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Überführung in die Arzneimittelpreisverordnung
Große Koalition will feste Apotheken-Vergütung für Grippeimpfstoffe
Mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) will die Bundesregierung die Preisbildung und Vergütung in der Impfstoffversorgung umstellen. Doch Union und SPD im Bundestag haben eigene Pläne: Statt vertraglichen Regelungen zur Apothekenvergütung wollen die Regierungsfraktionen bei Grippeimpfstoffen die Vergütung in Form von Festpreisen in die Arzneimittelpreisverordnung überführen. Und: Der Gemeinsame Bundesausschuss soll Empfehlungen der Ständigen Impfkommission künftig schneller umsetzen.
Die Impfstoffversorgung in Deutschland steht vor Veränderungen. Sowohl die Bundesregierung als auch die Regierungsfraktionen im Bundestag sehen offenbar großen Handlungsbedarf und haben jeweils eigene Pläne für Neuregelungen in der Versorgung mit Impfstoffen sowie bei deren Preisbildung und der Vergütung der Leistungserbringer vorgelegt. Den Aufschlag machte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) mit dem ersten Entwurf zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) im vergangenen Jahr.
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TSVG-Kabinettsentwurf
Impfstoffe: Ein Euro fix für die Apotheke und weitere Rabatte für die Kassen
Im Bundeskabinett wurde schließlich ein Entwurf beschlossen, demzufolge Apotheken im Rahmen regionaler Versorgungsverträge mit Krankenkassen pro Impfdosis den Einkaufspreis sowie eine Vergütung von einen Euro plus Umsatzsteuer erstattet bekommen sollen. Die Idee dahinter: Die 1-Euro-Begrenzung sollte den Apotheken den Anreiz für Preisverhandlungen mit pharmazeutischen Unternehmen nehmen. Anlass für eine Neuregelung in diesem Bereich waren Festpreisvereinbarungen zwischen Kassen und einzelnen Apothekerverbänden. Zwar hatte der Gesetzgeber die Rechtsgrundlage für Impfstoff-Rabattverträge schon 2017 gestrichen. Mit ihren Festpreisvereinbarungen sorgten die Kassen und Apotheker aber für Konstruktionen, die in der Politik ebenso wenig ankamen. Doch im vom Kabinett beschlossenen TSVG-Entwurf war weiterhin von Verträgen zwischen Apothekern und Kassen die Rede.
Union und SPD: Impfstoff-Vergütung kommt in die Arzneimittelpreisverordnung
Nun haben die Regierungsfraktionen von Union und SPD einen anderen Plan vorgelegt. In einem neuen Änderungsantrag zum TSVG, der DAZ.online vorliegt, wird nun explizit klargestellt, dass Impfstoffe für Schutzimpfungen nicht Gegenstand von Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V sein können. Auch von ergänzenden Verträgen zwischen Kassen und Apothekerverbänden ist keine Rede mehr. Vielmehr soll in der Arzneimittelpreisverordnung festgehalten werden, dass die Apotheker bei der Abgabe von saisonalen Grippeimpfstoffen an Ärzte höchstens einen Zuschlag von einem 1 Euro je Einzeldosis berechnen dürfen, höchstens allerdings 20 Euro pro Verordnungszeile. So begründen die Fraktionen den Vorstoß: „Eine Apothekenvergütung in dieser Höhe mit einer Obergrenze ist angemessen, da es sich nicht um die Abgabe an Versicherte, sondern an Ärztinnen und Ärzte handelt, bei der Beratungsleistungen durch die Apotheke nicht erforderlich sind. Auch der logistische Aufwand der Apotheken wird ausreichend berücksichtigt.“
10 Kommentare
Was denn noch alles umsonst ?
von Andreas Schmidt am 14.02.2019 um 17:06 Uhr
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AW: Was denn noch alles umsonst
von Andreas Seifert am 14.02.2019 um 19:41 Uhr
gespart
von Kleiner Apotheker am 14.02.2019 um 10:02 Uhr
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20,- € pro Verordnungszeile
von Andreas Seifert am 14.02.2019 um 9:15 Uhr
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höchstens einen Zuschlag von einem 1 Euro je Einzeldosis
von Kleiner Apotheker am 14.02.2019 um 8:45 Uhr
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Noch was
von Karl Friedrich Müller am 14.02.2019 um 7:53 Uhr
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AW: Noch was
von Karl Friedrich Müller am 14.02.2019 um 8:18 Uhr
Und dann...
von Karl Friedrich Müller am 13.02.2019 um 16:56 Uhr
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AW: Und dann
von Karl Friedrich Müller am 13.02.2019 um 17:18 Uhr
Wisst Ihr was?
von Karl Friedrich Müller am 13.02.2019 um 16:29 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
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