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Vorschläge für die Mitgliederversammlung am 2. Mai
ABDA will Preisbindung für alle Rx-Arzneimittel fordern
ABDA will Streichung der Länderliste zustimmen
Neben dem zentralen Aspekt der Preisbindung enthält die Beschlussvorlage der ABDA Vorschläge für die Reaktion auf weitere Inhalte des Referentenentwurfs. So soll gefordert werden, dass das Verbot der Zuweisung und des „Makelns“ von Verschreibungen auch für Personen gilt, die nicht im Apothekengesetz genannt werden.
Klarstellung zum Botendienst
Zum Botendienst sieht die Beschlussvorlage vor, dass der Bote zum Personal der Apotheke gehören muss. Außerdem soll klargestellt werden, dass auch OTC-Arzneimittel durch pharmazeutisches Personal ausgeliefert werden müssen, wenn noch keine Beratung stattgefunden hat.
Verschärftes Verbot von Ausgabestationen
Gemäß der Beschlussvorlage soll das im Referentenentwurf geplante Verbot automatisierter Ausgabestationen ausgedehnt werden. Demnach soll die Abgabe über Abholfächer nach den Vorstellungen der ABDA uneingeschränkt verboten werden. Damit würden wohl auch die etablierten Abholfächer für Nachlieferungen erfasst, die bisher weder praktisch noch rechtlich zu Problemen geführt haben. Möglicherweise besteht an dieser Stelle noch Diskussionsbedarf.
Alternative zur Länderliste
Bemerkenswert erscheint, dass die Beschlussvorlage vorsieht, der Abschaffung der Länderliste für den Versandhandel zuzustimmen. In diesem Zusammenhang schlägt die Beschlussvorlage vor, ausdrücklich diejenigen deutschen Rechtsvorschriften festzulegen, die auch für ausländische Versandapotheken gelten. Offenbar setzt die ABDA keine Erwartungen mehr in die Länderliste. Damit würde der Versand nach Deutschland für Versender aus weiteren Ländern geöffnet und es könnten neue Schwierigkeiten durch neue Akteure mit möglicherweise neuen Geschäftsmodellen entstehen. Doch die ABDA setzt offenbar eher darauf, die Regeln für ausländische Versender im deutschen Recht zu konkretisieren, als auf Regeln im Absenderland. Wie dies zu bewerten ist, dürfte davon abhängen, welche Vorschriften in eine solche Regelung aufgenommen werden. Doch spätestens durch das Gutachten von Mand und Meyer wird deutlich, dass dies kein Ersatz für klare Regeln bei der Preisbindung sein kann.
Kein Kampf um mehr Honorar
Der Referentenentwurf für das Apotheken-Stärkungsgesetz sieht auch vor, den Zuschlag für den Notdienstfonds und die Dokumentationsgebühr für BtM- und T-Rezepte zu erhöhen. Die Beschlussvorlage der ABDA wertet dies positiv, enthält aber keine weiteren Forderungen nach mehr Honorar für die Arzneimittelabgabe. Offenbar sieht die ABDA derzeit keine Aussicht auf einen langfristigen Anpassungsmechanismus für die Honorierung. Möglicherweise wird auch dies zu Diskussionen bei der Mitgliederversammlung führen.
Allerdings sieht die ABDA bei den geplanten pharmazeutischen Dienstleistungen erheblichen Änderungsbedarf: Hier solle es aus Sicht der Standesvertretung statt der geplanten 150 Millionen Euro 320 Millionen Euro geben. Klar ist: Erst am 2. Mai wird zu entscheiden sein, wie die ABDA auf den vorliegenden Referentenentwurf reagieren wird.
3 Kommentare
Abholfächer verbieten
von Ingenieur am 27.04.2019 um 12:33 Uhr
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AW: Abholfächer verbieten
von Stefan Haydn am 30.04.2019 um 19:39 Uhr
RX
von Alexander Zeitler am 26.04.2019 um 21:09 Uhr
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