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Videobotschaft des ABDA-Präsidenten
„Wir können dazu beitragen, dieses Problem zu lösen“
Nach den teilweise für Verwirrung sorgenden Meldungen rund um das Thema Herstellung von Hautdesinfektionsmitteln in Apotheken wendet sich ABDA-Präsident Friedemann Schmidt nun per Videobotschaft an die Apotheker.
Hautdesinfektionsmittel sind in Zeiten der Corona-Krise Mangelware. In den vergangenen Tagen wunderte man sich, wie zögerlich die ABDA war, den Apothekern ein klares Signal zu geben: Ihr dürft selbst solche Desinfektionsmittel herstellen. Stattdessen hieß es noch am 3. März in einem Rundschreiben der ABDA an die Mitgliedsorganisationen: „Desinfektionsmittel (für die Hände) unterliegen der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten (Biozid-VO). Dieser zu Folge ist die Herstellung auf Einzelanforderung oder auf Vorrat in der Apotheke grundsätzlich nicht zulässig, da Biozidprodukte, d. h. auch Desinfektionsmittel, einer Zulassung bedürfen“.
Zwar kündigte die ABDA – wie auch schon zuvor – an, dass man mit dem Bundesgesundheitsministerium an einer Lösung arbeite – die Biozid-Verordnung sieht nämlich Ausnahmemöglichkeiten vor. Tatsächlich wurde am gestrigen Mittwoch die entsprechende Allgemeinverfügung erlassen. Doch einige Landesbehörden waren viel pragmatischer, beispielsweise das Gesundheitsministerium in Nordrhein-Westfalen: Dort befand man, Händedesinfektionsmittel zur SARS-CoV2-Prophylaxe sind Arzneimittel und dürfen von Apotheken folglich hergestellt werden – auch als Defektur. Überdies räumte die ABDA dann in ihrem Rundschreiben vom gestrigen 4. März selbst ein, dass Ethanol-Wassergemische ohnehin nie von der von der Biozid-Verordnung erfasst waren. Sie können hergestellt und zulassungsfrei in den Verkehr gebracht werden – nur hinsichtlich der Etikettierung seien die biozidrechtlichen Vorschriften anzuwenden. Laut BMG müssen Apotheken, die nach diesen Formulierungen Händedesinfektionsmittel herstellen wollen, lediglich eine einfache und gebührenfreie elektronische Meldung des Biozidproduktes gemäß Biozid-Meldeverordnung tätigen. Dafür steht ein Portal der BAuA zur Verfügung (www.baua.de > Themen > Anwendungssichere Chemikalien und Produkte > Chemikalienrecht > Die Biozid-Verordnung > Biozid-Meldeverordnung > Datenbank der gemeldeten Biozidprodukte). Es gab also auch schon vor der gestrigen Allgemeinverfügung durchaus Wege für die Herstellung von Desinfektionsmitteln in der Apotheke.
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Dennoch: Erst die gestrige Verfügung der Bundesstelle für Chemikalien hat dazu geführt, dass die ABDA aktiv für die Herstellung wirbt. Seit gestern gibt es auf der ABDA-Webseite eine Video-Botschaft des Präsidenten Friedemann Schmidt. Er wendet sich darin direkt an die Kolleginnen und Kollegen. Seit gestern Mittag bestehe nun „rechtliche Klarheit“, ob es möglich sei, dass Apotheken selbst Desinfektionsmittel herstellen, verkündet er. Die Allgemeinverfügung stelle klar, dass Apotheken nun berechtigt sind, biozide Wirkstoffe, also Desinfektionsmittel gegen Viren zur Hände- und Flächendesinfektion herzustellen. „Das ist gut und richtig, weil die Nachfrage nach diesen Desinfektionsmitteln immens groß ist, Sie alle wissen das“.
Bei einem Treffen im Bundesgesundheitsministerium am gestrigen Tage, bei dem die ABDA neben anderen „Spitzen des Gesundheitswesens“ vertreten war, habe man nochmals erfahren, dass das die fehlenden Desinfektionsmittel eines der vorrangigen Probleme sei, erklärt Schmidt weiter. Und zwar nicht nur für Patienten, sondern auch für die Gesundheitspartner wie zum Beispiel Ärzte und Pflegeheime. Schmidt gibt sich jetzt überzeugt: „Wir können dazu beitragen, dieses Problem zu lösen“.
3 Kommentare
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