Digitalisierung

Telematikinfrastruktur in Apotheken – Wie realistisch ist die Frist des BMG?

Berlin - 24.05.2019, 17:30 Uhr

Bis Ende März 2020 sollen alle Apotheken in Deutschland mit Konnektoren (links im Bild) und Kartenlesegeräten (rechts) für die Telematikinfrastruktur ausgestattet sein, fordert das BMG. Aber ist das realistisch? (m / Foto: Schelbert)

Bis Ende März 2020 sollen alle Apotheken in Deutschland mit Konnektoren (links im Bild) und Kartenlesegeräten (rechts) für die Telematikinfrastruktur ausgestattet sein, fordert das BMG. Aber ist das realistisch? (m / Foto: Schelbert)


Wie kein anderer Bundesgesundheitsminister vor ihm drückt Jens Spahn (CDU) bei der Digitalisierung aufs Tempo. Auch die Apotheker bekommen das zu spüren: Mit seinem geplanten „Digitale Versorgung Gesetz“ (DVG) will Spahn den Apothekern nun nur noch bis zum 31. März 2020 Zeit geben, sich an die Telematikinfrastruktur, die digitale Datenautobahn im Gesundheitswesen, anzubinden. Der Blick auf die Fakten zeigt aber: Dieses Ziel ist mehr als ambitioniert und erscheint unrealistisch.

Dass es in Apotheken irgendwann E-Medikationspläne und das E-Rezept geben soll, ist schon länger klar. Um überhaupt technisch in der Lage zu sein, sich mit Ärzten auf digitalem Weg über Medikationspläne ihrer Patienten auszutauschen und E-Rezepte zu empfangen, müssen Apotheker an die sogenannte Telematikinfrastruktur (kurz: TI) angeschlossen werden. Die TI ist sozusagen die sichere, geschützte Datenautobahn des Gesundheitswesens, die in der Gematik seit Jahren entwickelt wird. 

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Telematikinfrastruktur – Was kommt auf die Apotheker zu?

Für die Anbindung an diese Struktur benötigen die Apotheker mehrere neue Geräte. Dazu gehören ein Konnektor, Kartenlesegeräte und Karten zur Identifizierung. Hier ist nochmals aufgeführt, welche technischen Anschaffungen jede Apotheke vor sich hat:

Was benötigen die Apotheken?

  1. Zunächst benötigen die Apotheker einen elektronischen Heilberufsausweis (HBA), mit dem sie sich als Heilberufler im Netzwerk identifizieren. Rein technisch gesehen ist der HBA nicht zur Anbindung an die TI nötig. Die Apotheker brauchen ihn allerdings, um Zugang zu Anwendungen zu erhalten, in denen Patientendaten eine Rolle spielen – wie etwa der E-Medikationsplan. Die Landesapothekerkammern arbeiten daran, diese Ausweise zu erstellen und an die Apotheker zu verteilen.

  2. Damit jede Apotheke als Institution an das digitale Netz angeschlossen werden kann, benötigt der Inhaber eine sogenannte Institutionenkarte, auch „SMC-B-Karte“ genannt. Diese Karte ist notwendig, um die Apotheke beim TI-Netz anzumelden. Auch diese Karten werden von den Kammern ausgegeben.

  3. Außerdem benötigen die Apotheken neue Kartenlesegeräte, in die der HBA, die SMC-B-Karte aber auch die elektronische Gesundheitskarte (eGK) der Patienten eingesteckt werden können.

  4. Schließlich müssen die Apotheker einen sogenannten Konnektor anschaffen, um sich technisch ans Netz anzubinden. Der Konnektor ist das Verbindungsgerät, also ein Router, in der Telematikinfrastruktur.

In seinem ersten Entwurf für ein Digitales Versorgungsgesetz will Spahn den Apothekern nun eine sportliche Frist setzen: den 31. März 2020. Bis zu diesem Zeitpunkt müssten alle Apotheken an die TI angebunden sein, heißt es im Entwurf. In der Begründung wird die Nutzung des E-Medikationsplanes für die Frist angeführt – der E-Medikationsplan soll im kommenden Jahr starten. Aber wie realistisch ist diese Frist? Ist es möglich, dass in etwas mehr als acht Monaten alle Apotheken mit den notwendigen Geräten ausgestattet sind und sich problemlos einwählen können?



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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2 Kommentare

Angebot CGM

von Nina Heinz-Hertel am 27.05.2019 um 17:34 Uhr

Sehr geehrte(r) A. Fischer,
als Marketingleiterin von LAUER-FISCHER, einer Tochtergesellschaft der CGM, antworte ich Ihnen gerne auf Ihre Frage.
Die Komponenten für die Telematikinfrastruktur wie den Konnektor, Kartenleseterminals und das Softwarepaket für Ihre Apothekensoftware bekommen Sie bei unabhängigen Anbietern.
Die Förderung für die Inbetriebnahme und auch für den laufenden Betrieb können Sie im Anschluss an die Installation beim GKV beantragen.
Für solche und viele weitere Fragen rund um die TI hat CGM auch eine Hotline eingerichtet: +49 (0) 261 8000-2355
Wir beraten Sie gerne unverbindlich.
Weitere Infos zur TI bekommen Sie auch unter diesem Link: www.cgm.com/ti-apotheke

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Angebot CGM

von A. Fischer am 24.05.2019 um 17:50 Uhr

Soeben Heute in der Post das Frühbucherangebot erhalten: Kostet € XXXX,XX
Wenn doch die Krankenkasse allen Apotheken eine Grundausstattung finanziert bekommt, warum existiert ein solches Angebot?

Ist das Seriöse Kunst, ein Abo, oder kann das Weg?!

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