren Rabattverträgen sagen, hat sich das Sparinstrument etabliert. Keiner fordert mehr ernsthaft seine Abschaffung. Zu deutlich sind die Einsparungen, die nach wie vor Jahr für Jahr wachsen. Wie viel die Kassen bei einzelnen Produkten sparen ist zwar nach wie vor ein Geheimnis – doch seit 2008 weist das Bundesgesundheitsministerium in seiner jährlichen Statistik KV 45 die Einsparungen der GKV als Gesamtsumme sowie nach Kassenarten aufgeschlüsselt aus.
Die meisten Patienten dürften sich an die Verträge gewöhnt haben, oft müssen sie auch nicht mehr wechseln, weil Kassen darauf achten – gerade bei Mehrfachvergaben – auch „alte“ Vertragspartner zu behalten. Apotheker haben die Verträge sicherlich nicht lieb gewonnen, sich aber doch weitgehend mit ihnen abgefunden – jedenfalls soweit es keine Lieferprobleme gibt.
2 Kommentare
Rabattverträge - zur Vergangenheit gehört auch die Zukunft
von Ingrid Lux am 21.06.2019 um 6:29 Uhr
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Der Rabattvertrag und seine Interpretation
von Heiko Barz am 04.04.2017 um 11:05 Uhr
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