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Digitale Versorgung gesetz (DVG)
Apotheken sollen Honorar für E-Medikationsplan erhalten
Nachdem das Thema Digitalisierung bereits in vorherigen BMG-Gesetzentwürfen vorkam, hat das Ministerium am heutigen Mittwoch ein separates E-Health-Gesetz auf den Weg gebracht. Laut dem Referentenentwurf zum „Digitale Versorgung Gesetz“ (DVG) müssen Apotheken bis zum 31.3.2020 an die Telematikinfrastruktur angebunden sein. Aus dem Entwurf geht eindeutig hervor, dass Apotheken für ihre Dienstleistungen rund um den elektronischen Medikationsplan honoriert werden sollen.
Am heutigen Mittwoch verabschiedete das Bundesgesundheitsministerium (BMG) einen Referentenentwurf für ein „Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation“ – kurz Digitale Versorgung Gesetz (DVG). Damit will Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) die digitale Transformation des Gesundheitswesens beschleunigen, nachdem die Entwicklung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) und der Ausbau der Telematikinfrastruktur (TI) in den vergangenen 15 Jahren von mäßigen Fortschritten gekennzeichnet waren.
TI-Anbindung für Apotheken bis 31. März 2020
Der neue Gesetzentwurf beinhaltet verschiedene Regelungen zur TI-Anbindung, zur Zulassung von digitalen Gesundheitsanwendungen (Apps) und zur Bewerbung von Videosprechstunden. Erstmals wird auch eine Frist zur TI-Anbindung für Apotheken genannt: Bis zum 31. März 2020 müssen Apotheken an die Datenautobahn angeschlossen sein, um den elektronischen Medikationsplan künftig bearbeiten zu können.
Dabei enthält der Entwurf eine erfreuliche Klarstellung für Pharmazeuten: Anders als bei der Papierversion sollen die Apotheker für ihre Leistungen zum elektronischen Medikationsplan künftig honoriert werden. So enthält der Entwurfstext einen Verweis zur Arzneimittelpreisverordnung: „Für die mit diesem Gesetz eingeführte pharmazeutische Dienstleistung von Apotheken des Abgleichs und der Synchronisation der Medikationsdaten des Medikationsplans mit der elektronischen Patientenakte wird die Vergütung um … Cent auf … Cent angehoben.“ Eine konkrete Ausarbeitung der Vergütungsstruktur könne im Rahmen der Gesetzgebung zum Apotheken-Stärkungsgesetz erfolgen, war aus dem Ministerium zu hören.
Und wann kommt der elektronische Medikationsplan
flächendeckend in die Apotheken und zum Patienten? Dem TSVG zufolge soll dies zusammen
mit der elektronischen Patientenakte spätestens ab dem 1. Januar 2021 der Fall sein. Derzeit
würden die Gesellschafter der Gematik über eine weitere Konkretisierung des
Termins beraten, hieß es aus dem BMG.
Was brauchen Apotheken für die TI-Anbindung?
Auf technischer Ebene benötigen Apotheken für die TI-Anbindung übrigens die folgenden Komponenten: Zum einen den sogenannten Konnektor als Verbindungsgerät zum TI-Netz, eine Institutionenkarte (SMC-B-Karte), mit der die Apotheke im TI-Netz angemeldet wird, sowie der Heilberufeausweis zur Identifikation der Approbierten. Die Nutzung des E-Medikationsplanes war ursprünglich schon in diesem Jahr vorgesehen, doch es war immer wieder zu Verzögerungen gekommen. Zu Jahresbeginn hatten sich der DAV und der GKV-Spitzenverband immerhin auf Pauschalen für die Einrichtung und die laufenden Aufwendungen im Rahmen der TI-Anbindung geeinigt.
Keine Sanktionen für Apotheken bei Fristüberschreitung
Im Gegensatz zu den Medizinern sieht das DVG für die Apotheken keine Sanktionen vor, wenn sie die Frist zur TI-Anbindung nicht einhalten. Dagegen wird mit dem DVG der Druck auf die Ärzte erhöht: So drohen Praxen, die bis März 2020 nicht an die TI angebunden sind, eine Honorarkürzung von 2,5 Prozent. Ab dem 1. Juli 2019 müssen Mediziner, die noch nicht angeschlossen sind, ohnehin schon auf 1 Prozent ihres GKV-Honorars verzichten. Derzeit sind von den 176.000 Praxen nur 64.000 angeschlossen. Bis Mitte 2019 sollen es dem Vernehmen nach 110.000 sein.
BfArM für Zulassung von Gesundheits-Apps zuständig
Weitere Regelungen des DVG betreffen unter anderem die Zulassung von Gesundheits-Apps, die Ärzte künftig auf Rezept verordnen können sollen. Diese Anwendungen sollen in einem beschleunigten Zwei-Schritt-Verfahren durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zugelassen werden: Nach einer ersten Prüfung von Sicherheit und Datenschutz durch das BfArM soll die Nutzung der App direkt von der gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Anders als bei Arzneimitteln soll die Selbstverwaltung bei den Apps offenbar nicht über die Erstattungsfähigkeit entscheiden. Wie viel Geld die Hersteller für die Nutzung ihrer Apps bekommen, sollen diese direkt mit dem GKV-Spitzenverband verhandeln.
Innerhalb von zwölf Monaten nach der Zulassung muss der App-Hersteller dem BfArM gegenüber belegen, dass seine Anwendung positive Effekte bringt. Welche Parameter dabei herangezogen werden sollen sowie weitere Konkretisierungen des Verfahrens, sollen in Kürze in einer Rechtsverordnung definiert werden. Die Anforderungen an die Entwickler sollen vermutlich deutlich niedriger als im Arzneimittelbereich sein, hieß es aus dem BMG. Die Apps seien überwiegend als Medizinprodukte der Klassen 1 und 2a einzustufen. Mit diesen Regelungen will Spahn dafür sorgen, dass digitale Gesundheitsanwendungen geprüft, aber zeitnah für die Patientenversorgung zur Verfügung stehen.
Außerdem sollen mit dem DVG digitale Innovationen stärker gefördert werden. So will das BMG den Innovationsfonds bis 2024 verlängern. Krankenkassen sollen sich künftig mit Kapital an der Entwicklung digitaler Innovationen beteiligen können.
Ärzte sollen für Fernbehandlung werben dürfen
Weitere Regelungen betreffen vor allem Mediziner. So sieht das DVG eine Lockerung des Werbeverbotes zur Fernbehandlung vor: Bieten Arztpraxen Videosprechstunden an, sollen sie künftig auf ihrer Internetseite darüber informieren dürfen. Des Weiteren stellt der DVG-Entwurf klar, dass Mediziner für das Anlegen und Verwalten von ePA-Dokumenten vergütet werden sollen. Auch beim Arztbrief sollen Anreize für die digitale Transformation geschaffen werden. Bislang erhalten Ärzte mehr Honorar für ein Fax als für einen elektronischen Arztbrief – diese Relation soll mit dem DVG umgedreht werden.
Inkrafttreten ab 2020 geplant
Das BMG hat sich zum Ziel gesetzt, dass das DVG Anfang 2020 in Kraft treten soll. Dem Vernehmen nach solle es der letzte neue Referentenentwurf vor der Sommerpause sein, jedoch nicht der letzte zur Digitalisierung. Mit dem DVG hat das BMG nicht zum ersten Mal Regelungen zur Digitalisierung im Gesundheitswesen in dieser Legislaturperiode auf den Weg gebracht. Dem aktuellen GSAV-Entwurf zufolge, soll ab Mitte 2020 die Bahn fürs E-Rezept freigemacht werden. Wie oben bereits beschrieben, gibt das TSVG vor, dass die elektronische Patientenakte ab dem 1. Januar 2021 den Versicherten zur Verfügung stehen soll.
Im TSVG, das bereits in Kraft getreten ist, ist eine weitere Neuerung enthalten, die am heutigen Mittwoch umgesetzt wurde: Und zwar hat das BMG mit 51 Prozent die Mehrheit der Stimmen der Gematik inne. Damit will Spahn die Entscheidungsprozesse bei der digitalen Transformation beschleunigen. Die Umstrukturierung der Gematik wurde unter anderem von der Apothekerschaft kritisiert.
9 Kommentare
Frage auch ...
von Alfons Neumann am 17.05.2019 um 1:14 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
ÄÄhhm - Nö !
von Alfons Neumann am 17.05.2019 um 0:57 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Kosten-Nutzen-Rechnung zum e-mediplan unter Berücksichtigung der finaziellen Situation von kleineren Apotheken
von Lisa Müller am 16.05.2019 um 12:12 Uhr
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E-mediplan
von pille62 am 16.05.2019 um 11:06 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: E-mediplan
von Heiko Barz am 16.05.2019 um 11:34 Uhr
Alexa ... analysiere mein Stimme und rufe eine Fernbehandlung auf ...
von Christian Timme am 15.05.2019 um 23:25 Uhr
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Machtübernahme
von Reinhard Rodiger am 15.05.2019 um 21:01 Uhr
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Nein danke
von Karl Friedrich Müller am 15.05.2019 um 19:56 Uhr
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1.Für die normale ....
von gabriela aures am 15.05.2019 um 19:35 Uhr
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