Terminservice- und Versorgungsgesetz

BMG will bei Impfstoffen nachbessern

Berlin - 23.07.2018, 15:30 Uhr

Ein Teilaspekt des neuen Versorgungspakets von Gesundheitsminister Spahn: Eine neue Regelung zur Impfstoffversorgung. ( j/ Foto: Christian Ohde / Imago)

Ein Teilaspekt des neuen Versorgungspakets von Gesundheitsminister Spahn: Eine neue Regelung zur Impfstoffversorgung. ( j/ Foto: Christian Ohde / Imago)


Krankenkassen müssen künftig stets die beiden günstigsten Impfstoffe bezahlen – mit einer solchen Regelung will das Bundesgesundheitsministerium auf die diesjährigen Querelen um die Grippeimpfstoffversorgung reagieren. Eine entsprechende Gesetzesänderung ist im jüngsten Projekt aus dem Hause von Jens Spahn (CDU) vorgesehen: dem „Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung“.

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) will noch diese Woche sein drittes Gesetzgebungsprojekt in dieser Legislaturperiode auf den Weg bringen: das sogenannte Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung – kurz Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG). Wie aus Ministeriumskreisen verlautete, soll der Referentenentwurf diese Woche Dienstagabend für eine erste Stellungnahme an die Verbände gehen.

Im Kern geht es darum, dass Versicherte schneller Arzttermine bekommen können und Ärzte mehr Sprechstunden anbieten. Doch unter dem Begriff „bessere Versorgung“ lässt sich auch allerhand Weiteres unterbringen. Und so soll das Gesetz als „Omnibus“ für eine Reihe von kleineren und größeren Nachjustierungen oder Neuregelungen dienen.

Für die Apotheken von Relevanz dürften insbesondere folgende Punkte sein:

  • Der Großhandelszuschlag von 70 Cent pro Packung wird ausdrücklich festgeschrieben. Das ist er zwar heute schon. Jedenfalls war es im Jahr 2010, als die Neureglung der Großhandelshonorierung beschlossen wurde, die Absicht des Gesetzgebers, dass diese 70 Cent – anders als der prozentuale Zuschlag – nicht rabattfähig sein sollen. Infrage gestellt hat dies allerdings im vergangenen Jahr ein Urteil des Bundesgerichtshofs. Nun ist aus dem BMG zu hören, dass dieser bisherige gesetzgeberische Willen nochmals verdeutlicht werden soll. Das heißt: Großhändler dürfen Apotheken weiterhin nur im Rahmen der 3,15 Prozent-Spanne Rabatte gewähren. Die 70 Cent sind und bleiben als Fixum Rabatten nicht zugänglich. 
  • Nachdem der Gesetzgeber im vergangenen Frühjahr die Rechtsgrundlage für Impfstoff-Rabattverträge gestrichen hat, sorgte in diesem Jahr eine andere Vereinbarung über Grippeimpfstoffe für Unmut – und in der Folge auch für uneinheitliche Gerichtsentscheidungen. Eigentlich war es nichts Neues, was die AOK Nordost vormachte: Sie traf eine Fixpreisvereinbarung mit den Apothekerverbänden, die bei generischen Verordnungen gelten soll. Anders als in den vergangenen Jahren fiel jedoch die zusätzliche Rahmenvereinbarung eines Tochterunternehmen des Berliner Apotheker-Vereins aus: Dieser konnte nur einen Anbieter – Mylan – dafür gewinnen, einen für die Apotheker guten Preis zuzusagen. In der Vergangenheit waren es stets zwei Hersteller. Die Folge: Die Bestellungen konzentrierten sich erneut auf nur einen Anbieter. Und das hatte der Gesetzgeber mit der Streichung der Rabattverträge eigentlich verhindern wollen. Nun ist aus dem BMG zu hören, dass es eine Regelung geben soll, wonach die Kassen künftig die beiden günstigsten Impfstoffe zu zahlen haben. 

  



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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