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Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken
BMG: Modellvorhaben für Grippeimpfungen in der Apotheke und Dauerverordnungen
Impfen in der Apotheke: Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat das Thema schon mehrfach ins Spiel gebracht – und nun findet es sich auch im Referentenentwurf eines „Gesetzes zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken“. Demnach sollen geschulte Apotheker Grippeschutzimpfungen im Rahmen von Modellvorhaben durchführen dürfen. Außerdem schlägt das BMG vor, dass Ärzte künftig für Chroniker Dauerverordnungen ausstellen dürfen, auf die bis zu drei Mal ein Arzneimittel abgegeben werden kann.
Der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken, der DAZ.online vorliegt, hat es in sich: Neben der Verankerung der Preisbindung im SGB V, dem Verbot von Abgabeautomaten à la Hüffenhardt, zusätzlichen pharmazeutischen Dienstleistungen und einem neuen Zuweisungsverbot für elektronische Verordnungen enthält er einen Passus zur Grippeschutzimpfung in Apotheken im Rahmen von regionalen Modellprojekten.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hatte das Thema zuletzt
beim westfälsch-lippischen Apothekertag aufs Tapet gebracht. Er könne sich Modellprojekte
wie in Frankreich vorstellen, sagte er in Münster. Und dieser Vorschlag findet
sich nun auch im Entwurf wieder. Es heißt, zur Verbesserung der Impfquote
können Krankenkassen oder ihre Landesverbände mit Apothekern Verträge über
Modellprojekte zur Durchführung von Grippeschutzimpfungen vereinbaren. In den
Verträgen sollen die Voraussetzungen für die Durchführung von
Grippeschutzimpfungen in Apotheken sowie deren Durchführung, Vergütung, Abrechnung
und Dokumentation geregelt werden. Diese Modellprojekte sollen auf fünf Jahre
begrenzt sein und wissenschaftlich begleitet und ausgewertet werden. Soweit
Berufsrecht nicht entgegensteht, könnten Apotheken, zumindest wenn es nach dem
BMG geht, die Impfung in der Apotheke durchführen. Auch das Argument der Ärzteschaft,
Apotheker hätten das Impfen nicht gelernt, versucht das BMG zu entkräften. Die
Sicherheit der Patienten solle durch ärztliche Schulungen der Impfenden
sichergestellt werden.
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Diese Schulungen sollen dem Entwurf nach insbesondere umfassen:
- Kompetenzen zur Durchführung von Grippeschutzimpfungen, einschließlich der Aufklärung und Einholung der Einwilligung,
- Kenntnis und Beachtung von Kontraindikationen,
- Kenntnis und Kompetenz zu Notfallmaßnahmen bei eventuellen akuten Impfreaktionen.
Bevor entsprechende Vereinbarungen getroffen werden, sieht der Entwurf vor, dass Stellungnahmen des Robert Koch-Instituts und des Paul-Ehrlich-Instituts einzuholen sind. Diese Stellungnahmen seien auch zu berücksichtigen.
2 Kommentare
Viel Spaß beim Impf-Shitstorm!
von Andreas Grünebaum am 26.12.2019 um 13:30 Uhr
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Impfen gehört in die Arztpraxis
von J. M. L. am 10.04.2019 um 8:13 Uhr
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