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Anfrage der Linksfraktion
Was unternimmt die Bundesregierung gegen die „Rosinenpickerei“ der EU-Versender?
Erst kürzlich hatten die Grünen und die FDP kritische Fragen an die Bundesregierung zum geplanten Rx-Versandverbot. Nun hat auch die Linksfraktion eine Kleine Anfrage erstellt – allerdings mit völlig anderem Hintergrund. In dem Papier zitiert die Linksfraktion den wissenschaftlichen Dienst des Bundestages, nach dem ein Verbot verfassungskonform wäre, um die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen. Die Oppositionsfraktion will wissen, wann das Rx-Versandverbot umgesetzt wird.
Es gibt sie doch noch, die hartnäckigen Verfechter eines Rx-Versandverbotes im Bundestag. Während man aus der Unionsfraktion in den vergangenen Wochen eher nachdenkliche Gedanken zum Versandhandelskonflikt vernahm, bleiben die Linken auf Kurs und erhöhen nun den Druck auf die Große Koalition, die sich im Koalitionsvertrag das Ziel gesetzt hat, sich für ein Verbot „einzusetzen“. Die Grünen-Fraktion war mit einer Anfrage vor einigen Wochen am Bundesgesundheitsministerium abgeprallt: Die Grünen wollten wissen, wie man ein Verbot rechtskonform durchsetzen könne – das BMG wies die meisten Fragen ab, erklärte allerdings, dass der „Meinungsbildungsprozess“ noch nicht abgeschlossen sei. Auf eine ähnliche Anfrage der FDP-Fraktion an das BMG liegt noch keine Antwort vor.
Nun versuchen es also die Linken. Schon aus der Vorbemerkung liest man allerdings heraus, dass die Fragesteller keine andere Möglichkeit als das Rx-Versandverbot sehen, um die Apotheke vor Ort nach dem EuGH-Urteil zu schützen. So heißt es in der Erläuterung des Urteils etwa: „Ausländische Versandapotheken dürfen seitdem Boni und Rabatte für das Einlösen von Rezepten gewähren, was sowohl inländischen Versandapotheken als auch Präsenzapotheken nicht erlaubt ist. Über diesen Preiskampf sollen sie Vorteile gegenüber den Präsenzapotheken erhalten, deren Beratung in der Regel besser ist und die für die Notfallversorgung da sind.“
Rechtsgutachten des Bundestages: Rx-Versandverbot verfassungskonform
In ihrer Vorbemerkung weist die Linksfraktion auch auf das von der Noweda und dem Deutschen Apotheker Verlag in Auftrag gegebene wettbewerbsökonomische Gutachten zum Arzneimittel-Versandhandel hin, das der Gesundheitsökonom Professor Dr. Uwe May, die Politikwissenschaftlerin Cosima Bauer und der Jurist Dr. Heinz-Uwe Dettling erstellt hatten. In dem Papier werde dargelegt – so die Linksfraktion –, dass viele Apotheken, „gerade auf dem Land, einem Preiswettbewerb nicht standhalten können und damit die Versorgungssicherheit in Frage gestellt würde“. Und weiter: „Bei einem Szenario mit beschränkten Boni würden mehr als 1000 Ortschaften mit weniger als 5000 Einwohnern die einzige Apotheke im Umkreis von fünf Kilometern verlieren.“ Die Oppositionsfraktion weist auch darauf hin, dass die drei Gutachter schon das EuGH-Urteil für rechtswidrig halten, da dieses in die Zuständigkeit der EU-Mitglieder für die eigene Gesundheitspolitik eingreife.
Es folgt ein spannender Teil in der Anfrage der Linken: Für die Fragen an das BMG erinnert die Fraktion an ein Rechtsgutachten des Wissenschaftlichen Dienstes im Bundestag. Diesen Dienst können die Abgeordnetenbüros für fachliche Recherchen beauftragen, die zum Beispiel juristischer Natur sind. Schon kurz nach dem EuGH-Urteil hatte die Linksfraktion den Wissenschaftlichen Dienst beauftragt, die Verfassungskonformität des Verbotes zu prüfen, weil Gegner des Verbotes schon damals argumentierten, das Verbot greife in die Berufsausübungsfreiheit ein.
„Rx-Versandverbot mit allgemeinen Gesundheitsgefahren und Gesundheitsschutz begründbar“
Laut Rechtsgutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages ist dem aber nicht so: Die Einschränkung der Freiheit der Berufsausübung durch ein solches Verbot sei durchaus verfassungskonform, wenn es zum Schutz eines besonders wichtigen Gemeinschaftsgutes (wie der Gesundheitsversorgung) zwingend erforderlich sei, heißt es dort. Man könne das Verbot durchaus mit „allgemeinen Gesundheitsgefahren“ und dem Gesundheitsschutz begründen. Die Rechtsexperten wiesen allerdings auch darauf hin, dass ein Rx-Versandverbot nur begründbar sei, wenn man nachweisen könne, dass es keine milderen Mittel gebe. Eins stellten die Juristen aber klar: Die Aufhebung der Rx-Preisbindung sei kein solches milderes Mittel. Wörtlich heißt es in dem Gutachten: „Selbst wenn man davon ausgeht, dass höhere Preise für besondere Apothekenleistungen geeignet wären, die wirtschaftliche Existenz der Präsenzapotheken zu sichern, wäre zu berücksichtigen, dass die Aufhebung der Preisbindung auch für inländische Apotheken zu besonderen Belastungen bestimmter Endverbraucher, z.B. auf dem Land, führen kann.“
In ihrer Vorbemerkung erwähnen die Linken schließlich noch die Entwicklungen der vergangenen Monate: Das Rx-Versandverbot sei Teil des Koalitionsvertrages. Trotzdem habe das BMG in der Antwort auf die Grünen-Anfrage erklärt, dass der Meinungsbildungsprozess noch nicht abgeschlossen sei. In diesem Zusammenhang erwähnt die Fraktion auch die Abkehr vom CDU-Arzneimittelexperten Michael Hennrich vom Rx-Versandverbot. Hennrich hatte erklärt, dass man nun „umdenken“ müsse und dass das Verbot aufgrund der Personalsituation nicht mehr machbar sei. Vielmehr solle es vertragliche Lösungen zwischen Versendern und Kassen geben, von denen die Apotheker wiederum profitieren sollen.
Linke: Sind dem BMG die Umsatzsteigerungen bei DocMorris bekannt?
Im Fragenteil wollen die Linken konkrete Antworten auf die Pläne des BMG zum Verbot haben. Die Fraktion fragt nach dem Zeitplan für ein mögliches Gesetz, und ob das BMG die notwendigen, von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn angekündigten rechtlichen Prüfungen im Gang gesetzt habe. Bezüglich der Rechtsprüfung wollen die Linken wissen, welche Fachleute eingebunden sind, und ob das oben erwähnte Rechtsgutachten des Bundestages beachtet werde. Schließlich fragt die Fraktion nach der Entwicklung der Apothekenzahl in den vergangenen Jahren und anschließend nach der Entwicklung der Umsätze der EU-Versender seit dem EuGH-Urteil. Konkret wollen die Linken wissen, ob dem BMG bekannt sei, dass DocMorris seinen Rx-Umsatz zuletzt teilweise zweistellig steigern konnte.
Ebenso bitten die Linken um eine Bewertung der Werbekampagnen von DocMorris, in denen gezielt um Chroniker geworben wird. Daher die Frage: „Welche Maßnahmen hält die Bundesregierung zur Unterbindung einer solchen ‚Rosinenpickerei‘ durch ausländische Versandapotheken für notwendig?“ Nochmals fragt die Linksfraktion dann nach dem Rechtsgutachten von May, Bauer und Dettling, und welche Handlungsnotwendigkeiten daraus abgeleitet werden. Auch die Sicherheit des Versandhandels wird angesprochen: Wie groß die Gefahren durch Hackerangriffe oder Störungen der Interverbindung seien, heißt es. In diesem Zusammenhang spricht die Linksfraktion auch die Kühltemperaturen an, die beim Transport vieler Medikamente beachtet werden müssen.
Gabelmann: DocMorris-Wachstum nicht hinnehmbar
Das sagt die Berichterstatterin für das Thema Apotheken der Linksfraktion, Sylvia Gabelmann, zu der Anfrage Ihrer Fraktion:
Die Zahl der Apotheken in Deutschland nimmt immer mehr ab – insbesondere auf dem Lande werden die Wege für kranke Menschen länger und länger. Und gleichzeitig wächst die Versandhandelsapotheke DocMorris immer schneller, was nach dem EuGH-Urteil auch nicht verwunderlich ist. Das ist im Interesse der Patientinnen und Patienten nicht hinnehmbar, denn diese können in vielen Fällen auf den persönlichen Kontakt zu einer Apothekerin oder einem Apotheker nicht verzichten und brauchen auch im Notfall schnell Hilfe.Die Bundesregierung muss endlich handeln, so wie es auch im Koalitionsvertrag festgelegt ist. Doch Spahn und Lauterbach stemmten sich schon unter Gröhe gegen ein Versandhandelsverbot. Darum versuchen wir, parlamentarischen Druck zu machen, damit das Bundesgesundheitsministerium mit seiner Verschleppungsstrategie nicht durchkommt.
1 Kommentar
ABDA
von Dr Schweikert-Wehner am 05.06.2018 um 11:51 Uhr
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