DAZ.online-Themenwoche

10 Jahre Rabattverträge – von den Anfängen bis heute

Berlin - 03.04.2017, 13:45 Uhr

Mit den Rabattverträgen ist in den Apotheken das Lager angewachsen. (Foto: A. Schelbert)

Mit den Rabattverträgen ist in den Apotheken das Lager angewachsen. (Foto: A. Schelbert)


Seit dem 1. April 2007 sind Apotheken verpflichtet, im Regelfall das Arzneimittel abzugeben, für das die jeweilige Krankenkasse des Versicherten einen Rabattvertrag abgeschlossen hat. Damit begannen für alle Beteiligten – Kassen, Hersteller, Patienten und Apotheker – neue Zeiten. Können Sie sich noch erinnern, wie alles anfing? DAZ.online blickt anlässlich des zehnjährigen „Geburtstags“ der Rabattverträge auf die Historie dieses zwiespältigen Sparinstruments zurück.

Wer in die Geschichte der Rabattverträge einsteigt, muss im Jahr 2003 beginnen: In diesem Jahr legte der Gesetzgeber mit dem Beitragssatzsicherungsgesetz den Grundstein für die Rabattverträge, wie wir sie heute kennen. Mit diesem „Vorschaltgesetz“ wollte die damalige Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) gleich nach der Bundestagswahl im Herbst 2002 das damals ausgeprägte Defizit der Krankenkassen mit ersten Maßnahmen in den Griff bekommen, ehe sie zu eine größeren Reform ansetzte. (Wir erinnern uns: 2004 kam das GKV-Modernisierungsgesetz – und mit ihm das Fixhonorar, der Versandhandel, der eingeschränkte Mehrbesitz und der Ausschluss rezeptfreier Arzneimittel aus der GKV-Erstattung, um nur einige Maßnahmen zu nennen).

Rabattverträge starten als „zahnlose Tiger“

Mit dem Beitragssatzsicherungsgesetz wurde § 130a ins Sozialgesetzbuch, 5. Buch (SGB V) eingefügt – die Norm, die bestimmt, welche verschiedenen Arten von Rabatten die pharmazeutischen Hersteller den Kassen gewähren müssen und können. Absatz 8 dieses Paragrafen sah damals wie heute vor, dass Krankenkassen und pharmazeutische Hersteller Rabatte für Arzneimittel vereinbaren können.  Allerdings fehlte dem Gesetz damals noch der entscheidende Kick – eine Bestimmung, die dafür sorgte, dass solche rabattierten Arzneimittel auch bevorzugt verordnet beziehungsweise abgegeben werden. Das heißt: Die Hersteller konnten den Kassen zwar einen vertraglich vereinbarten Rabatt gewähren, wussten aber nicht, wie das Geschäft am Ende für sie ausgeht; insbesondere gab es keine Garantie für eine Mehrabnahme. 



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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2 Kommentare

Rabattverträge - zur Vergangenheit gehört auch die Zukunft

von Ingrid Lux am 21.06.2019 um 6:29 Uhr

Genau: die Autorin schließt auf den Punkt präzise, wohin diese Sparmaßnahmen führen. Sparpotential gibt es ja nur mit drastischen Maßnahmen, wie Auslagrung in billigere Lohnländer und Vereinheitlichung ergo Einschränkung der Anzahl der Wirkstofflieferanten. Simsalabim, gibt es nun Lieferengpässe. Wenn nur noch jeweils ein, höchstens zwiei Hersteller die Wirkstoffe weltweit liefern, ist der leichteste Schluckauf bei ebendiesen der Grund für Lieferengpässe weit und breit. Die Autorin deutet den Zusammenhang an; ich frage mich: ist er von der Politik / den Krankenkassen erkannt?

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Der Rabattvertrag und seine Interpretation

von Heiko Barz am 04.04.2017 um 11:05 Uhr

Wenn das Wort "Rabattvertrag" in der Apotheke im Gespräch mit den Patienten fällt bei der Erklärung, dass schon wieder ein anderer Arzneimittel Partner der KKasse die AM Auslieferung bestimmt und ein neues Layout der Packungen die Patienten verunsichert, dann muß zusätzlich Zeit zur Aufklärung von uns erbracht werden.
Gehört das auch zur qualitätsorientierten Beratungsleistung, die für 8,35€ geliefert werden muß?
Das Wort Rabatt induziert automatisch eine reduzierende Preisregulation und da dieser falsche Begriff mittlerweile in der Apotheke zum Sprachalltag gehört, muß man dagegen einwirken. In meiner Apotheke durfte dieses Unwort in Verbindung mit der Kassenrezeptbelieferung von Anfang an nicht benutzt werden.
Als dieser Pharmaterror der KKassen ab 2003 begann, konnte man in den den Gazetten der KKassen wenig oder kaum etwas Begreifbares für den lesenden Patienten erkennen.
Psychologen bei den KKassen haben diesen Fakt bewußt gesteuert, denn das Bild des geldgeilen Apothekers konnte sehr schön von den eigenen Begehrlichkeiten ablenken.
Es ist eine unglaubliche Gleichgültigkeit unserer damaligen Verhandlungsführer, sich diesem berufsdiskriminierenden Wortspiel zu ergeben.
AOK-Herrmann und alle anderen KKassenfunktionäre lachen sich einen Ast, wenn in den Apotheken das Wort Rabattvertrag tausendmal genannt wird und das Bild des Apothekers als Geldverschieber ins Bewußtsein der Patienten gedrückt wird.
Dazu kommt noch das Zwangseintreiben der Rezeptgebühr. Nun mache ich diesen berufsbedingten Schwachsinn schon seit über 50 Jahren mit. Das fing mal an bei 50Pf. Bis heute lassen die KKassen es vermissen, ihre Beitragszahler dahingehend aufzuklären, dass die Apotheke ohne jeden Vorteil in sklavenhaltiger Abhängigkeit als Innkasso die Rezeptanteile einzuziehen hat.
Diese und andere Buhmannfratzen hält man bei den KKassen gerne hoch, ohne sich rechtfertigen zu müssen.
Partnerschaft im Gesundheitswesen - eine Lachnummer - seit langem herrscht offener, mit unfair und ungleichen Waffen geführter Krieg, der so richtig erst durch die maßlosen Regresse marginaler Verschreibungskriterien die praktische Apothekenarbeit zum Wohle der Patienten nachhaltig untergraben hat.

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