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Rezepturen und BtM-Abgabe
Bundeskabinett beschließt höheres Apothekenhonorar
Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch das Arzneimittel-Versorgungsstärkungsgesetz beschlossen. Das Gesetz enthält eine gesteigerte Vergütung für Rezepturen sowie eine höhere Pauschale für die Abgabe dokumentationspflichtiger Arzneimittel. Die exklusiven Zyto-Verträge zwischen Kassen und Apotheken sollen mit dem Gesetz abgeschafft werden.
Aus Regierungskreisen hieß es, dass das Bundeskabinett dem Arzneimittel-Versorgungsstärkungsgesetz (AM-VSG) zugestimmt hat. Das Vorhaben von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) ist nun offiziell ein Gesetz, muss aber noch im Bundestag besprochen werden. Die Bundesländer dürfen das Gesetz im Bundesrat zwar beraten. Zustimmungspflichtig ist es aber nicht.
Für die Apotheker enthält das Gesetz eine Erhöhung der Rezeptur-Vergütung. Die Pharmazeuten erhalten künftig eine Fixpauschale in Höhe von 8,35 Euro pro Rezeptur. Von diesem Betrag muss allerdings noch der Kassenabschlag abgezogen werden. Auch die Arbeitspreise werden jeweils um einen Euro erhöht. Außerdem sieht das AM-VSG vor, dass die Pauschale für dokumentationspflichtige Arzneimittel von derzeit 0,26 Euro auf 2,91 Euro ansteigt.
Ein weiterer wichtiger Punkt des Gesetzes ist die Abschaffung der exklusiven Zytostatika-Ausschreibungen. Das Bundesgesundheitsministerium teilte dazu mit: „Um die Qualität und Sicherheit in der Versorgung mit Arzneimitteln zur Krebsbehandlung (Zytostatika) sicherzustellen und zugleich Wirtschaftlichkeitsreserven zu erschließen, werden Rabattverträge zwischen Krankenkassen und pharmazeutischen Herstellern ermöglicht und die Verhandlungsmöglichkeiten der Selbstverwaltung über die Vergütung der Apotheker erweitert (Hilfstaxe). Die bisherige Ausschreibungsmöglichkeit der Krankenkassen mit Apotheken über Zytostatika entfällt.“
Kurz nach dem Beschluss des AM-VSG sagte Gröhe: „Um unsere gute Arzneimittelversorgung zu sichern und weiterzuentwickeln, haben wir ein ausgewogenes Maßnahmenpaket auf den Weg gebracht. Mit der Einführung einer Umsatzschwelle sorgen wir dafür, dass die Patienten weiterhin möglichst schnell mit neuen Arzneimitteln versorgt werden, die Ausgaben für besonders hochpreisige neue Arzneimittel aber begrenzt sind. Wir stärken die flächendeckende Arzneimittelversorgung durch Apotheken sowie die Qualität und Sicherheit bei der Versorgung mit Arzneimitteln zur Krebsbehandlung. Leitschnur für den Gesetzentwurf ist der Nutzen für die Patientinnen und Patienten.“
Das AM-VSG beinhaltet hauptsächlich für die Pharmaindustrie relevante Änderungen und Maßnahmen. Unter anderem will das BMG diese Punkte ändern:
- Obwohl es im Pharmadialog kein Thema war, soll das Preismoratorium bis 2022 verlängert werden. Erstmals sollen die Unternehmen aber die Möglichkeit bekommen, ihre Preise auf Basis der Inflationsrate jährlich anzupassen. Das BMG schätzt, dass die Einsparungen der Krankenkassen durch die Maßnahme pro Jahr zwischen 1,5 und 2 Milliarden Euro betragen werden. Die Pharmaindustrie hatte sich zuletzt vehement gegen diese Pläne gewehrt und eine Verfassungsklage in Erwägung gezogen.
- Um die Arzneimittelausgaben im Bereich neuer Medikamente zu drosseln, soll es künftig einen Schwellenwert geben. Bis zu diesem Schwellenwert können die Unternehmen ihre Präparate weiterhin zum selbst festgelegten Preis abrechnen. Überschreiten sie die Umsatz-Schwelle, greift der zwischen Kassen und dem jeweiligen Hersteller ausgehandelte Erstattungsbetrag rückwirkend. Im Kabinettsentwurf legt das BMG diesen Schwellenwert auf 250 Millionen Euro fest. Die Krankenkassen hatten im Vorfeld heftig gegen die Höhe der Umsatz-Schwelle protestiert: Nur wenige, extrem hochpreisige Medikamente würden durch diese Schwelle erfasst, so das Argument.
- Das BMG will nach wie vor erreichen, dass die zwischen Kassen und Herstellern ausgehandelten Erstattungsbeträge neuer Medikamente künftig geheim bleiben. Deswegen sollen das Bundesgesundheits- und das Bundeswirtschaftsministerium gemeinsam eine Verordnung erarbeiten, in der Näheres geregelt wird. Damit könnten die Ministerien das Parlament umgehen. Die SPD-Fraktion im Bundestag hatte angekündigt, dieser Regelung nicht zustimmen zu wollen.
- Generika-Hersteller sollen nach einem Rabattvertrags-Zuschlag künftig eine sechsmonatige Vorbereitungszeit bekommen, um sich auf die Produktion der Arzneimittel besser vorbereiten zu können. Im Pharmadialog war auch die von den Apothekern geforderte Mehrfachvergabe ein Thema: Der Kabinettsentwurf enthält jedoch keine Regelung, nach der Rabattverträge zur Sicherstellung der Lieferfähigkeit immer an mehrere Unternehmen vergeben werden sollen.
- Die Resistenzbildung von Antibiotika soll bei deren Preisbildung stärker berücksichtigt werden. So soll es möglich sein, dass wichtige Antibiotika aus Festbetragsgruppen ausgegliedert werden. Auch bei der Bewertung des Zusatznutzens neuer Antibiotika soll die Resistenzbildung eine stärkere Rolle spielen.
- Sehr umstritten war im Vorfeld auch die Frage des Arzt-Informationssystems: Die Bundesregierung will erreichen, dass Ärzte in Zukunft schneller und besser über den Zusatznutzen neuer Arzneimittel informiert werden. Über eine Praxis-Software sollen sich Mediziner künftig einfach darüber informieren können, welche Vor- und Nachteile ein neues Präparat hat. Die Kassen bestehen darauf, dass auch der Preis zu diesen Informationen gehört, weil der Arzt in der Wirtschaftlichkeitsverantwortung ist. Die Hersteller hingegen haben sich im Pharmadialog vom BMG zusichern lassen, dass sie bei der Erstellung des Systems mitwirken können. Mit dem AM-VSG soll der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) den Auftrag erhalten, seine Beschlüsse innerhalb eines Monats kurz und knapp aufzubereiten und den Arztpraxen zur Verfügung zu stellen. Wie dieses Verfahren genau funktionieren soll und welche Informationen fließen, will das BMG in einer nicht zustimmungspflichtigen Verordnung regeln.
2 Kommentare
Hurra!?
von Sven Larisch am 14.10.2016 um 10:47 Uhr
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Apotheken Honorare
von Alexander Zeitler am 12.10.2016 um 23:56 Uhr
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