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Terminservice- und Versorgungsgesetz
BMG will bei Impfstoffen nachbessern
Auch Regelungen zur elektronischen Patientenakte enthalten
Ebenfalls im angekündigten TSVG-Entwurf vorgesehen sind Regelungen zur elektronischen Patientenakte (ePA). Das hatte Spahn bereits in der vergangenen Woche angekündigt: Kassen müssen ihren Versicherten spätestens ab 2021 eine ePA anbieten. Den Versicherten soll sodann der mobile Zugriff auf diese Daten mittels Smartphone oder Tablet ermöglicht werden. Zugleich soll die Einwilligung des Versicherten in die Nutzung der medizinischen Anwendungen – unter Beachtung des Datenschutzes – vereinfacht werden.
Was die Kernregelungen des Gesetzentwurfs angeht, so sollen die schon bestehenden Terminservicestellen für die ambulante Versorgung und für Notfälle weiterentwickelt werden. „Niemand wartet gerne, schon gar nicht auf Arzttermine“, sagt Minister Spahn. Das wolle er ändern, indem die bisherige einheitliche Notdienstnummer 116117 künftig rund um die Uhr Unterstützung biete – sowohl beim Notdienst als auch bei sonstigen Terminen. Zudem werden die Ärzte verpflichtet, die Zahl ihrer Sprechstunden zu erweitern und in bestimmten Bereichen offene Sprechstunden vorzusehen. Spahn verspricht dafür auch finanzielle Anreize, etwa wenn ein Arzt einen Patienten neu aufnimmt. Eine entsprechende Forderung hatte vergangene Woche auch SPD-Fraktionsvize Karl Lauterbach aufgestellt.
Inkrafttreten soll das neue Gesetz voraussichtlich im April kommenden Jahres.
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