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Rechtsgutachten zur geplanten Apotheken-Reform
Mand/Meyer: Spahns Pläne perpetuieren die Ungleichbehandlung
Regelungen zur freien Apothekenwahl können fehlende Preisbindung für EU-Versender nicht kompensieren
Das Gutachten gliedert sich in vier Fragestellungen, denen Mand und Meyer nachgehen. Die erste lautet: Wird der Referentenentwurf den in den Eckpunktepapieren und in der Gesetzesbegründung genannten Intentionen im Hinblick auf die Gleichpreisigkeit gerecht?
Die Antwort der Juristen lässt sich kurz mit einem „Nein“ zusammenfassen. Vielmehr stelle der Entwurf in seiner jetzigen Form Apotheken aus anderen EU-Mitgliedstaaten uneingeschränkt von der Einhaltung des einheitlichen Apothekenabgabepreises frei. Infolge der ersatzlosen Streichung des § 78 Abs. 1 Satz 4 AMG und dem Verweis im Sozialgesetzbuch V, dass Apotheken nach dem Rahmenvertrag verpflichtet sein sollen, die Arzneimittelpreisverordnung einzuhalten, könne die angestrebte „kollektivvertraglich verpflichtende Einheitlichkeit der Apothekenabgabepreise“ nicht hergestellt werden. Die ergänzenden Regelungen des Referentenentwurfs zum Schutz der freien Apothekenwahl, auch nach Einführung der elektronischen Verschreibung, seien zwar geeignet, die flächendeckende Arzneimittelversorgung der Bevölkerung durch Vor-Ort-Apotheken zu stärken, so die Gutachter weiter. Sie könnten jedoch nicht die fehlende Bindung ausländischer Apotheken an die Gleichpreisigkeit ersetzen, kompensieren oder auch nur substanziell abmildern.
Ungleichbehandlung bleibt
Bei der zweiten Frage geht es darum, welche Auswirkungen die Regelungen des Referentenentwurfs im Hinblick auf die durch das EuGH-Urteil vom 19. Oktober 2016 entstandene Ungleichbehandlung von inländischen Apotheken und EU-Versandapotheken haben.
Auch hier betonen die Rechtsexperten: Sie führten dazu, dass ausländische Versandapotheken künftig weder über das allgemeine Preisrecht (§ 78 AMG) noch im GKV-Bereich (§ 129 SGB V) an den einheitlichen Apothekenabgabepreis gebunden sein werden, wenn sie Patienten in Deutschland beliefern. Sie sind überzeugt:
Die durch das Urteil des EuGH entstandene Ungleichbehandlung von inländischen Apotheken und ausländischen Versandapotheken wird durch die Regelungen des Referentenentwurfs perpetuiert und in Teilen sogar zulasten der deutschen Apotheken verschärft.“
Das Problem: Die Rechtsposition der EU-Kommission soll vollständig anerkannt werden – das Vertragsverletzungsverfahren der Kommission könnte demnach eingestellt werden. Sollte allerdings eine Krankenkasse doch die Gleichpreisigkeit von EU-Versendern einfordern, ist eine Neuauflage beziehungsweise Fortsetzung des Vertragsverletzungsverfahrens zu erwarten. Sämtliche laufenden Unterlassungsklagen vor deutschen Gerichten wären hingegen zwingend als unbegründet abzuweisen. Ein erneutes Vorlageverfahren zum EuGH durch ein nationales Gericht, das das bisher geltende Recht unterstützt, wäre nicht mehr möglich. Dies finden Mand und Meyer besonders bedauerlich – schließlich hat sich sogar der Bundesgerichtshof schon deutlich für die erneute Vorlage ausgesprochen.
Gefahr einer Höchstpreisregelung
Doch damit nicht genug: Die Gutachter sind auch überzeugt, dass die Verlagerung der Preisvorschriften in das Sozialrecht die Situation noch verschärfen würde. Allein sie würden zusätzlichen Regelungs-, Kontroll- und Sanktionskompetenzen der Krankenkassen unterworfen. Und: „Ökonomisch wie rechtlich würde durch die fortbestehende preisrechtliche Privilegierung der ausländischen Versandapotheken ein erheblicher Druck erzeugt, die Preisregulierung für verschreibungspflichtige Arzneimittel insgesamt aufzuheben bzw. eine Höchstpreisregelung einzuführen“.
7 Kommentare
Schöne Farben?
von Christian Rotta am 26.04.2019 um 18:01 Uhr
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AW: Schöne Farben
von Karl Friedrich Müller am 27.04.2019 um 7:23 Uhr
Abda und Delegierten
von Conny am 26.04.2019 um 12:38 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: Abda und Delegierten
von Heiko Barz am 27.04.2019 um 12:11 Uhr
kapiert es keiner?
von Karl Friedrich Müller am 26.04.2019 um 12:33 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 2 Antworten
AW: kapiert es keiner
von Andreas Matuschek am 26.04.2019 um 13:34 Uhr
AW: Game of Thrones
von Stefan Haydn am 30.04.2019 um 19:43 Uhr
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