Kein TiO2 in Lebensmitteln ab 2022

EMA: So wichtig ist Titandioxid für Arzneimittel

Stuttgart - 13.10.2021, 12:15 Uhr

Auf der Grundlage einer am vergangenen Freitag veröffentlichten Analyse der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) zur Verwendung von Titandioxid in Arzneimitteln, soll Titandioxid bis auf Weiteres als Zusatzstoff erlaubt bleiben. (c / Foto: Tatyana A. – tataks / AdobeStock)

Auf der Grundlage einer am vergangenen Freitag veröffentlichten Analyse der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) zur Verwendung von Titandioxid in Arzneimitteln, soll Titandioxid bis auf Weiteres als Zusatzstoff erlaubt bleiben. (c / Foto: Tatyana A. – tataks / AdobeStock)


Vergangenen Freitag haben die EU-Mitgliedstaaten dem Vorschlag der Europäischen Kommission zugestimmt, die Verwendung von Titandioxid (E171) als Zusatzstoff in Lebensmitteln ab 2022 zu verbieten. Noch kann zwar Einspruch erhoben werden, dennoch ist dies eine weitreichende Entscheidung, die auch die Arzneimittelindustrie nicht kaltlässt. Warum TiO2 dort vorerst jedoch nicht verschwinden muss, erklärt die EMA in einem aktuellen Statement.

Es ist so weit, wenn der Rat oder das Europäische Parlament bis Ende des Jahres keinen Einspruch mehr erheben, beginnt Anfang 2022 eine sechsmonatige Auslaufphase, nach der ein vollständiges Verbot für Titandioxid in Lebensmitteln gelten wird. Denn die EU-Mitgliedstaaten haben vergangenen Freitag dem Vorschlag der Europäischen Kommission zugestimmt, die Verwendung von Titandioxid (E171) als Zusatzstoff in Lebensmitteln ab 2022 zu verbieten. Man handle damit auf der Grundlage solider wissenschaftlicher Erkenntnisse, so Stella Kyriakides, EU-Kommissarin für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit.

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA war zuvor zu dem Schluss gekommen, dass Titandioxid als Lebensmittelzusatzstoff nicht mehr als sicher angesehen werden kann – insbesondere hinsichtlich einer möglichen Genotoxizität, die jedoch nicht nachgewiesen, sondern nur nicht entkräftet werden konnte. Eine akute Gesundheitsgefahr besteht also nicht. Die DAZ hat darüber berichtet. Dass sich dennoch auch die Pharmaindustrie mit dem Thema auseinandersetzen muss, zeichnete sich schon 2019 ab. Was bedeutet nun das Verbot von Titandioxid in Lebensmitteln für die Arzneimittelherstellung?

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In den FAQ äußert sich die Europäische Kommission neben Lebensmitteln auch zu Arzneimitteln, die E171 enthalten: Auf der Grundlage einer ebenfalls am vergangenen Freitag veröffentlichten Analyse der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) zur Verwendung von Titandioxid in Arzneimitteln, soll Titandioxid bis auf Weiteres als Zusatzstoff erlaubt bleiben – um seine Verwendung in Arzneimitteln als Farbstoff zu ermöglichen. Einer der Gründe für diese Entscheidung sei die Vermeidung von Engpässen. Man müsse zunächst geeignete Alternativen untersuchen und prüfen, um negative Auswirkungen auf die Qualität, Sicherheit und Wirksamkeit der Arzneimittel auszuschließen. Unbegrenzt Zeit lassen darf sich die Industrie nun aber nicht, denn die Situation soll in drei Jahren durch die EMA und die Europäische Kommission neu bewertet werden.



Diana Moll, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (dm)
redaktion@daz.online


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4 Kommentare

Titandioxid in Medikamenten

von Joachim Maurice Mielert am 18.10.2021 um 8:51 Uhr

Es bedarf keiner erweiterten Expertise, um zu verstehen, dass chronisch Erkrankte, die ein restliches Leben lang Medikamente einnehmen müssen, Anspruch auf Patientensicherheit reklamieren. So haben wir in den letzten Wochen mindestens von drei führenden Herstellern Statements erhalten und die Fachaufsicht mit dem Thema beschäftigt. Endlich kommt Bewegung in die Sache. Es ist schon halbwegs "irre", einem Parkinson- oder MS- Patienten, dessen neurodegenerative Erkrankung mutmasslich im Darm den Ursprung hat, mit einem Hilfs- oder Füllstoff zu "füttern", der mit den Darmbakterien eine unheilvolle Allianz eingeht und vom menschlichen Organismus nur schwer verstoffwechselt werden kann. Natürlich sind Lieferketten zu berücksichtigen! Wenn es aber brennt, dann kommt die Feuerwehr sofort! Niemand käme auf die Idee, zu argumentieren, dass man die Feuerwehr nicht losschickt, damit die Garage im Feuerwehrhaus nicht leer steht!

Titandioxid muss aus der Versorgungskette genommen werden, und zwar jetzt ubd sofort und alternativlos! Es müssen administrative Barrieren überwunden werden und notfalls muss bei der EMA oder anderen Instanzen in Sonderschichten gearbeitet werden. Die Groteske, Titandioxid aus der Lebensmittelproduktion aus vernünftigen Gründen zu verbannen, es aber für erkrankte Menschen in den Arzneimitteln zu belassen, ist zur Chefsache zu erklären!

J.M.Mielert
DOPANET Wissen & Kommunikation

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Wenn man...

von Günter am 14.10.2021 um 10:43 Uhr

... Inhaltsstoffe in ein Produkt tut, das im Verdacht steht, krebserregend zu sein, und als Begründung anführt, dass dies optische Gründe hat und der Konsument so besser annimmt, dann ist das für mich "krank".

Und falls jemandem dieser Begriff nicht gefällt, dann möge er ihn durch "bescheuert", "blöd", "unverantwortlich" oder gleichwertiges ersetzen.

Ab 2022 wird es zumindest in Lebensmitteln verboten.
Da können die "ganz schlauen" auch nichts dagegen tun.

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Farbstoff in Arzneimitteln???

von Günter am 13.10.2021 um 19:05 Uhr

Sorry, aber da hab ich kein Verständnis. Ich "esse" Arzneimittel ja nicht, weil sie so gut aussehen oder so gut schmecken, sondern weil es notwendig ist.
Wenn der Überzug vor UV-Strahlung oder anderen äußerlichen Einwirkungen schützen soll, dann bitte in einen lichtundurchlässigen Blister damit und Ende.
Warum muss überall dieser Schrott hinein?
Mikroplastik in Zahnpasta und Waschmittel, Farbstoff in Arzneimittel, das ist für mich dasselbe "kranke Verbrechen"!

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AW: Farbstoff in Arzneimitteln

von Bernd Küsgens am 14.10.2021 um 9:46 Uhr

Bitte sich zunächst schlau machen ehe man von
"krankem Verbrechen" spricht.

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