Was benötigen die Apotheken zur TI-Anbindung?
Zunächst benötigen die Apotheker (alle!) einen elektronischen Heilberufsausweis (HBA), mit dem sie sich als Heilberufler im Netzwerk identifizieren. Rein technisch gesehen ist der HBA nicht zur Anbindung an die TI nötig. Die Apotheker brauchen ihn allerdings, um Zugang zu Anwendungen zu erhalten, in denen Patientendaten eine Rolle spielen – wie etwa der E-Medikationsplan. Die Landesapothekerkammern arbeiten daran, diese Ausweise zu erstellen und an die Apotheker zu verteilen.
Damit jede Apotheke als Institution an das digitale Netz angeschlossen werden kann, benötigt der Inhaber eine sogenannte Institutionenkarte, auch „SMC-B-Karte“ genannt. Diese Karte ist notwendig, um die Apotheke beim TI-Netz anzumelden. Auch diese Karten werden von den Kammern ausgegeben.
Außerdem benötigen die Apotheken neue Kartenlesegeräte, in die der HBA, die SMC-B-Karte aber auch die elektronische Gesundheitskarte (eGK) der Patienten eingesteckt werden können.
Schließlich müssen die Apotheker einen sogenannten Konnektor anschaffen, um sich technisch ans Netz anzubinden. Der Konnektor ist das Verbindungsgerät, also ein Router, in der Telematikinfrastruktur.
4 Kommentare
Was heißt das, pharmazeutische Dienstleistungen werden ETABLIERT?
von Heiko Barz am 10.07.2019 um 20:15 Uhr
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Ich seh hier
von Karl Friedrich Müller am 10.07.2019 um 14:01 Uhr
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AW: Ich seh hier
von Karl Friedrich Müller am 10.07.2019 um 14:08 Uhr
Nicht Freuen!
von Carsten am 10.07.2019 um 12:53 Uhr
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