Vorschläge für die Mitgliederversammlung am 2. Mai

ABDA will Preisbindung für alle Rx-Arzneimittel fordern

Süsel - 26.04.2019, 13:45 Uhr

In ihrer Beschlussvorlage für die Mitgliederversammlung am 2. Mai will die ABDA sich gegen die Streichung des alten Rx-Boni-Verbots im Arzneimittelgesetz aussprechen, vielmehr müsse die Rx-Preisbindung für alle Rx-Arzneimittel, also auch für PKV-Versicherte, gelten. ( r /Foto: Imago)

In ihrer Beschlussvorlage für die Mitgliederversammlung am 2. Mai will die ABDA sich gegen die Streichung des alten Rx-Boni-Verbots im Arzneimittelgesetz aussprechen, vielmehr müsse die Rx-Preisbindung für alle Rx-Arzneimittel, also auch für PKV-Versicherte, gelten. ( r /Foto: Imago)


Regelung im AMG unverzichtbar

Das Gutachten von Mand und Meyer macht deutlich, dass § 78 Absatz 1 Satz 4 AMG erhalten bleiben muss, um die Gleichpreisigkeit zu sichern. Mand und Meyer erwähnen zwar auch die Möglichkeit, stattdessen eine neue Kollissionsnorm nur für die GKV einzuführen. Doch sie warnen davor, dass die Einschränkung der Preisbindung auf die GKV die ordnungspolitische Rechtfertigung für die Preisbindung schwächen würde. Außerdem eröffnet allein die Beibehaltung des besagten Satzes die Aussicht, dass ein künftiges EuGH-Urteil den europarechtlichen Streit um die Preisbindung insgesamt beendet. Dies alles sind überzeugende Gründe für den Vorschlag der Beschlussvorlage, die Streichung des besagten Satzes abzulehnen.

Nachbesserungen an der sozialrechtlichen Preisbindung

Die Beschlussvorlage sieht außerdem vor, dass der geplante sozialrechtliche Verweis auf die Preisbindung ergänzt wird. Demnach soll klargestellt werden, dass die Preisbindung auch für ausländische Versender und auch bei Kostenerstattung gilt. Bei den Regelungen zur Zuwiderhandlung soll gefordert werden, dass die Vertragsstrafe von bis zu 50.000 Euro für jeden Fall gilt und dass die Verhängung der Vertragsstrafe zwingend ist.

Die Beschlussvorlage geht damit jedoch nicht auf den Hinweis im Gutachten von Mand und Meyer ein, dass die Apotheken durch Preisvorschriften im Sozialrecht zusätzlichen Regelungs-, Kontroll- und Sanktionskompetenzen der gesetzlichen Krankenkassen unterworfen würden. Es bleibt zu diskutieren, ob weitere Korrekturen nötig sind, die solche möglicherweise unbeabsichtigten Folgen verhindern.



Dr. Thomas Müller-Bohn (tmb), Apotheker und Dipl.-Kaufmann
redaktion@daz.online


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3 Kommentare

Abholfächer verbieten

von Ingenieur am 27.04.2019 um 12:33 Uhr

Da fällt mir echt nichts mehr ein...
"..Abgabe über Abholfächer nach den Vorstellungen der ABDA uneingeschränkt verboten..." - Warum?
Diese "Standesvertretung" bekommt nix gebacken, ausser Selbstgeißelung. Nach aussen absolut zahnlos und planlos, aber sich selbst Verordnungen und Verbote auferlegen. Der ständig provozierende schweizer Donald Duck lacht sich kaputt über diese lächerliche deutsche Forderungen.
Statt endlich mal alle Vorlagen, Begründungen, Gutachten die es bereits gibt, zu bündeln und juristisch vorzugehen.
Es bleibt nach wie vor das RX-Versandverbot - ohne wenn und aber. Basta.
Merkt ihr denn nicht, dass DoMo ständig nur provozieren und ablenken will? Der letzte Mumpitz war der Selecta-Automat (wenn es den überhaupt real gibt). Das Bild sah schon etwas gefaket aus.

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: Abholfächer verbieten

von Stefan Haydn am 30.04.2019 um 19:39 Uhr

Das kommt von der Ahnungslosigkeit der Kollegen in Verantwortung.
Die wissen gar nicht was ein Abholfach tatsächlich ist und dass der Patient ohne Kontaktaufnahme zur Apotheke und damit Angebot der Beratung gar nicht abholen kann!

Ich vermute der ABDA-Präsident hat solch "neumodischen" Schnickschnak gar nicht in seiner Apotheke!

RX

von Alexander Zeitler am 26.04.2019 um 21:09 Uhr

Dann sollen die das doch endlich fordern!!!

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

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