Digitale Versorgung gesetz (DVG)

Apotheken sollen Honorar für E-Medikationsplan erhalten 

Berlin - 15.05.2019, 17:55 Uhr

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat mit dem Digitale Versorgung Gesetz sein erstes e-Health Gesetz auf den Weg gebracht. (c / Foto: imago images / Jürgen Heinrich)

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat mit dem Digitale Versorgung Gesetz sein erstes e-Health Gesetz auf den Weg gebracht. (c / Foto: imago images / Jürgen Heinrich)


Nachdem das Thema Digitalisierung bereits in vorherigen BMG-Gesetzentwürfen vorkam, hat das Ministerium am heutigen Mittwoch ein separates E-Health-Gesetz auf den Weg gebracht. Laut dem Referentenentwurf zum „Digitale Versorgung Gesetz“ (DVG) müssen Apotheken bis zum 31.3.2020 an die Telematikinfrastruktur angebunden sein. Aus dem Entwurf geht eindeutig hervor, dass Apotheken für ihre Dienstleistungen rund um den elektronischen Medikationsplan honoriert werden sollen. 

Am heutigen Mittwoch verabschiedete das Bundesgesundheitsministerium (BMG) einen Referentenentwurf für ein „Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation“  – kurz Digitale Versorgung Gesetz (DVG). Damit will Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) die digitale Transformation des Gesundheitswesens beschleunigen, nachdem die Entwicklung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) und der Ausbau der Telematikinfrastruktur (TI) in den vergangenen 15 Jahren von mäßigen Fortschritten gekennzeichnet waren.

TI-Anbindung für Apotheken bis 31. März 2020

Der neue Gesetzentwurf beinhaltet verschiedene Regelungen zur TI-Anbindung, zur Zulassung von digitalen Gesundheitsanwendungen (Apps) und zur Bewerbung von Videosprechstunden. Erstmals wird auch eine Frist zur TI-Anbindung für Apotheken genannt: Bis zum 31. März 2020 müssen Apotheken an die Datenautobahn angeschlossen sein, um den elektronischen Medikationsplan künftig bearbeiten zu können.  

Dabei enthält der Entwurf eine erfreuliche Klarstellung für Pharmazeuten: Anders als bei der Papierversion sollen die Apotheker für ihre Leistungen zum elektronischen Medikationsplan künftig honoriert werden. So enthält der Entwurfstext einen Verweis zur Arzneimittelpreisverordnung: „Für die mit diesem Gesetz eingeführte pharmazeutische Dienstleistung von Apotheken des Abgleichs und der Synchronisation der Medikationsdaten des Medikationsplans mit der elektronischen Patientenakte wird die Vergütung um … Cent auf … Cent angehoben.“ Eine konkrete Ausarbeitung der Vergütungsstruktur könne im Rahmen der Gesetzgebung zum Apotheken-Stärkungsgesetz erfolgen, war aus dem Ministerium zu hören.

Und wann kommt der elektronische Medikationsplan flächendeckend in die Apotheken und zum Patienten? Dem TSVG zufolge soll dies zusammen mit der elektronischen Patientenakte spätestens ab dem 1. Januar 2021 der Fall sein. Derzeit würden die Gesellschafter der Gematik über eine weitere Konkretisierung des Termins beraten, hieß es aus dem BMG.  



Dr. Bettina Jung, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online
redaktion@daz.online


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9 Kommentare

Frage auch ...

von Alfons Neumann am 17.05.2019 um 1:14 Uhr

Was nützen uns neue Vergütungen, wenn wir gleichzeitig wie bspw. bei Grippeimpfstoff mit lächerlichen 1 Euro abgespeist werden ?? Wenn der Arzt sich bei der Verordnung stur stellt, dann sogar nicht mal mehr das ...
Da kommt mMn schon die Frage der Sittenwidrigkeit auf - das wäre mal ein Fall für unsere ABDA-Juristen ...

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ÄÄhhm - Nö !

von Alfons Neumann am 17.05.2019 um 0:57 Uhr

EDV-Kosten im wahrscheinlich vierstelligen Bereich für die Hardware, ständig laufende Kosten der Software-Firma, Personalkosten in nicht kalkulierbarer Höhe für Schulung und vor allem Doku... Und was gibt´s für die Apotheke? Wohl eher eine Vergütung im Cent-Bereich, aber nur für jeden 10. Kunden?
Sorry, ein 15-Jahres-Inflationsausgleich wäre erstmal ein guter Anfang ! Dann können wir weiterrreden. Aber solange kein adäquater Lohn rüberkommt - Vergessen Sie´s ...

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Kosten-Nutzen-Rechnung zum e-mediplan unter Berücksichtigung der finaziellen Situation von kleineren Apotheken

von Lisa Müller am 16.05.2019 um 12:12 Uhr

"Zu Jahresbeginn hatten sich der DAV und der GKV-Spitzenverband immerhin auf Pauschalen für die Einrichtung und die laufenden Aufwendungen im Rahmen der TI-Anbindung geeinigt."
1.) "Wo kann ich die Kosten-Nutzen-Rechnung einsehen? und wer hat diese erstellt?
2.) Auf wieviel € belaufen sich die Kosten für weitere Anschaffungen z.B. neue leistungsfähigere Computer in der Apotheke?
3.) Wer bezahlt die Schulungen für die MA? und die weiteren laufenden Kosten für die Software /Datensicherheit / Aktualisierungen usw.?
4.) Wie hoch soll die Vergütung für den mediplan letztendlich sein - sagten Sie?? Bitte hier auch eine Kosten-Nutzen-Rechnung erstellen.
Für kleinere Apotheken bedeutet es das finanzielle AUS.

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E-mediplan

von pille62 am 16.05.2019 um 11:06 Uhr

Super, wie erwartet,die Erwartungshaltung der Politik in Sachen Neue Dienstleistungen bewegt sich im Cent-Bereich.
..... erhöht sich von ....Cent auf ..... Cent......
Vielen Dank,...... aber macht diesen Schei.......bitte,bitte ohne uns!
Die Politik sollte sich endlich ehrlich machen und sagen , das Sie uns Krauter nicht mehr haben wollen.

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AW: E-mediplan

von Heiko Barz am 16.05.2019 um 11:34 Uhr

Ich denke, da liegt es. Welche Freude muß es einem BWLer machen, einen akademischen Wissenschaftsberuf zu vernichten. Es handelt sich dabei ja nur um fast 90% Frauenarbeitsplätze! Und was wird mit den vielen universitären Arbeitsplätzen und wie erklärt man all dieses den derzeitigen Studierenden?
Hat sich Friedemann dazu auch seine Gedanken gemacht, als er im stillen Kämmerlein seine geheimen Absprachen mit Jens Spahn tätigte? Ich finde diese feudale Lebensart den eigenen Kollegen gegenüber BERUFSVERNICHTEND!
Wir wollen endlich wissen, was in „unserem Namen“ dort gekungelt worden ist.

Alexa ... analysiere mein Stimme und rufe eine Fernbehandlung auf ...

von Christian Timme am 15.05.2019 um 23:25 Uhr

... und veranlasse dann entsprechend dem e-Rezept den Versand der Arzneimittel ... Danke ...

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Machtübernahme

von Reinhard Rodiger am 15.05.2019 um 21:01 Uhr

Geschickt ohne Debatte Ermächtigung für alles . Die GKV wird gestärkt, die Selbstverwaltung ausgehebelt, die Betroffenen zu Marketing.tools der Krankenkassen.
SO still und kein Widerspruch?Seltsam genug. Deal?

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Nein danke

von Karl Friedrich Müller am 15.05.2019 um 19:56 Uhr

Meine erste Reaktion: so langsam reicht es und ihr könnt mich alle mal...
Ich will keine Almosen für meine Arbeit, sondern bezahlt werden.
Spahn und seine feuchten Träume dienen nicht unseren Interessen, um es mal freundlich auszudrücken
Die TI Technolgie bringt viele Gefahren. Die Datensicherheit ist nicht gewährleistet, Hacker haben freies Feld
Ein unmögliches Vorhaben, das nur dem Ego Herrn Spahns dient und ein paar Herren bei der ABDA, deren Rücktritt immer heftiger gefordert wird.
Diese „Digitalisierung“ ist ein Wahn, der NUR Probleme bringt. So wie er geplant ist. Dabei könnte das auch ein Vorteil für alle sein. So ist das ein Konzept für Konzerne, Datenmissbraucher, alles Unseriöse. Wie Spahn. Ein Prototyp

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1.Für die normale ....

von gabriela aures am 15.05.2019 um 19:35 Uhr

...Apotheke bestenfalls „noch mehr Arbeit für kaum nennenswertes Geld“.

2. Für die hardcore-Pharmazeuten in leitender Position die Erfüllung ihrer feuchten Träume.

3.Für die Politik ein weiterer Beweis, daß die Führungsebene der Apothekerschaft schlichtweg mit dem Schlagwort „pharmazeutische Dienstleistung“ gefügig gemacht werden kann und jeden Mumpitz kritiklos übernimmt, weil siehe 2.

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