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Vorschläge für die Mitgliederversammlung am 2. Mai
ABDA will Preisbindung für alle Rx-Arzneimittel fordern
Die Beschlussvorlage der ABDA zur Mitgliederversammlung am 2. Mai sieht vor, die Preisbindung auch für privat verordnete Rx-Arzneimittel von ausländischen Versendern einzufordern. Außerdem erkennt offenbar auch die ABDA die fundamentale Bedeutung des § 78 Absatz 1 Satz 4 AMG, mit dem das deutsche Preisrecht auf ausländische Versender übertragen wird. Daneben geht es in der Beschlussvorlage um den Botendienst, automatisierte Abholstationen und Alternativen zur Länderliste für den Versand, aber nicht um Forderungen nach mehr Honorar für die Arzneimittelabgabe.
Das herausragende Ziel der laufenden Gesetzgebung zu Apotheken ist, die Gleichpreisigkeit für Rx-Arzneimittel zu sichern. Doch der vorliegende Referentenentwurf wird diesem Ziel nicht gerecht. Im Mittelpunkt der Kritik steht die geplante Streichung des § 78 Absatz 1 Satz 4 AMG. Schon in den ersten Reaktionen haben Vertreter von Apothekerkammern und -verbände beklagt, dass mit der Streichung dieses Satzes der Weg zu einem neuen EuGH-Verfahren über die Preisbindung verbaut würde. Außerdem wären ausländische Versender bei privat verordneten Arzneimitteln nicht mehr an die Arzneimittelpreisverordnung gebunden. Der Apothekenrechtsexperte Dr. Elmar Mand hat in einem Gastkommentar in der DAZ 17 eindringlich vor der geplanten Gesetzesänderung gewarnt. Er sieht darin einen „Freibrief für ausländische Versandapotheken“.
Noch ausführlicher erklärt Mand die Probleme gemeinsam mit Prof. Dr. Hilko Meyer in einem Gutachten für die Apothekerkammern und -verbände in Nordrhein und Westfalen-Lippe. Die beiden Rechtsexperten kommen zu dem Ergebnis, dass nach der Streichung des besagten Satzes die geplante sozialrechtliche Bezugnahme auf die Preisbindung ins Leere liefe. Denn das Sozialrecht würde dann auf eine Vorschrift verweisen, bei der nicht mehr zu erkennen wäre, dass sie auch für ausländische Versender gelten soll. Damit würde der Referentenentwurf seinen selbst gesetzten Anspruch nicht erfüllen, folgern Mand und Meyer.
Das Mand/Meyer-Gutachten
Rechtsgutachten zur geplanten Apotheken-Reform
Mand/Meyer: Spahns Pläne perpetuieren die Ungleichbehandlung
Beschlussvorlage der ABDA
Vor
diesem Hintergrund stellt sich die Frage, wie die ABDA auf den
Referentenentwurf reagieren kann. Um über die Reaktion zu entscheiden, tritt
die ABDA-Mitgliederversammlung am 2. Mai zu einer außerordentlichen Sitzung
zusammen. Als Diskussionsgrundlage dafür hat die ABDA einen Vorschlag zur
Reaktion auf den Referentenentwurf entwickelt. Dieser Vorschlag liegt
DAZ.online vor, über die Pläne der ABDA in Sachen pharmazeutische Dienstleistungen und Modellvorhaben zum Impfen wurde bereits berichtet.
Doch die Beschlüsse sind noch nicht gefasst. Die Mitgliederversammlung ist das höchste Entscheidungsgremium der ABDA und sie kann die hier dargestellten Vorschläge annehmen, ändern oder ganz verwerfen. Deshalb soll hier die Diskussionsgrundlage vorgestellt und eine breite Diskussion ermöglicht werden, die den Meinungsbildungsprozess bis zur Mitgliederversammlung unterstützen soll.
Übertragung auf Selbstzahler
Der vorliegende Vorschlag der ABDA sieht vor, das Gesetzesvorhaben zu begrüßen, aber dies mit der Einschränkung zu verbinden, dass die Preisbindung auch für Arzneimittel gelten soll, die von ausländischen Versendern an Selbstzahler geliefert werden. Auf die Streichung von § 78 Absatz 1 Satz 4 AMG solle verzichtet werden. Damit geht die ABDA in wesentlichen Aspekten auf Mand und Meyer ein. Im Einklang mit Mand und Meyer fordert sie grundlegende Korrekturen am Referentenentwurf. Allerdings sieht der Vorschlag der ABDA keine komplette Ablehnung vor.
Das Rx-Versandverbot wird in dem vorliegenden Vorschlag nicht erwähnt. Es ist zu erwarten, dass dies ein wesentlicher Aspekt bei der Diskussion während der Mitgliederversammlung wird. Denn die gültige Beschlusslage der ABDA sieht vor, die Forderung nach dem Rx-Versandverbot erneut zu erheben, wenn keine gleichwertigen Maßnahmen zur Wiederherstellung und Sicherung der Gleichpreisigkeit gefunden werden. Eine zentrale Frage wird demnach sein, ob der vorliegende Referentenentwurf so verändert werden kann, dass er eine solche gleichwertige Maßnahme darstellt.
3 Kommentare
Abholfächer verbieten
von Ingenieur am 27.04.2019 um 12:33 Uhr
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AW: Abholfächer verbieten
von Stefan Haydn am 30.04.2019 um 19:39 Uhr
RX
von Alexander Zeitler am 26.04.2019 um 21:09 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
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