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Rechtsgutachten zur geplanten Apotheken-Reform
Mand/Meyer: Spahns Pläne perpetuieren die Ungleichbehandlung
Und was sind die Alternativen zu Spahns „missglücktem“ Ansatz?
Die dritte Frage lautet: Welche alternativen Regelungsmöglichkeiten gibt es, um den einheitlichen Apothekenabgabepreis auch beim Bezug von Arzneimitteln aus dem Ausland sicherzustellen – und wie sind diese rechtlich zu beurteilen?
Unter der Prämisse, dass der Versandhandel mit Rx-Arzneimitteln beibehalten werden soll, sehen die Gutachter zwei Möglichkeiten, den „missglückten Ansatz“ des Gesetzentwurfs zu retten.
Erstens könnte man ihn so „nachbessern“, dass sich die Preisbindung wirksam nur für den GKV-Bereich auf Versandapotheken aus anderen EU-Mitgliedstaaten erstreckt. Dies würde eine Kollisionsnorm voraussetzen, wie es sie jetzt schon in § 78 gibt, die aber gestrichen werden soll. Diese Variante biete allerdings keine Vorteile, wenn man rechtliche Auseinandersetzungen mit der Europäischen Kommission vermeiden will oder für ein erneutes Verfahren vor dem EuGH. Eher stelle eine GKV-Beschränkung der grenzüberschreitenden Preisbindung die Kohärenz und Schlüssigkeit der deutschen Preisregelungen infrage und gefährdet die angestrebten Ziele der Preisbindung.
Besser wäre aus Sicht der Gutachter Alternative 2: die vollständige Beibehaltung der arzneimittelrechtlichen Preisvorschriften (einschließlich § 78 Abs. 1 Satz 4 AMG) ergänzt um die im Referentenentwurf vorgesehenen flankierenden Maßnahmen. Dies eröffne die realistische Möglichkeit, in einem neuen Verfahren vor dem EuGH den Nachweis zu führen, dass das deutsche System der Arzneimittelpreisbildung eine geeignete und erforderliche Maßnahme darstellt, die flächendeckende und qualitativ hochwertige Arzneimittelversorgung der Bevölkerung durch wirtschaftlich unabhängige selbstständige Apotheken sicherzustellen.
Wirksame Alternative zum Rx-Versandverbot?
Daran anschließend befasst sich die letzte Leitfrage damit, ob die untersuchten Maßnahmen eine rechtlich wirksame Alternative zu einem Rx-Versandhandelsverbot darstellen.
Hier erklären Mand und Meyer, dass dies allein für die Alternative 2 gilt – aus den dort genannten Gründen. Eine nur auf den GKV-Bereich beschränkte Preisbindung ausländischer Versandapotheken wäre hingegen unions- und verfassungsrechtlich erheblich angreifbarer, in der Praxis schwer durchsetzbar und in den Folgen nicht kontrollierbar.
Letztlich sind die Gutachter überzeugt, dass das Rx-Versandverbot keinesfalls aus den Augen verloren werden darf:
Bis eine unionsrechtlich anerkannte Lösung für die Preisregelungen beim grenzüberschreitenden Versandhandel gefunden wird, sollte das im Koalitionsvertrag vorgesehene Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln als ‚Backstop‘-Lösung daher aufrechterhalten werden.“
Man darf nun gespannt sein, wie ABDA und die ABDA-Mitgliedsorganisationen das Gutachten aufnehmen – und die Diskussion zur eigenen Stellungnahme am kommenden Donnerstag verlaufen wird.
7 Kommentare
Schöne Farben?
von Christian Rotta am 26.04.2019 um 18:01 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: Schöne Farben
von Karl Friedrich Müller am 27.04.2019 um 7:23 Uhr
Abda und Delegierten
von Conny am 26.04.2019 um 12:38 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: Abda und Delegierten
von Heiko Barz am 27.04.2019 um 12:11 Uhr
kapiert es keiner?
von Karl Friedrich Müller am 26.04.2019 um 12:33 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 2 Antworten
AW: kapiert es keiner
von Andreas Matuschek am 26.04.2019 um 13:34 Uhr
AW: Game of Thrones
von Stefan Haydn am 30.04.2019 um 19:43 Uhr
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