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DAZ.online-Themenwoche
10 Jahre Rabattverträge – von den Anfängen bis heute
Rabattverträge über Originale, Importe und Biologicals
Trotz aller Schwierigkeiten, über die im Laufe dieser Woche noch berichtet werden wird, etablierten die Rabattverträge sich, Runde um Runde schrieben die Kassen aus. Die AOK-Gemeinschaft ist mittlerweile bei der 17. Tranche. Bei der Techniker-Krankenkasse ist zum 1. April 2017 die 18. Runde der Generika-Rabattverträge angelaufen. Mittlerweile gibt es viele weitere Arten von Rabattverträgen, insbesondere schließen die Kassen nun auch Rabattverträge über Originalpräparate und Importe. Hier setzen die Kassen meist auf Open-House-Verträge, den jedes Unternehmen zu gleichen Bedingungen beitreten kann. Auch biotechnologisch hergestellte Arzneimittel und Biosimilars werden nunmehr auf diese Weise ausgeschrieben, wobei hier für den Austausch in der Apotheke besondere Regeln gelten. Selbst Ausschreibungen, die sich nicht auf einen bestimmten Wirkstoff, sondern auf eine Arzneimittelgruppe beziehen, gibt es mittlerweile. Ein Beispiel sind die AOK-Verträge über TNF-alpha-Inhibitoren.
Auch in der Gesetzgebung entwickelten sich die Verträge
weiter, es gab Feinjustierungen: Seit dem 1. Januar 2011 ist etwa geregelt,
dass die Vertragslaufzeit zwei Jahre betragen soll, um den Beteiligten eine
gewisse Planungssicherheit geben. Dabei sei der Vielfalt der Anbieter Rechnung
zu tragen. Ebenfalls seit dem 1. Januar 2011 kann die Apotheke auf
Patientenwunsch auch ein anderes Arzneimittel abgeben als das rabattierte. Dazu
muss der Patient in der Apotheke allerdings den vollen Apothekenverkaufspreis
des Arzneimittels bezahlen. Die Krankenkasse erstattet ihm dann die Kosten –
jedoch nicht in voller Höhe. Die Mehrkosten trägt der Patient – eine Regelung
die im Versorgungsalltag allerdings kaum eine Rolle spielt.
2 Kommentare
Rabattverträge - zur Vergangenheit gehört auch die Zukunft
von Ingrid Lux am 21.06.2019 um 6:29 Uhr
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Der Rabattvertrag und seine Interpretation
von Heiko Barz am 04.04.2017 um 11:05 Uhr
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