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TSVG-Kabinettsentwurf
Impfstoffe: Ein Euro fix für die Apotheke und weitere Rabatte für die Kassen
Im neuen Entwurf für das TSVG hat das Bundesgesundheitsministerium seine bereits beabsichtigten Neuregelungen zu Impfstoffen nochmals auf den Kopf gestellt. Apotheken sollen demnach im Rahmen regionaler Versorgungsverträge mit Krankenkassen pro Impfdosis den Einkaufspreis sowie eine Vergütung von einen Euro plus Umsatzsteuer erstattet bekommen. Diese Begrenzung soll Apotheken den Anreiz für Preisverhandlungen mit pharmazeutischen Unternehmen nehmen. Außerdem plant das BMG für Hersteller weitere Zwangsrabatte auf Impfstoffe.
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat einen nachgebesserten Entwurf für das Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung – kurz Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) - vorgelegt. Das Bundeskabinett soll ihn an diesem Mittwoch beschließen.
Schon im vorangegangenen Referentenentwurf plante das BMG eine Neuregelung bei Impfstoffen. Angedacht war, dass in Verträgen zur Impfstoffversorgung zwischen Krankenkassen mit Apothekerverbänden auf Landesebene sicherzustellen ist, dass die Kassen die Kosten für Impfstoffe bis zum Preis des zweitgünstigsten Herstellers übernehmen müssen. Anlass für die Nachjustierung gaben die jüngsten Erfahrungen mit Festpreisvereinbarungen zwischen Krankenkassen und Landesapothekerverbänden. Denn nachdem der Gesetzgeber im Frühjahr 2017 die Rechtsgrundlage für Impfstoff-Rabattverträge gestrichen hatte, erlebten diese Vereinbarungen eine Renaissance: Vorreiter waren die AOK Nordost und die Landesapothekerverbände Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern. Wie schon in den Vorjahren hatten sie einen Festpreis für generisch zulasten der GKV verordnete Impfstoffe vereinbart. Doch eines war anders, als in den vergangenen Jahren: die zusätzliche Rahmenvereinbarung eines Tochterunternehmen des Berliner Apotheker-Vereins mit Impfstoffherstellern. Denn statt zuvor zwei Herstellern, konnte diesmal angesichts des noch frischen Markts der tetravalenten Grippeimpfstoffe nur ein Anbieter für die Vereinbarung gewonnen werden. Nur Mylan zeigte sich bereit, einen für die Apotheker guten Preis zuzusagen. Die Folge: Die Bestellungen konzentrierten sich erneut auf nur einen Anbieter. Und genau das hatte der Gesetzgeber mit der Streichung der Rabattverträge verhindern wollen.
Europäische Preisreferenzierung
Doch nun hat das BMG schon wieder andere Pläne. Dazu setzt es an zwei Stellen an. Zum einen soll die europäische Preisreferenzierung ausgeweitet werden und ein zusätzlicher gesetzlicher Rabatt auf Impfstoffe aufgeschlagen werden. Dazu soll § 130a SGB V, der die Rabatte der pharmazeutischen Unternehmer regelt, geändert werden.
Zum Hintergrund: Mit dem AMNOG wurde 2011 eine Regelung eingeführt, dass Impfstoffhersteller einen Rabatt zu entrichten haben, der sich an einem europäischen Referenzpreis orientiert. Dieser Referenzpreis ergibt sich bislang aus den „tatsächlich gültigen Abgabepreisen des pharmazeutischen Unternehmers in den vier Mitgliedsstaaten der Europäischen Union mit den am nächsten kommenden Bruttonationaleinkommen“. Der Impfstoffhersteller selbst soll die Höhe des Abschlags ermitteln und dem GKV-Spitzenverband die Angaben zur Berechnung vorlegen, der dann die Details regelt. Den Rabatt müssen die Apotheken den Kassen gewähren – so wie die übrigen Herstellerabschläge auch.
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