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Überführung in die Arzneimittelpreisverordnung
Große Koalition will feste Apotheken-Vergütung für Grippeimpfstoffe
Kürzere Beschlussfristen für G-BA und BMG
Und auch für die Preisbildung auf Herstellerebene haben Union und SPD eigene Vorstellungen. Im vom Bundeskabinett beschlossenen TSVG-Entwurf war geplant, das europäische Referenzpreissystem auszuweiten. Außerdem sieht der Kabinettsbeschluss zusätzliche Rabatte für Impfstoff-Hersteller gegenüber Kassen vor: Grundsätzlich waren dies 5 Prozent für Impfstoffe, für saisonale Grippeimpfstoffe sogar 10 Prozent auf den Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmers. Kann ein Abschlag nach der EU-Referenzierung nicht ermittelt werden, sollten 7 Prozent Abschlag fällig werden.
Doch die Regierungsfraktionen wollen von diesen zusätzlichen Rabatten nichts wissen. In dem DAZ.online vorliegenden Änderungsantrag sind die Nachlässe nicht mehr enthalten, die Ausweitung des europäischen Referenzpreissystems allerdings schon. Zur Begründung heißt es, dass die Ausweitung der Referenzstaaten auf die EWR-Staaten und die Regelung, dass nur solche Staaten zur Referenzierung herangezogen werden, in denen eine Abgabe des wirkstoffidentischen Impfstoffs auch tatsächlich erfolgt, bereits zu einer ausreichenden Erhöhung des Abschlags führe.
Reaktion auf Versorgungsengpässe
Die Regierungsfraktionen peilen außerdem weitere Veränderungen in der Impfstoffversorgung an. Offenbar reagieren Union und SPD auf die in diesem Jahr vorgekommenen Lieferengpässe bei Grippeimpfstoffen und wollen nun festlegen, dass bei Verordnungen von Grippeimpfstoffen eine „angemessene Überschreitung der Menge gegenüber den tatsächlich erbrachten Impfungen grundsätzlich nicht als unwirtschaftlich“ gelte. Außerdem soll die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) jeweils bis zum 15. Januar jedes Jahres den Bedarf an Grippeimpfstoffen an das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) melden. Das PEI soll den Bedarf so messen, weitere 10 Prozent aufschlagen und bis zum 15. März eines jeden Jahres die Hersteller über den Bedarf informieren.
Und auch was die Verordnungsfähigkeit neuer Impfungen betrifft, wollen Union und SPD nachbessern. Derzeit gelten bei der Feststellung der Verordnungsfähigkeit gewisse Fristen: Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) muss nach einer STIKO-Empfehlung innerhalb von drei Monaten zu einem Beschluss kommen. Diese Zeit soll auf zwei Monate verkürzt werden. Und auch die aufsichtsrechtliche Prüfung durch das BMG soll verkürzt werden, auf vier Wochen.
10 Kommentare
Was denn noch alles umsonst ?
von Andreas Schmidt am 14.02.2019 um 17:06 Uhr
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AW: Was denn noch alles umsonst
von Andreas Seifert am 14.02.2019 um 19:41 Uhr
gespart
von Kleiner Apotheker am 14.02.2019 um 10:02 Uhr
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20,- € pro Verordnungszeile
von Andreas Seifert am 14.02.2019 um 9:15 Uhr
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höchstens einen Zuschlag von einem 1 Euro je Einzeldosis
von Kleiner Apotheker am 14.02.2019 um 8:45 Uhr
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Noch was
von Karl Friedrich Müller am 14.02.2019 um 7:53 Uhr
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AW: Noch was
von Karl Friedrich Müller am 14.02.2019 um 8:18 Uhr
Und dann...
von Karl Friedrich Müller am 13.02.2019 um 16:56 Uhr
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AW: Und dann
von Karl Friedrich Müller am 13.02.2019 um 17:18 Uhr
Wisst Ihr was?
von Karl Friedrich Müller am 13.02.2019 um 16:29 Uhr
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