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Whatsinmymeds.pro für den Apotheken-Desktop
Ein Arzneimittel – vegan, lactosefrei und ohne Gluten …
Können Apotheken Whatsinmymeds testen?
Aber was kostet der ganze Spaß? Apotheken können Whatsinmymeds testen, und zwar kostenlos. Die Testversion kann ab Registrierung zwei Wochen lang kostenfrei getestet werden. Kein Hintertürchen, das eine automatische und dann kostenpflichtige Verlängerungen bei Nichtkündigung der Testversion mit sich bringt – wie bei Amazon Prime beispielsweise. „Entscheiden sich Apotheken für Whatsinmymeds, müssen sie dies aktiv bestätigen“, erklärt Wilke. Dazu werde man explizit aufgefordert und müsse dem Lizenvertrag zustimmen. In diesem Fall gilt der Vertrag für zwölf Monate. Die Kosten belaufen sich auf 199 Euro. Man kauft eine Lizenz pro PC, das bedeutet: Bei einer HV-Bestückung mit fünf Terminals müsste die Apotheke auch fünf Lizenzen erwerben, wenn sie möchte, dass Whatsinmymeds an jedem Kassenplatz nutzbar ist.
Unabhängig von Apothekensoftware
Whatsinmymeds funktioniert unabhängig von der Software, die die Apotheke verwendet. „Das System läuft autark und ist an kein Warenwirtschaftssystem angekoppelt, was es universell nutzbar macht“, so Wilke.
Wilke: Whatsinmymeds hat Potenzial
Die Zielgruppe für Maximilian Wilkes Whatsinmymeds sind primär „klar Apotheker" – doch auch für Ärzte könnte das Tool nach Ansicht des Erfinders Sinn machen. Denn: „Ärzte sitzen als Verordner ganz vorne in der Befehlskette und könnten mit Whatsinmymeds direkt beispielsweise ein lactosefreies Metoprolol verordnen – optimalerweise mit Aut-idem-Ausschluss", so Wilke.
Whatsinmymeds ist laut Wilke auch noch nicht fertig entwickelt – Ideen hat Wilke genug, um Whatsinmymeds noch umfangreicher nutzbar zu machen. „Ich werde das künftig
weiterentwickeln und ausbauen, die Lebensmittelunverträglichkeiten sind erst der Anfang.“
4 Kommentare
Gute Idee , aber....
von Kuenen Michael am 18.02.2019 um 8:35 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: Gute Idee , aber
von Maximilian Wilke am 18.02.2019 um 10:18 Uhr
Wirkliche Beratungsprobleme werden nicht erfasst!!
von Klaus Volkmann am 18.02.2019 um 8:08 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: Wirkliche Beratungsprobleme werden nicht
von Maximilian Wilke am 18.02.2019 um 10:30 Uhr
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