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Digitale Versorgung gesetz (DVG)
Apotheken sollen Honorar für E-Medikationsplan erhalten
Nachdem das Thema Digitalisierung bereits in vorherigen BMG-Gesetzentwürfen vorkam, hat das Ministerium am heutigen Mittwoch ein separates E-Health-Gesetz auf den Weg gebracht. Laut dem Referentenentwurf zum „Digitale Versorgung Gesetz“ (DVG) müssen Apotheken bis zum 31.3.2020 an die Telematikinfrastruktur angebunden sein. Aus dem Entwurf geht eindeutig hervor, dass Apotheken für ihre Dienstleistungen rund um den elektronischen Medikationsplan honoriert werden sollen.
Am heutigen Mittwoch verabschiedete das Bundesgesundheitsministerium (BMG) einen Referentenentwurf für ein „Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation“ – kurz Digitale Versorgung Gesetz (DVG). Damit will Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) die digitale Transformation des Gesundheitswesens beschleunigen, nachdem die Entwicklung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) und der Ausbau der Telematikinfrastruktur (TI) in den vergangenen 15 Jahren von mäßigen Fortschritten gekennzeichnet waren.
TI-Anbindung für Apotheken bis 31. März 2020
Der neue Gesetzentwurf beinhaltet verschiedene Regelungen zur TI-Anbindung, zur Zulassung von digitalen Gesundheitsanwendungen (Apps) und zur Bewerbung von Videosprechstunden. Erstmals wird auch eine Frist zur TI-Anbindung für Apotheken genannt: Bis zum 31. März 2020 müssen Apotheken an die Datenautobahn angeschlossen sein, um den elektronischen Medikationsplan künftig bearbeiten zu können.
Dabei enthält der Entwurf eine erfreuliche Klarstellung für Pharmazeuten: Anders als bei der Papierversion sollen die Apotheker für ihre Leistungen zum elektronischen Medikationsplan künftig honoriert werden. So enthält der Entwurfstext einen Verweis zur Arzneimittelpreisverordnung: „Für die mit diesem Gesetz eingeführte pharmazeutische Dienstleistung von Apotheken des Abgleichs und der Synchronisation der Medikationsdaten des Medikationsplans mit der elektronischen Patientenakte wird die Vergütung um … Cent auf … Cent angehoben.“ Eine konkrete Ausarbeitung der Vergütungsstruktur könne im Rahmen der Gesetzgebung zum Apotheken-Stärkungsgesetz erfolgen, war aus dem Ministerium zu hören.
Und wann kommt der elektronische Medikationsplan
flächendeckend in die Apotheken und zum Patienten? Dem TSVG zufolge soll dies zusammen
mit der elektronischen Patientenakte spätestens ab dem 1. Januar 2021 der Fall sein. Derzeit
würden die Gesellschafter der Gematik über eine weitere Konkretisierung des
Termins beraten, hieß es aus dem BMG.
9 Kommentare
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von Alfons Neumann am 17.05.2019 um 1:14 Uhr
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ÄÄhhm - Nö !
von Alfons Neumann am 17.05.2019 um 0:57 Uhr
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Kosten-Nutzen-Rechnung zum e-mediplan unter Berücksichtigung der finaziellen Situation von kleineren Apotheken
von Lisa Müller am 16.05.2019 um 12:12 Uhr
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E-mediplan
von pille62 am 16.05.2019 um 11:06 Uhr
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AW: E-mediplan
von Heiko Barz am 16.05.2019 um 11:34 Uhr
Alexa ... analysiere mein Stimme und rufe eine Fernbehandlung auf ...
von Christian Timme am 15.05.2019 um 23:25 Uhr
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Machtübernahme
von Reinhard Rodiger am 15.05.2019 um 21:01 Uhr
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Nein danke
von Karl Friedrich Müller am 15.05.2019 um 19:56 Uhr
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1.Für die normale ....
von gabriela aures am 15.05.2019 um 19:35 Uhr
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