Digitale Versorgung gesetz (DVG)

Apotheken sollen Honorar für E-Medikationsplan erhalten 

Berlin - 15.05.2019, 17:55 Uhr

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat mit dem Digitale Versorgung Gesetz sein erstes e-Health Gesetz auf den Weg gebracht. (c / Foto: imago images / Jürgen Heinrich)

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat mit dem Digitale Versorgung Gesetz sein erstes e-Health Gesetz auf den Weg gebracht. (c / Foto: imago images / Jürgen Heinrich)


Nachdem das Thema Digitalisierung bereits in vorherigen BMG-Gesetzentwürfen vorkam, hat das Ministerium am heutigen Mittwoch ein separates E-Health-Gesetz auf den Weg gebracht. Laut dem Referentenentwurf zum „Digitale Versorgung Gesetz“ (DVG) müssen Apotheken bis zum 31.3.2020 an die Telematikinfrastruktur angebunden sein. Aus dem Entwurf geht eindeutig hervor, dass Apotheken für ihre Dienstleistungen rund um den elektronischen Medikationsplan honoriert werden sollen. 

Am heutigen Mittwoch verabschiedete das Bundesgesundheitsministerium (BMG) einen Referentenentwurf für ein „Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation“  – kurz Digitale Versorgung Gesetz (DVG). Damit will Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) die digitale Transformation des Gesundheitswesens beschleunigen, nachdem die Entwicklung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) und der Ausbau der Telematikinfrastruktur (TI) in den vergangenen 15 Jahren von mäßigen Fortschritten gekennzeichnet waren.

TI-Anbindung für Apotheken bis 31. März 2020

Der neue Gesetzentwurf beinhaltet verschiedene Regelungen zur TI-Anbindung, zur Zulassung von digitalen Gesundheitsanwendungen (Apps) und zur Bewerbung von Videosprechstunden. Erstmals wird auch eine Frist zur TI-Anbindung für Apotheken genannt: Bis zum 31. März 2020 müssen Apotheken an die Datenautobahn angeschlossen sein, um den elektronischen Medikationsplan künftig bearbeiten zu können.  

Dabei enthält der Entwurf eine erfreuliche Klarstellung für Pharmazeuten: Anders als bei der Papierversion sollen die Apotheker für ihre Leistungen zum elektronischen Medikationsplan künftig honoriert werden. So enthält der Entwurfstext einen Verweis zur Arzneimittelpreisverordnung: „Für die mit diesem Gesetz eingeführte pharmazeutische Dienstleistung von Apotheken des Abgleichs und der Synchronisation der Medikationsdaten des Medikationsplans mit der elektronischen Patientenakte wird die Vergütung um … Cent auf … Cent angehoben.“ Eine konkrete Ausarbeitung der Vergütungsstruktur könne im Rahmen der Gesetzgebung zum Apotheken-Stärkungsgesetz erfolgen, war aus dem Ministerium zu hören.

Und wann kommt der elektronische Medikationsplan flächendeckend in die Apotheken und zum Patienten? Dem TSVG zufolge soll dies zusammen mit der elektronischen Patientenakte spätestens ab dem 1. Januar 2021 der Fall sein. Derzeit würden die Gesellschafter der Gematik über eine weitere Konkretisierung des Termins beraten, hieß es aus dem BMG.  

Was brauchen Apotheken für die TI-Anbindung?

Auf technischer Ebene benötigen Apotheken für die TI-Anbindung übrigens die folgenden Komponenten: Zum einen den sogenannten Konnektor als Verbindungsgerät zum TI-Netz, eine Institutionenkarte (SMC-B-Karte), mit der die Apotheke im TI-Netz angemeldet wird, sowie der Heilberufeausweis zur Identifikation der Approbierten. Die Nutzung des E-Medikationsplanes war ursprünglich schon in diesem Jahr vorgesehen, doch es war immer wieder zu Verzögerungen gekommen. Zu Jahresbeginn hatten sich der DAV und der GKV-Spitzenverband immerhin auf Pauschalen für die Einrichtung und die laufenden Aufwendungen im Rahmen der TI-Anbindung geeinigt.

Keine Sanktionen für Apotheken bei Fristüberschreitung

Im Gegensatz zu den Medizinern sieht das DVG für die Apotheken keine Sanktionen vor, wenn sie die Frist zur TI-Anbindung nicht einhalten. Dagegen wird mit dem DVG der Druck auf die Ärzte erhöht: So drohen Praxen, die bis März 2020 nicht an die TI angebunden sind, eine Honorarkürzung von 2,5 Prozent. Ab dem 1. Juli 2019 müssen Mediziner, die noch nicht angeschlossen sind, ohnehin schon auf 1 Prozent ihres GKV-Honorars verzichten. Derzeit sind von den 176.000 Praxen nur 64.000 angeschlossen. Bis Mitte 2019 sollen es dem Vernehmen nach 110.000 sein. 

BfArM für Zulassung von Gesundheits-Apps zuständig

Weitere Regelungen des DVG betreffen unter anderem die Zulassung von Gesundheits-Apps, die Ärzte künftig auf Rezept verordnen können sollen. Diese Anwendungen sollen in einem beschleunigten Zwei-Schritt-Verfahren durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zugelassen werden: Nach einer ersten Prüfung von Sicherheit und Datenschutz durch das BfArM soll die Nutzung der App direkt von der gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Anders als bei Arzneimitteln soll die Selbstverwaltung bei den Apps offenbar nicht über die Erstattungsfähigkeit entscheiden. Wie viel Geld die Hersteller für die Nutzung ihrer Apps bekommen, sollen diese direkt mit dem GKV-Spitzenverband verhandeln.

Innerhalb von zwölf Monaten nach der Zulassung muss der App-Hersteller dem BfArM gegenüber belegen, dass seine Anwendung positive Effekte bringt. Welche Parameter dabei herangezogen werden sollen sowie weitere Konkretisierungen des Verfahrens, sollen in Kürze in einer Rechtsverordnung definiert werden. Die Anforderungen an die Entwickler sollen vermutlich deutlich niedriger als im Arzneimittelbereich sein, hieß es aus dem BMG. Die Apps seien überwiegend als Medizinprodukte der Klassen 1 und 2a einzustufen. Mit diesen Regelungen will Spahn dafür sorgen, dass digitale Gesundheitsanwendungen geprüft, aber zeitnah für die Patientenversorgung zur Verfügung stehen.

Außerdem sollen mit dem DVG digitale Innovationen stärker gefördert werden. So will das BMG den Innovationsfonds bis 2024 verlängern. Krankenkassen sollen sich künftig mit Kapital an der Entwicklung digitaler Innovationen beteiligen können.

Ärzte sollen für Fernbehandlung werben dürfen

Weitere Regelungen betreffen vor allem Mediziner. So sieht das DVG eine Lockerung des Werbeverbotes zur Fernbehandlung vor: Bieten Arztpraxen Videosprechstunden an, sollen sie künftig auf ihrer Internetseite darüber informieren dürfen. Des Weiteren stellt der DVG-Entwurf klar, dass Mediziner für das Anlegen und Verwalten von ePA-Dokumenten vergütet werden sollen. Auch beim Arztbrief sollen Anreize für die digitale Transformation geschaffen werden. Bislang erhalten Ärzte mehr Honorar für ein Fax als für einen elektronischen Arztbrief – diese Relation soll mit dem DVG umgedreht werden.

Inkrafttreten ab 2020 geplant

Das BMG hat sich zum Ziel gesetzt, dass das DVG Anfang 2020 in Kraft treten soll. Dem Vernehmen nach solle es der letzte neue Referentenentwurf vor der Sommerpause sein, jedoch nicht der letzte zur Digitalisierung. Mit dem DVG hat das BMG nicht zum ersten Mal Regelungen zur Digitalisierung im Gesundheitswesen in dieser Legislaturperiode auf den Weg gebracht. Dem aktuellen GSAV-Entwurf zufolge, soll ab Mitte 2020 die Bahn fürs E-Rezept freigemacht werden. Wie oben bereits beschrieben, gibt das TSVG vor, dass die elektronische Patientenakte ab dem 1. Januar 2021 den Versicherten zur Verfügung stehen soll.

Im TSVG, das bereits in Kraft getreten ist, ist eine weitere Neuerung enthalten, die am heutigen Mittwoch umgesetzt wurde: Und zwar hat das BMG mit 51 Prozent die Mehrheit der Stimmen der Gematik inne. Damit will Spahn die Entscheidungsprozesse bei der digitalen Transformation beschleunigen. Die Umstrukturierung der Gematik wurde unter anderem von der Apothekerschaft kritisiert.



Dr. Bettina Jung, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online
redaktion@daz.online


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9 Kommentare

Frage auch ...

von Alfons Neumann am 17.05.2019 um 1:14 Uhr

Was nützen uns neue Vergütungen, wenn wir gleichzeitig wie bspw. bei Grippeimpfstoff mit lächerlichen 1 Euro abgespeist werden ?? Wenn der Arzt sich bei der Verordnung stur stellt, dann sogar nicht mal mehr das ...
Da kommt mMn schon die Frage der Sittenwidrigkeit auf - das wäre mal ein Fall für unsere ABDA-Juristen ...

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ÄÄhhm - Nö !

von Alfons Neumann am 17.05.2019 um 0:57 Uhr

EDV-Kosten im wahrscheinlich vierstelligen Bereich für die Hardware, ständig laufende Kosten der Software-Firma, Personalkosten in nicht kalkulierbarer Höhe für Schulung und vor allem Doku... Und was gibt´s für die Apotheke? Wohl eher eine Vergütung im Cent-Bereich, aber nur für jeden 10. Kunden?
Sorry, ein 15-Jahres-Inflationsausgleich wäre erstmal ein guter Anfang ! Dann können wir weiterrreden. Aber solange kein adäquater Lohn rüberkommt - Vergessen Sie´s ...

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Kosten-Nutzen-Rechnung zum e-mediplan unter Berücksichtigung der finaziellen Situation von kleineren Apotheken

von Lisa Müller am 16.05.2019 um 12:12 Uhr

"Zu Jahresbeginn hatten sich der DAV und der GKV-Spitzenverband immerhin auf Pauschalen für die Einrichtung und die laufenden Aufwendungen im Rahmen der TI-Anbindung geeinigt."
1.) "Wo kann ich die Kosten-Nutzen-Rechnung einsehen? und wer hat diese erstellt?
2.) Auf wieviel € belaufen sich die Kosten für weitere Anschaffungen z.B. neue leistungsfähigere Computer in der Apotheke?
3.) Wer bezahlt die Schulungen für die MA? und die weiteren laufenden Kosten für die Software /Datensicherheit / Aktualisierungen usw.?
4.) Wie hoch soll die Vergütung für den mediplan letztendlich sein - sagten Sie?? Bitte hier auch eine Kosten-Nutzen-Rechnung erstellen.
Für kleinere Apotheken bedeutet es das finanzielle AUS.

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E-mediplan

von pille62 am 16.05.2019 um 11:06 Uhr

Super, wie erwartet,die Erwartungshaltung der Politik in Sachen Neue Dienstleistungen bewegt sich im Cent-Bereich.
..... erhöht sich von ....Cent auf ..... Cent......
Vielen Dank,...... aber macht diesen Schei.......bitte,bitte ohne uns!
Die Politik sollte sich endlich ehrlich machen und sagen , das Sie uns Krauter nicht mehr haben wollen.

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AW: E-mediplan

von Heiko Barz am 16.05.2019 um 11:34 Uhr

Ich denke, da liegt es. Welche Freude muß es einem BWLer machen, einen akademischen Wissenschaftsberuf zu vernichten. Es handelt sich dabei ja nur um fast 90% Frauenarbeitsplätze! Und was wird mit den vielen universitären Arbeitsplätzen und wie erklärt man all dieses den derzeitigen Studierenden?
Hat sich Friedemann dazu auch seine Gedanken gemacht, als er im stillen Kämmerlein seine geheimen Absprachen mit Jens Spahn tätigte? Ich finde diese feudale Lebensart den eigenen Kollegen gegenüber BERUFSVERNICHTEND!
Wir wollen endlich wissen, was in „unserem Namen“ dort gekungelt worden ist.

Alexa ... analysiere mein Stimme und rufe eine Fernbehandlung auf ...

von Christian Timme am 15.05.2019 um 23:25 Uhr

... und veranlasse dann entsprechend dem e-Rezept den Versand der Arzneimittel ... Danke ...

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Machtübernahme

von Reinhard Rodiger am 15.05.2019 um 21:01 Uhr

Geschickt ohne Debatte Ermächtigung für alles . Die GKV wird gestärkt, die Selbstverwaltung ausgehebelt, die Betroffenen zu Marketing.tools der Krankenkassen.
SO still und kein Widerspruch?Seltsam genug. Deal?

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Nein danke

von Karl Friedrich Müller am 15.05.2019 um 19:56 Uhr

Meine erste Reaktion: so langsam reicht es und ihr könnt mich alle mal...
Ich will keine Almosen für meine Arbeit, sondern bezahlt werden.
Spahn und seine feuchten Träume dienen nicht unseren Interessen, um es mal freundlich auszudrücken
Die TI Technolgie bringt viele Gefahren. Die Datensicherheit ist nicht gewährleistet, Hacker haben freies Feld
Ein unmögliches Vorhaben, das nur dem Ego Herrn Spahns dient und ein paar Herren bei der ABDA, deren Rücktritt immer heftiger gefordert wird.
Diese „Digitalisierung“ ist ein Wahn, der NUR Probleme bringt. So wie er geplant ist. Dabei könnte das auch ein Vorteil für alle sein. So ist das ein Konzept für Konzerne, Datenmissbraucher, alles Unseriöse. Wie Spahn. Ein Prototyp

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1.Für die normale ....

von gabriela aures am 15.05.2019 um 19:35 Uhr

...Apotheke bestenfalls „noch mehr Arbeit für kaum nennenswertes Geld“.

2. Für die hardcore-Pharmazeuten in leitender Position die Erfüllung ihrer feuchten Träume.

3.Für die Politik ein weiterer Beweis, daß die Führungsebene der Apothekerschaft schlichtweg mit dem Schlagwort „pharmazeutische Dienstleistung“ gefügig gemacht werden kann und jeden Mumpitz kritiklos übernimmt, weil siehe 2.

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