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Handlungsanweisung der ABDA
Händedesinfektionsmittel-Herstellung: Das müssen Apothekenteams wissen
Am gestrigen Mittwoch hat die Bundesstelle für Chemikalien als zuständige Behörde per Allgemeinverfügung den Apotheken die Möglichkeit verschafft, isopropanolhaltige Biozide zur Händedesinfektion herzustellen. Für Ethanol gab es diese Option ohnehin schon. Nun hat die ABDA, wie angekündigt, eine Handlungsempfehlung für Apotheken veröffentlicht.
Nun gibt es also auch seitens der ABDA das lang ersehnte klare Signal an die Apotheken: Ihr dürft selbst Hautdesinfektionsmittel herstellen beziehungsweise ihr sollt es sogar! (Verfügbarkeit der Rohstoffe natürlich vorausgesetzt). Hintergrund ist eine am gestrigen Mittwoch erlassene Allgemeinverfügung, mittels der eine befristete Ausnahmegenehmigung zur Herstellung solcher Mittel erteilt wird. Sie gilt bis zum 31. August 2020, kann aber auch jederzeit widerrufen werden.
Denn nach Ansicht der ABDA unterliegen Desinfektionsmittel für die Hände in jedem Fall der Biozid-Verordnung und dürfen von Apotheken nicht so ohne weiteres, sondern nur nach entsprechender Zulassung hergestellt werden. Da dieses vermeintliche Hindernis aber für Isopropanol nun durch besagte Allgemeinverfügung beseitigt wurde – für ethanolhaltige Gemische existierte es übrigens nie, weil die auf Grundlage von Übergangsvorschriften weiterhin ohne Zulassung verkehrsfähig sind – hat die ABDA nun eine Handlungsanweisung für Apotheken zur Herstellung von Händedesinfektionsmitteln in der Apotheke veröffentlicht.
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Welche Mischungen sind erlaubt
Zunächst wird dort aufgeführt, welche Desinfektionsmittel in der Apotheke derzeit hergestellt werden dürfen:
- Ethanol-Wasser-Gemische, die aufgrund der Übergangsregelungen der EU-Biozid-Verordnung derzeit noch zulassungsfrei hergestellt und in Verkehr gebracht werden dürfen, allerdings gelten für sie Meldepflichten nach der Biozid-Meldeverordnung.
- Sowie auf Basis der Allgemeinverfügung 2-Propanol-Wasser-Gemische 70 % (V/V) und 2-Propanol-Wasser-Gemisch mit Wasserstoffperoxid und Glycerol nach WHO- Formulierung:
volumetrisch | gravimetrisch | |
2-Propanol | 75,15 ml | 59,03 g |
Wasserstoffperoxid 3 % | 4,17 ml | 4,22 g |
Glycerol 98 % | 1,45 ml | 1,83 g |
Gereinigtes Wasser | zu 100,00 ml | 87,08 g |
2 Kommentare
Händedesinfektionsmittel-Herstellung
von Dr. Helmut Strohmeier am 06.03.2020 um 10:35 Uhr
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Handlungsunfähig
von norbert brand am 06.03.2020 um 9:29 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
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