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Digitale Versorgung-Gesetz
Bundeskabinett beschließt TI-Anbindungsfrist für Apotheker
Apothekenhonorar für E-Medikationspläne soll später kommen
Doch das DVG, das Anfang 2020 in Kraft treten soll, enthält noch weitere Maßnahmen, die insbesondere darauf abzielen, neue digitale Versorgungsideen schneller in die Versorgung zu bringen. Dazu gehören unter anderem:
- Die Bundesregierung schafft einen Leistungsanspruch der Versicherten auf digitale Gesundheitsanwendungen. Konkret geht es um Software und andere auf digitalen Technologien basierende Medizinprodukte mit gesundheitsbezogenen Zweckbestimmung („Gesundheits-Apps“). Dem BfArM wird die Aufgabe übertragen, ein amtliches Verzeichnis erstattungsfähiger digitaler Gesundheitsanwendungen zu führen und auf Antrag der Hersteller über die Aufnahme zu entscheiden. Die Bewertung des Nutzens solcher Gesundheits-Apps und die damit verbundene Erstattung durch die Krankenkassen verlaufen ähnlich wie bei Arzneimitteln. Wenn der Nachweis positiver Versorgungseffekte noch nicht möglich ist, werden die Apps zunächst befristet für ein Jahr in die Versorgung aufgenommen. In dieser Zeit verhandeln der Hersteller und der GKV-Spitzenverband eine Vergütung.
- Krankenhäuser müssen bis Januar 2021 an die TI angebunden sein. Für Ärzte, die sich weiterhin nicht anschließen, wird der Honorarabzug von bislang 1 Prozent ab dem 1. März 2020 auf 2,5 Prozent erhöht. Hebammen und Physiotherapeuten sowie Pflegeeinrichtungen können sich freiwillig an die TI anschließen. Die Kosten hierfür werden erstattet.
- Ärzte, die Online-Sprechstunden anbieten, sollen künftig leichter gefunden werden können. Darum dürfen sie künftig auf ihrer Internetseite über solche Angebote informieren.
- Die Bundesregierung will es für Ärzte unattraktiver machen, Faxe zu versenden. Bislang erhalten Ärzte für ein versendetes Fax mehr Geld als für das Versenden eines elektronischen Arztbriefs. Die Selbstverwaltung wird beauftragt, das zu ändern. Außerdem haben die Mediziner künftig mehr Möglichkeiten, sich auf elektronischem Weg mit Kollegen auszutauschen.
- Das E-Rezept für Heil- und Hilfsmittel soll eingeführt werden.
- Der Innovationsfonds wird um fünf Jahre verlängert und mit weiteren 200 Millionen Euro jährlich ausgestattet.
Spahn scheitert mit ePA-Plänen
Zuletzt musste das BMG eine Schlappe beim DVG einstecken: Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) wollte auch die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) beschleunigen und neue Funktionen für die ePA gesetzlich vorschreiben. Dazu gehörten unter anderem ein elektronischer Impfausweis und die digitale Abspeicherung von Mutterpässen, Befunden und Röntgenbildern. Das Bundesjustizministerium widersprach diesem Vorhaben jedoch, Spahn musste einige Teile aus seinem Gesetz herausstreichen.
Auch für die Apotheker ist eine wichtige Regelung aus dem Gesetz herausgefallen: Im ersten Entwurf war vorgesehen, dass die Pharmazeuten künftig für das Bearbeiten der E-Medikationspläne fest vergütet werden sollen. Im DVG ist diese neue Vergütung nun nicht mehr enthalten. Aus Regierungskreisen erfuhr DAZ.online jedoch, dass das BMG diese Komponente in der geplanten Apothekenreform als eine pharmazeutische Dienstleistung etablieren will.
4 Kommentare
Was heißt das, pharmazeutische Dienstleistungen werden ETABLIERT?
von Heiko Barz am 10.07.2019 um 20:15 Uhr
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Ich seh hier
von Karl Friedrich Müller am 10.07.2019 um 14:01 Uhr
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AW: Ich seh hier
von Karl Friedrich Müller am 10.07.2019 um 14:08 Uhr
Nicht Freuen!
von Carsten am 10.07.2019 um 12:53 Uhr
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