Arzneimittelversorgungs-Stärkungsgesetz

Union und SPD schaffen Impfstoff-Ausschreibungen ab

Berlin - 06.03.2017, 19:15 Uhr

Nicht mehr im Rabattvertrag: Die Gesundheitspolitiker haben heute den Weg für das Arzneimittelversorgungs-Stärkungsgesetz frei gemacht und in letzter Minute ine Abschaffung der Impfstoff-Ausschreibungen beschlossen. Es bleibt aber dabei, dass Apotheker in den Bereichen BtM-Abgabe und Rezepturvergütung künftig etwa 100 Millionen Euro mehr bekommen sollen. (Foto: fotolia / Eisenhans)

Nicht mehr im Rabattvertrag: Die Gesundheitspolitiker haben heute den Weg für das Arzneimittelversorgungs-Stärkungsgesetz frei gemacht und in letzter Minute ine Abschaffung der Impfstoff-Ausschreibungen beschlossen. Es bleibt aber dabei, dass Apotheker in den Bereichen BtM-Abgabe und Rezepturvergütung künftig etwa 100 Millionen Euro mehr bekommen sollen. (Foto: fotolia / Eisenhans)


Die Gesundheitspolitiker von Union und SPD haben sich darauf verständigt, mit dem Arzneimittelversorgungs-Stärkungsgesetz die Impfstoff-Ausschreibungen abzuschaffen. Nach langwierigen Verhandlungen konnte sie dich Große Koalition heute zudem darauf verständigen, dass Arzneimittelpreise nicht vertraulich behandelt werden und dass die ursprünglich anvisierte „Umsatzschwelle“ für Pharmaunternehmen nicht kommen soll.

Die Gesundheitspolitiker der Großen Koalition haben sich am heutigen Montag auf letzte, teils überraschende Änderungen am Arzneimittel-Versorgungsstärkungsgesetz (AMVSG) geeinigt. Für die Apotheker gibt es zunächst die gute Nachricht, dass sich an den Plänen der Bundesregierung, ein neues Fixhonorar für Rezepturen einzuführen und die BtM-Abgabe besser zu vergüten, nichts mehr getan hat. Das AMVSG ist nach den heutigen Einigungen der Koalitionäre auf der Zielgeraden und kann schon am kommenden Donnerstag vom Bundestagsplenum beschlossen werden. Die Apotheker könnten also schon bald von Honoraranpassungen in Höhe von etwa 100 Millionen Euro profitieren.

Das neue Apothekenhonorar

Bis zuletzt hatten sich Union und SPD allerdings über mehrere andere Regelungen im Gesetz gestritten. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hatte das AMVSG auf den Weg gebracht, um die Vereinbarungen aus dem Pharmadialog zwischen Bundesregierung und Pharmaindustrie umzusetzen. Auf den letzten Metern haben die Gesundheitspolitiker am heutigen Montag allerdings noch mehrere Änderungen an diesen Ergebnissen vorgenommen.

Einmal contra Pharma, einmal pro Pharma

Somit entfällt eine ganz wesentliche Forderung der Pharmaindustrie: die Preisvertraulichkeit. Ein Ergebnis des Pharmadialoges war es, dass die Preise neuer Arzneimittel künftig geheim bleiben sollen. Die Hersteller wollten damit vermeiden, dass sich die vermeintlich niedrigen deutschen Preise auf die Preisbildung anderer Länder auswirken. Die SPD hatte bis zuletzt vehement gegen diese Abmachung protestiert – und hat sich nun durchgesetzt. Informationen von DAZ.online zufolge sollen Arzneimittelpreise auch in Zukunft nicht vertraulich behandelt werden. Die Preisvertraulichkeit wird aus dem Gesetz gestrichen.

An einem anderen, ebenso zentralen Punkt des „Pharma-Gesetzes“ kommt die Bundesregierung der Pharmaindustrie allerdings deutlich entgegen. Laut dem heutigen Beschluss soll nämlich auch die sogenannte Umsatzschwelle aus dem Gesetzentwurf fliegen. Um die Preise neuer Arzneimittel künftig auch schon im ersten „preisfreien“ Jahr nach Marktzulassung zu drosseln, hatte das BMG im AMVSG-Entwurf festgehalten, dass die Hersteller ihre Preise zwar weiterhin frei festlegen dürfen. Ab einem bestimmten Umsatz sollte dann aber eigentlich eine „Bremse“ greifen – der Preis wäre dann automatisch auf den Erstattungsbetrag reduziert worden, den Hersteller und Kassen aushandeln. 



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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