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Vorschläge für die Mitgliederversammlung am 2. Mai
ABDA will Preisbindung für alle Rx-Arzneimittel fordern
Regelung im AMG unverzichtbar
Das Gutachten von Mand und Meyer macht deutlich, dass § 78 Absatz 1 Satz 4 AMG erhalten bleiben muss, um die Gleichpreisigkeit zu sichern. Mand und Meyer erwähnen zwar auch die Möglichkeit, stattdessen eine neue Kollissionsnorm nur für die GKV einzuführen. Doch sie warnen davor, dass die Einschränkung der Preisbindung auf die GKV die ordnungspolitische Rechtfertigung für die Preisbindung schwächen würde. Außerdem eröffnet allein die Beibehaltung des besagten Satzes die Aussicht, dass ein künftiges EuGH-Urteil den europarechtlichen Streit um die Preisbindung insgesamt beendet. Dies alles sind überzeugende Gründe für den Vorschlag der Beschlussvorlage, die Streichung des besagten Satzes abzulehnen.
Nachbesserungen an der sozialrechtlichen Preisbindung
Die Beschlussvorlage sieht außerdem vor, dass der geplante sozialrechtliche Verweis auf die Preisbindung ergänzt wird. Demnach soll klargestellt werden, dass die Preisbindung auch für ausländische Versender und auch bei Kostenerstattung gilt. Bei den Regelungen zur Zuwiderhandlung soll gefordert werden, dass die Vertragsstrafe von bis zu 50.000 Euro für jeden Fall gilt und dass die Verhängung der Vertragsstrafe zwingend ist.
Die Beschlussvorlage geht damit jedoch nicht auf den Hinweis im Gutachten von Mand und Meyer ein, dass die Apotheken durch Preisvorschriften im Sozialrecht zusätzlichen Regelungs-, Kontroll- und Sanktionskompetenzen der gesetzlichen Krankenkassen unterworfen würden. Es bleibt zu diskutieren, ob weitere Korrekturen nötig sind, die solche möglicherweise unbeabsichtigten Folgen verhindern.
3 Kommentare
Abholfächer verbieten
von Ingenieur am 27.04.2019 um 12:33 Uhr
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AW: Abholfächer verbieten
von Stefan Haydn am 30.04.2019 um 19:39 Uhr
RX
von Alexander Zeitler am 26.04.2019 um 21:09 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
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