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Handlungsanweisung der ABDA
Händedesinfektionsmittel-Herstellung: Das müssen Apothekenteams wissen
Darf man werben?
Ein weiterer Punkt ist das Thema Werbung. Dazu schreibt die ABDA: „Für Desinfektionsmittel als Biozidprodukte darf nach Artikel 72 EU-Biozid-Verordnung nicht in einer Art und Weise geworben werden, die hinsichtlich der Risiken des Produkts für die Gesundheit oder für die Umwelt oder seiner Wirksamkeit irreführend ist. Angaben, z. B. „Biozidprodukt mit niedrigem Risikopotenzial“, „natürlich“ oder „unschädlich“ sind nicht erlaubt. Jeder Werbung ist folgender Hinweis hinzuzufügen: „Biozidprodukte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformation lesen“. Diese Angaben müssen sich von der eigentlichen Werbung deutlich abgrenzen und gut lesbar sein.
Kennzeichnung und Dokumentation
Da für die Ethanol-Wasser-Gemische 70 % (V/V), 80 % (V/V) die Meldepflichten nach der Biozid-Meldeverordnung sowie besondere Kennzeichnungspflichten gelten, weist die ABDA auch auf diese hin. So müssen Apotheken, die nach diesen Formulierungen Händedesinfektionsmittel herstellen wollen, lediglich eine einfache und gebührenfreie elektronische Meldung des Biozidproduktes gemäß Biozid-Meldeverordnung tätigen. Dafür steht ein Portal der BAuA zur Verfügung (www.baua.de > Themen > Anwendungssichere Chemikalien und Produkte > Chemika- lienrecht > Die Biozid-Verordnung > Biozid-Meldeverordnung > Datenbank der gemeldeten Biozidprodukte).
Zudem empfiehlt die ABDA, für alle Mischungen aus Gründen der Rückverfolgbarkeit ein Herstellungsprotokoll anzufertigen, das sich im Falle der Einzelherstellung an § 7 ApBetrO und im Fall der Herstellung mehrerer abgabefertiger Lösungen an § 8 ApBetrO anlehnen soll ‒ unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Vorgaben versteht sich. Dazu wird ein Musterherstellungsprotokoll zur Verfügung gestellt, das ebenso wie die Vorgaben zur Kennzeichnung hier zu finden ist (nur mit Login).
2 Kommentare
Händedesinfektionsmittel-Herstellung
von Dr. Helmut Strohmeier am 06.03.2020 um 10:35 Uhr
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Handlungsunfähig
von norbert brand am 06.03.2020 um 9:29 Uhr
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