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Mehr Geld für Apotheker
So funktioniert die neue Rezepturvergütung
Das Bundesgesundheitsministerium hat erste Eckpunkte zum geplanten „Pharma-Gesetz“ vorgelegt. Das Ministerium will gezielt Apotheken mit vielen Rezepturen stärken. Allerdings müssen die Apotheker in vielen Fällen mit einem höheren Kassenabschlag rechnen. Und: Die neue Rezepturvergütung soll nicht an den Nacht- und Notdienstfonds gekoppelt werden.
Im April hatten die Bundesregierung und die Pharmaindustrie gemeinsam die Ergebnisse des Pharmadialogs bekannt gegeben. Es ging um Nachjustierungen an der Nutzenbewertung, Die Förderung von wichtigen Antibiotika, die Höhe von Arzneimittelpreisen und die Rabattverträge. Über die Apothekervergütung haben die Hersteller und die beteiligten Ministerien nicht gesprochen.
Die Pharmazeuten kamen erst durch ein Positionspapier der gesundheitspolitischen Spitzen der Regierungsfraktionen (Union und SPD) ins Spiel. In diesem Papier forderten CDU/CSU und SPD gemeinsam, dass Apotheker für die Herstellung von Rezepturen sowie für den bürokratischen Aufwand bei der BtM-Abgabe besser bezahlt werden müssten. Außerdem sprachen sich die Gesundheitspolitiker dafür aus, aufgrund steigender Arzneimittelpreise die 3-Prozent-Marge der Apotheker zu deckeln.
Drei Monate später liegen DAZ.online nun die ersten Eckpunkte für das sogenannte „Pharma-Gesetz“ vor. Im Kapitel „Weitere Regelungsvorschläge“ gibt es den Stichpunkt „Apothekervergütung“. Wie bereits berichtet, soll es für Rezepturen einen neuen, zusätzlichen Fixanteil am Festzuschlag in Höhe von 8,35 Euro geben. Außerdem werden die Arbeitspreise um jeweils einen Euro erhöht. Somit ist also auch klar: Die Rezepturvergütung wird nicht an den Notdienstfonds gekoppelt. Die ABDA hatte gefordert, dass pro ausgezahltem Fixhonorar auch 16 Cent in den Nacht- und Notdienstfonds wandern. Das sehen die Eckpunkte allerdings nicht vor.
Allerdings stellt das BMG klar, dass der Kassenabschlag bei Rezepturen künftig die gleiche Höhe wie bei Fertigarzneimitteln hat. Bei Rezepturen galt bislang ein Kassenabschlag in Höhe von 5 Prozent des Apothekenverkaufspreises. In Zukunft müssen die Apotheker den Kassen dann einen fixen Rabatt von 1,77 Euro pro Rezeptur gewähren. Insbesondere bei den niedrigpreisigen Rezepturen dürfte sich der Abschlag an die Kassen somit erhöhen.
3 Kommentare
Wahres Entgelt
von Reinhard Rodiger am 11.07.2016 um 23:29 Uhr
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Zum Kassenabschlag
von Heiko Barz am 11.07.2016 um 13:24 Uhr
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Kassenabschlag
von Karl Friedrich Müller am 11.07.2016 um 11:31 Uhr
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