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Kommentar
Problemorientiertes Arbeiten par excellence bei der ABDA
Die Apotheken im Land leisten derzeit Großartiges. Neben dem üblichen Tagesgeschäft beruhigen sie die Menschen, klären auf – und mischen Desinfektionsmittel, weil keine fertigen Präparate mehr zu haben sind. Doch statt Lösungen (und die gibt es) aufzuzeigen, wie letzteres rechtssicher funktionieren kann, hat die Standesvertretung erst einmal nichts besseres zu tun, als zu erklären, dass das nicht erlaubt sei. Genauso geht problemorientiertes Arbeiten, findet DAZ.online Chefredakteurin Julia Borsch.
Diesen abgedroschenen Spruch kennt vermutlich jeder: Wie lautet die Standardantwort eines Juristen auf jede Frage? „Es kommt darauf an“. Wie viel Wahres da aber dran ist, zeigt die aktuelle Frage, ob Hautdesinfektionsmittel als Biozide oder als Arzneimittel einzustufen sind. Für Apotheken ist das deswegen von großer Relevanz, weil sie Arzneimittel unter bestimmten Voraussetzungen herstellen dürfen, zum Beispiel als Rezeptur oder auf Grundlage einer Standardzulassung, Biozide im Regelfall aber nicht.
Und so muss auch auf diese Frage die Antwort lauten: „Es kommt drauf an“. Wie eigentlich fast immer in juristischen Fragen gibt es unterschiedliche Sichtweisen. Nur leider hat sich die ABDA in diesem Fall für diejenige entschieden, die den Apotheken das Leben schwer macht, nämlich dass es sich bei Händedesinfektionsmitteln um Biozide handelt und Apotheken sie folglich nicht herstellen dürfen. Eine Ausnahmegenehmigung sei zwar in Sicht, hieß es. Der Zeitrahmen war aber ungewiss (jetzt gibt es sie), ebenso wie die Verfügbarkeit der Rohstoffe zu diesem Zeitpunkt. Wäre es nicht eigentlich die Aufgabe der Standesvertretung, Apotheken Wege aufzuzeigen, wie sie den Bedarf an Desinfektionsmitteln sofort einigermaßen rechtssicher decken können, statt nur zu sagen „dürft ihr nicht“? Problemorientiertes Arbeiten par excellence.
Dass es auch anders, nämlich lösungsorientiert, geht, zeigten beispielsweise das Regierungspräsidium in Tübingen oder das Gesundheitsministerium in Nordrhein-Westfalen. Die haben sich nämlich für die andere Sichtweise entschieden: Händedesinfektionsmittel zur SARS-CoV2-Prophylaxe sind Arzneimittel und dürfen folglich hergestellt werden. Etwaige Ausnahmegenehmigungen sind dann natürlich trotzdem schön, aber für die Versorgung nicht zwingend notwendig.
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Man kann in diesem speziellen Fall von Glück reden, dass viele Kollegen einfach machen. Sie stellen seit Tagen Desinfektionsmittel her, um die verunsicherten Patienten zu versorgen und ohne sich dabei groß um Biozidverordnung oder die Meinung der ABDA zu scheren. Es bleibt zu hoffen, dass die Standesvertretung dieses lösungsorientierte Verhalten der Kollegen wenigstens erkennt und anerkennt, wenn sie schon selbst offenbar nicht dazu in der Lage ist. Sie sollte, nein muss die aktuelle Situation nutzen, die Bedeutung der flächendeckenden Versorgung durch Apotheken vor Ort herauszustellen. Laut und in aller Öffentlichkeit! Der Ball liegt derzeit sozusagen vor dem leeren Tor. Nur bislang vermisst man seitens der Standesvertretung leider jeglichen Versuch, diese Jahrhundertchance zu verwerten.
9 Kommentare
B.P:
von Dr.Diefenbach am 05.03.2020 um 15:50 Uhr
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von Dr Schweikert-Wehner am 05.03.2020 um 13:23 Uhr
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von Christian Timme am 05.03.2020 um 12:27 Uhr
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von Conny am 05.03.2020 um 11:07 Uhr
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von Michaela Mann am 05.03.2020 um 9:07 Uhr
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von Bernhard Glombitza am 05.03.2020 um 8:46 Uhr
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von Ingrid Schierle am 05.03.2020 um 8:11 Uhr
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von norbert brand am 05.03.2020 um 7:58 Uhr
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