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Apotheken-Stärkungsgesetz
Darüber muss die ABDA-Mitgliederversammlung entscheiden
Dienstleistungen, Impfungen, Honorar
Pharmazeutische Dienstleistungen: Das BMG will es den Apothekern erstmals ermöglichen, neue und vergütete Services anzubieten. Noch ist völlig unklar, welche das sein könnten. Aber das Konstrukt ist vorgemalt: Pro Packung soll wie beim Nacht- und Notdienstfonds ein fixer Cent-Betrag in einen Fonds abgeführt werden. Pro Dienstleistung sollen die Apotheker aus diesem Fonds dann Pauschalen erhalten. Über das genaue Konzept soll es Verträge mit den Krankenkassen geben.
Viel Konfliktpotenzial gibt es hier nicht: Auch die ABDA begrüßt das Vorhaben in ihrer Beschlussvorlage grundsätzlich, fordert aber kleinere Klarstellungen, wie etwa eine klarere Definition der Dienstleistungen. Allerdings geht es hier noch ums Geld: Das BMG plant mit 150 Millionen Euro, die die Apotheker pro Jahr für die Services bekommen sollen. Die ABDA schlägt 320 Millionen Euro vor.
Apothekenhonorar: Das BMG will das Honorar für die Abgabe von Betäubungsmittelnvon derzeit 2,91 Euro auf 4,26 Euro anheben. Außerdem ist geplant, die Notdienstpauschale zu erhöhen. Pro Packung sollen künftig 21 statt 16 Cent in den Notdienstfonds eingezahlt werden. Auch diese Vorhaben dürften die Apotheker begrüßen, in der Beschlussvorlage der ABDA gibt es keinen Widerspruch.
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Freie Apothekenwahl: Das BMG will die freie Apothekenwahl erhalten und stärken. Konkret soll es den EU-Versendern mit Blick auf das E-Rezept verboten werden, Absprachen mit Ärzten zur Weiterleitung von Rezepten zu vereinbaren. Auch das „Makeln“ von E-Rezepten soll verboten werden. Ebenfalls soll es Ärzten und Krankenkassen im SGB V verboten werden, Patienten hinsichtlich ihrer Apothekenwahl zu beeinflussen.
Auch diesen Maßnahmen dürften die Apotheker zustimmen und sie begrüßen. In der Beschlussvorlage der ABDA liest man dazu ebenfalls: „Zustimmung“. Allerdings fordert die ABDA, dass das Verbot von Beeinflussungen und Zuweisungen auch auf Dritte ausgeweitet wird.
Impfungen in Apotheken: Zur Verbesserung der Impfquote sollen Krankenkassen oder ihre Landesverbände mit Apothekern Verträge über Modellprojekte zur Durchführung von Grippeschutzimpfungen vereinbaren. In den Verträgen sollen die Voraussetzungen für die Durchführung von Grippeschutzimpfungen in Apotheken sowie deren Durchführung, Vergütung, Abrechnung und Dokumentation geregelt werden. Diese Modellprojekte sollen auf fünf Jahre begrenzt sein und wissenschaftlich begleitet und ausgewertet werden. Die Sicherheit der Patienten solle durch ärztliche Schulungen der Impfenden sichergestellt werden.
Es ist nicht ganz sicher, dass dieses Thema konfliktfrei durch die ABDA-Mitgliederversammlung geht. Viele Apotheker wollen den Schritt nicht gehen, weil sie kein Kompetenzgerangel mit den Ärzten haben wollen und auch Haftungsrisiken sehen. Die ABDA hat ihre strikte Ablehnung gegen das Impfen allerdings aufgegeben: Mit ein paar kleineren Anmerkungen stimmt die ABDA in ihrer Beschlussvorlage den Modellvorhaben zu.
2 Kommentare
Abdaversammlung
von Conny am 02.05.2019 um 8:48 Uhr
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ABDA am Ende ... MV überfordert ... und zur Rose setzt den Zeitrahmen ...
von Christian Timme am 02.05.2019 um 8:31 Uhr
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