Apotheken-Stärkungsgesetz

Darüber muss die ABDA-Mitgliederversammlung entscheiden

Berlin - 02.05.2019, 07:00 Uhr

Beratung unter Ausschluss der Öffentlichkeit: In Berlin muss die ABDA am heutigen Donnerstag über die Positionierung der Apotheker zum geplanten Apotheken-Stärkungsgesetz entscheiden. (s / Foto: DAZ.online)

Beratung unter Ausschluss der Öffentlichkeit: In Berlin muss die ABDA am heutigen Donnerstag über die Positionierung der Apotheker zum geplanten Apotheken-Stärkungsgesetz entscheiden. (s / Foto: DAZ.online)


Bis zum 7. Mai muss die ABDA beim Bundesgesundheitsministerium (BMG) eine Stellungnahme zum geplanten Apotheken-Stärkungsgesetz abgeben. Das Vorhaben von Minister Jens Spahn (CDU) könnte viel wichtiger nicht sein: Es geht um die Rx-Preisbindung, das Apothekenhonorar, die freie Apothekenwahl und pharmazeutische Dienstleistungen. Weil es in der Apothekerschaft unterschiedliche Auffassungen dazu gibt, kommt die ABDA-Mitgliederversammlung am heutigen Donnerstag in Berlin zusammen, um über die Ausrichtung der ABDA abzustimmen. DAZ.online bietet einen Überblick über die wichtigsten Punkte.

Jens Spahn hat es eilig: Derzeit befindet sich sein Apotheken-Paket in der Ressortabstimmung. Noch im Mai soll im Bundesgesundheitsministerium (BMG) die Verbändeanhörung zum Entwurf des Apotheken-Stärkungsgesetzes stattfinden. Die betroffenen Verbandsspitzen haben dann nochmals persönlich die Möglichkeit, ihre Sichtweisen vorzutragen. Im Juni soll dann das Bundeskabinett über den Entwurf entscheiden, anschließend könnte das parlamentarische Verfahren starten. Nach einer ersten Lesung im Bundestag und einer Besprechung im Bundesrat – so der Plan – soll das Gesetzgebungsverfahren bis Januar 2020 abgeschlossen sein.

Bis dahin ist es noch ein weiter Weg, insbesondere im Bundestag und im Bundesrat kann das Gesetz entscheidend verändert werden. Die Apotheker wollen diese Gelegenheit nutzen, denn sie sind mit einigen Plänen im Entwurf extrem unzufrieden. Doch dazu muss die Standesvertretung erst einmal eine gemeinsame Linie finden. Diese soll am heutigen Donnerstag in Berlin festgezurrt werden. Worum geht es bei den Beschlüssen? Wo liegt das größte Konfliktpotenzial? Ein Überblick:

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Wie reagieren die Apotheker auf die geplante Streichung des AMG-Satzes?

Gleichpreisigkeit: Der wichtigste und zugleich umstrittenste Plan des BMG ist die Streichung des § 78 Absatz 1 Satz 4 aus dem Arzneimittelgesetz (AMG). Der Satz war erst 2012 ins Arzneimittelgesetz eingefügt worden und enthält die Vorgabe, dass sich auch EU-Versender an die Rx-Preisbindung halten müssen. Das BMG plant, diesen Satz zu streichen und ihn durch ein Rx-Boni-Verbot im Sozialgesetzbuch (SGB) V zu ersetzen. Hintergrund ist, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) den AMG-Satz 2016 für europarechtswidrig erklärt hatte. Bereits seit 2013 verlangt die EU-Kommission über ein – zwischenzeitlich ruhendes – Vertragsverletzungsverfahren die Aufhebung dieses Satzes. Anfang März ließ die Kommission dieses Verfahren wieder aufleben und setzte der Bundesrepublik eine zweimonatige Frist, die Preisbindung für EU-Versender zu streichen. Spahn will dieser Forderung nachkommen: In der Entwurfsbegründung steht derzeit sogar, dass die Bundesregierung damit ausdrücklich die Rechtsauffassung der Europäischen Kommission akzeptiert.

Die Apotheker laufen Sturm gegen dieses Vorhaben. Die Apothekenrechtsexperten Dr. Elmar Mand und Prof. Dr. Hilko J. Meyer warnen davor, dass hierdurch die gesamte Rx-Preisbindung kippen könnte. Auch in der Beschlussempfehlung der ABDA für die heutige Mitgliederversammlung wird der Erhalt des Satzes gefordert. Klar ist: Wird der AMG-Satz gestrichen, hat sich eine Neuvorlage des Sachverhaltes vor dem EuGH erledigt. Und: Ein Boni-Verbot im SGB V würde Privatversicherte nicht betreffen.

Die spannende Frage bei der heutigen Sitzung wird sich darum drehen, mit welcher Vehemenz die ABDA den Erhalt des „alten“ Rx-Boni-Verbots einfordern soll. Im Januar hatte die ABDA-Mitgliederversammlung beschlossen, zum Rx-Versandverbot als Forderung zurückzukehren, sollte die Bundesregierung keine ausreichenden Maßnahmen zum Erhalt der Gleichpreisigkeit einleiten. Mehr als die Hälfte der Kammern und Verbände hat große Sorgen, was die Streichung des AMG-Satzes betrifft. Es ist nicht unwahrscheinlich, dass das Rx-Versandverbot wieder ins Zentrum der Diskussion rückt. Ein anderes Lager in der Standesvertretung sieht die Vorteile, die das Gesetz mit sich brächte. Dass es aufgrund dieses Konfliktes zu Personaldiskussionen kommt, ist aber nicht wahrscheinlich – auch weil es derzeit schlichtweg keine Standesfürsten oder -fürstinnen gibt, die sich für ABDA-Spitzenpositionen interessieren.

Fest steht: Wenn die ABDA hier noch etwas bewegen will, muss sie auf die Überzeugungskraft ihrer Argumente und das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren hoffen. Denn erst vor wenigen Tagen stellte das BMG in einem Brief an die EU-Kommission klar, dass die Streichung des AMG-Satzes fest geplant ist und dass man kein Verständnis für den Widerstand der Apotheker habe.



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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2 Kommentare

Abdaversammlung

von Conny am 02.05.2019 um 8:48 Uhr

Bin mal gespannt was die Blindentruppe heute von sich gibt

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ABDA am Ende ... MV überfordert ... und zur Rose setzt den Zeitrahmen ...

von Christian Timme am 02.05.2019 um 8:31 Uhr

David gegen Goliath... das Ergebnis ist bekannt ... nur nicht bei den Pharmazeuten ... die sich abermals „ausmanövrieren“ lassen. Jens „schwingt“ den Taktstock und die Apothekers „wiegen“ sich ins Abseits ... oder gleich ins Jenseits?

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

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