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Apotheken-Stärkungsgesetz
Darüber muss die ABDA-Mitgliederversammlung entscheiden
Dauerverordnungen, Abgabeautomaten, Botendienste
Dauerverordnungen: Das BMG will Verordnungen einführen, die eine wiederholte Abgabe von Arzneimitteln ermöglichen. Konkret sollen Ärzte für GKV-Versicherte mit einer schwerwiegend chronischen Erkrankung Rezepte ausstellen können, auf die bis zu drei Mal ein Arzneimittel abgegeben werden kann. Das soll die Ärzteschaft entlasten, heißt es. Für wen dies infrage kommt, soll der Entscheidung der Ärzte obliegen.
Von dieser Maßnahme würden insbesondere Chroniker profitieren. Dass die Apotheker dem Plan zustimmen, ist wahrscheinlich. Auch die ABDA begrüßt diesen Punkt grundsätzlich. Die Standesvertretung merkt allerdings an, dass sich solche Dauerverordnungen nicht nur auf Chroniker-Rezepte beziehen sollten.
„Lex Hüffenhardt“: Das BMG reagiert auf die Vorkommnisse mit dem DocMorris-Arzneimittelautomaten in Hüffenhardt und will solche Modelle künftig verbieten. Konkret soll die Abgabe von Arzneimitteln mittels automatisierter Ausgabestation unzulässig sein, „soweit die Ausgabestation nicht unmittelbar mit den Apothekenbetriebsräumen verbunden ist und nicht ausschließlich der Abholung von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln dient, die zuvor bei der Apotheke bestellt wurden und zu denen eine Beratung bereits stattgefunden hat“. Video-Beratungen sollen erlaubt sein, allerdings nur aus der Apotheke.
Hier könnte es Diskussionsbedarf zwischen den Kammern und Verbänden und der ABDA geben. Denn die ABDA will das geplante Verbot automatisierter Ausgabestationen ausdehnen. Demnach soll die Abgabe über Abholfächer uneingeschränkt verboten werden. Ob alle Apotheker diesem grundsätzlichen Verbot zustimmen, ist ungewiss.
Was passiert mit der Länderliste?
Länderliste: Das BMG will die sogenannte „Länderliste“ streichen. Damit würde eine wichtige Bekanntmachung des Ministeriums wegfallen, die auflistet, welche EU-Länder über mit deutschem Recht vergleichbare Sicherheitsstandards für den Arzneimittelversand verfügen. Als Ersatz verweist das BMG auf das gemeinsame europäische Versandhandelslogo.
Wie bei der Gleichpreisigkeit droht hier ein größerer Konflikt. Die ABDA schlägt nämlich vor, die Löschung der Länderliste offiziell zu akzeptieren. Mehrere Kammern und Verbände werden hier Widerspruch einlegen und den Erhalt der Länderliste als Positionierung einfordern.
Botendienste: Erstmals will das BMG die Apotheken-Botendienste gesetzlich verankern und regeln. Er wird legal definiert als „Zustellung durch Boten der Apotheke“. Hierunter ist laut Begründung die Zustellung durch Personal der Apotheke oder auch externes Personal, das der Weisungshoheit der Apothekenleitung untersteht, zu verstehen. Zudem wird die Begrenzung des Botendienstes auf den Einzelfall aufgegeben. Künftig soll der Botendienst auf Kundenwunsch grundsätzlich zulässig sein. Es wird auch klargestellt, dass die Zustellung von Rx-Arzneimitteln durch pharmazeutisches Personal erfolgen muss, wenn die Beratung nicht zuvor in der Apotheke stattgefunden hat. Alternativ kann auch im Wege der Telekommunikation aus der Apotheke beraten werden. Geregelt wird auch, dass die Verordnung für ein Rx-Arzneimittel bei der Botendienstzustellung spätestens bei der Aushändigung des Arzneimittels übergeben werden muss. Dies ist anders als beim Versandhandel, wo die Verschreibung vor der Versendung des Arzneimittels vorliegen muss.
Dazu sieht die Beschlussvorlage der ABDA vor, dass der Bote zum Personal der Apotheke gehören muss. Außerdem soll klargestellt werden, dass auch OTC-Arzneimittel durch pharmazeutisches Personal ausgeliefert werden müssen, wenn noch keine Beratung stattgefunden hat. Diese Vorschläge der ABDA dürften auf Zustimmung in der Mitgliederversammlung treffen. Allerdings ist bei diesem Thema „Musik“ drin, Überraschungen sind durchaus möglich.
2 Kommentare
Abdaversammlung
von Conny am 02.05.2019 um 8:48 Uhr
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ABDA am Ende ... MV überfordert ... und zur Rose setzt den Zeitrahmen ...
von Christian Timme am 02.05.2019 um 8:31 Uhr
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