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Nach Kritik aus Mitgliedsorganisationen
Außerordentliche ABDA-Mitgliederversammlung am 2. Mai
Die ABDA hat für den 2. Mai zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung nach Berlin geladen. Anlass ist der Antrag von 16 ABDA-Mitgliedsorganisationen, diesen Termin anzuberaumen. Sie wollen die anstehende ABDA-Stellungnahme zum Referententwurf des Bundesgesundheitsministeriums für ein Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken erörtern.
Der Antrag von neun Landesapothekerkammern (Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Nordrhein, Sachsen-Anhalt, Westfalen-Lippe und Saarland) und sieben Landesapothekerverbänden (Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Nordrhein, Rheinland-Pfalz, Westfalen-Lippe und Saarland) auf Einberufung einer außerordentlichen ABDA-Mitgliederversammlung hat Wirkung gezeigt. Am heutigen Mittwoch ging die Einladung der ABDA an alle Mitgliedsorganisationen: Am 2. Mai um 10:15 Uhr will man sich in Berlin treffen, um die Stellungnahme der ABDA zum Referentenentwurf für das Apotheken-Stärkungsgesetz zu erörtern. Diese Stellungnahme soll dem Bundesgesundheitsministerium bis zum 7. Mai übermittelt sein – und einige Mitgliedsorganisationen sehen noch erheblichen Gesprächsbedarf.
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Im Fokus ihrer Kritik steht die vom Bundesgesundheitsminister Jens Spahn geplante Streichung des § 78 Abs. 1 Satz 4 Arzneimittelgesetz (AMG), der die Preisbindung auf den Arzneimittelversand aus dem EU-Ausland überträgt. Die Antragsteller erinnerten daran, dass die ABDA-Mitgliederversammlung sich am 17. Januar 2019 dafür ausgesprochen habe, „dass der nationale Gesetzgeber an seiner Entscheidung festhält, die Verbindlichkeit der Arzneimittelpreisverordnung auch beim Bezug von Arzneimitteln aus dem Ausland zur Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung in Deutschland erforderlich ist“. Dazu seien bei dieser Mitgliederversammlung verschiedene Forderungen aufgestellt worden, die nur bei einer Beibehaltung des § 78 Abs. 1 Satz 4 AMG oder einer vergleichbaren Preisregelung zu erfüllen seien. Daraufhin habe der ABDA-Gesamtvorstand am 28. März den Bundestag und die Bundesregierung aufgefordert, die Gleichpreisigkeit beim Versand an GKV- wie an PKV-Versicherte zu gewährleisten und besagten Satz nicht zu streichen. Dieser Forderung laufe der Referentenentwurf nun „diametral zuwider“. Denn Spahn will den besagten Satz streichen – ganz so wie es die EU-Kommission wünscht. Die Antragsteller erinnern daran, dass die ABDA-Mitgliederversammlung beschlossen habe, an ihrer Forderung nach dem Rx-Versandverbot festzuhalten, falls der Gesetzgeber keine Maßnahmen treffe, die die Gleichpreisigkeit sichern.
Nun kommen die Vertreter Mitgliedsorganisationen also nochmals zusammen, um zu besprechen, wie sie auf den Referentenentwurf reagieren sollen. Bislang hatte sich ABDA-Präsident Friedemann Schmidt grundsätzlich positiv zu den im Gesetzentwurf angelegten Regelungen geäußert – aber zugleich die Schwachstellen aufgezeigt, an denen noch zu arbeiten sei. Auch für ihn war die Frage, was aus den PKV-Selbstzahlern werden soll, von besonderer Wichtigkeit. In einigen Mitgliedsorganisationen fürchtete man jedoch offensichtlich, die ABDA werde die Streichung des § 78 Abs. 1 Satz 4 AMG einfach hinnehmen.
Klarstellung: ABDA will § 78 Abs. 1 Satz 4 AMG beibehalten
ABDA-Vize-Präsident Mathias Arnold und
ABDA-Hauptgeschäftsführer Sebastian Schmitz weisen dies allerdings in einem an die Kammerpräsidenten und Verbandsvorsitzenden von Westfalen-Lippe und
Nordrhein gerichteten Schreiben vom 15. April zurück. Die Aussage, die ABDA wolle
die Streichung des § 78 Abs. 1 Satz 4 AMG in der Stellungnahme zum Referentenentwurf
nicht thematisieren, sei „falsch“. Arnold habe in einer Videokonferenz vom 11.
April erklärt, warum das BMG (nicht die ABDA) diese Passage streichen wolle
(Stichwort: Vertragsverletzungsverfahren) und dass das BMG nach seiner
Einschätzung von dieser Haltung nicht abrücken werde. Zudem habe Schmitz erläutert,
dass die Stellungnahme fordern werde, besagte Regelung zu erhalten – „oder durch eine gleichwertige gesetzliche Regelung ersetzt
wird, die die Preisbindung für die Privatversicherten und Selbstzahler
wiederherstellt“.
5 Kommentare
Mitgliederversammlung der „Verkauften“?
von Christian Timme am 18.04.2019 um 10:02 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Eine weitere MV - Ich ahne: ohne Wert
von Heiko Barz am 17.04.2019 um 19:02 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: ohne Rx-Versand: Endlich Verhandlungen zum Honorar
von Andreas Grünebaum am 17.04.2019 um 20:20 Uhr
Diese Regelung wird keinen Bestand haben
von Andreas Grünebaum am 17.04.2019 um 18:35 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: Rechtschreibfehler bitte ich zu entschuldigen
von Andreas Grünebaum am 17.04.2019 um 18:39 Uhr
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