Doch das DVG, das Anfang 2020 in Kraft treten soll, enthält noch weitere Maßnahmen, die insbesondere
darauf abzielen, neue digitale Versorgungsideen schneller in die Versorgung zu
bringen. Dazu gehören unter anderem:
- Die Bundesregierung schafft einen
Leistungsanspruch der Versicherten auf digitale Gesundheitsanwendungen. Konkret
geht es um Software und andere auf digitalen Technologien basierende Medizinprodukte
mit gesundheitsbezogenen Zweckbestimmung („Gesundheits-Apps“). Dem BfArM wird
die Aufgabe übertragen, ein amtliches Verzeichnis erstattungsfähiger digitaler
Gesundheitsanwendungen zu führen und auf
Antrag der Hersteller über die Aufnahme zu entscheiden. Die Bewertung
des Nutzens solcher Gesundheits-Apps und die damit verbundene Erstattung durch
die Krankenkassen verlaufen ähnlich wie bei Arzneimitteln. Wenn der Nachweis
positiver Versorgungseffekte noch nicht möglich ist, werden die Apps zunächst
befristet für ein Jahr in die Versorgung aufgenommen. In dieser Zeit verhandeln
der Hersteller und der GKV-Spitzenverband eine Vergütung.
- Krankenhäuser müssen bis Januar 2021 an die TI
angebunden sein. Für Ärzte, die sich weiterhin nicht anschließen, wird der
Honorarabzug von bislang 1 Prozent ab dem 1. März 2020 auf 2,5 Prozent erhöht.
Hebammen und Physiotherapeuten sowie Pflegeeinrichtungen können sich freiwillig
an die TI anschließen. Die Kosten hierfür werden erstattet.
- Ärzte, die Online-Sprechstunden anbieten, sollen
künftig leichter gefunden werden können. Darum dürfen sie künftig auf ihrer
Internetseite über solche Angebote informieren.
- Die Bundesregierung will es für Ärzte unattraktiver machen, Faxe zu versenden. Bislang erhalten Ärzte für ein
versendetes Fax mehr Geld als für das Versenden eines elektronischen
Arztbriefs. Die Selbstverwaltung wird beauftragt, das zu ändern. Außerdem haben
die Mediziner künftig mehr Möglichkeiten, sich auf elektronischem Weg mit
Kollegen auszutauschen.
- Das E-Rezept für Heil- und Hilfsmittel soll
eingeführt werden.
- Der Innovationsfonds wird um fünf Jahre verlängert
und mit weiteren 200 Millionen Euro jährlich ausgestattet.
Spahn scheitert mit ePA-Plänen
Zuletzt musste das BMG eine Schlappe beim DVG einstecken:
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) wollte auch die Einführung der elektronischen
Patientenakte (ePA) beschleunigen und neue Funktionen für die ePA gesetzlich
vorschreiben. Dazu gehörten unter anderem ein elektronischer Impfausweis und
die digitale Abspeicherung von Mutterpässen, Befunden und Röntgenbildern. Das
Bundesjustizministerium widersprach diesem Vorhaben jedoch, Spahn musste einige
Teile aus seinem Gesetz herausstreichen.
Auch für die Apotheker ist eine wichtige Regelung aus dem
Gesetz herausgefallen: Im ersten Entwurf war vorgesehen, dass die Pharmazeuten
künftig für das Bearbeiten der E-Medikationspläne fest vergütet werden sollen. Im
DVG ist diese neue Vergütung nun nicht mehr enthalten. Aus Regierungskreisen
erfuhr DAZ.online jedoch, dass das BMG diese Komponente in der geplanten
Apothekenreform als eine pharmazeutische Dienstleistung etablieren will.
4 Kommentare
Was heißt das, pharmazeutische Dienstleistungen werden ETABLIERT?
von Heiko Barz am 10.07.2019 um 20:15 Uhr
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Ich seh hier
von Karl Friedrich Müller am 10.07.2019 um 14:01 Uhr
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AW: Ich seh hier
von Karl Friedrich Müller am 10.07.2019 um 14:08 Uhr
Nicht Freuen!
von Carsten am 10.07.2019 um 12:53 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
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