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Apotheke und Großhandel – da kommt nix dazwischen. Oder doch? Da gibt’s doch noch den Direktbezug, der beiden nicht wirklich gefällt. Und noch ein paar Knackpunkte: auf der einen Seite die mangelnde Lieferfähigkeit und intransparente Rechnungen, auf der anderen Seite die Skonti (die es vielleicht doch wieder geben darf). Apothekers und ABDA – Wahlen stehen an. Aber wählen darf die Basis nichts, das macht die ABDA-Mitgliederversammlung. Und man kann sogar Prophet spielen, wie’s ausgeht, das Risiko bei der Vorhersage daneben zu liegen ist arg gering. Schauen wir in die digitale Zukunft: Die elektronische Patientenakte kommt. Was bringt sie? Mehr Transparenz. Kaum, der Patient kann sie annehmen oder ablehnen. Und er bestimmt, was wer wieviel speichern und lesen darf: von Transparenz keine Spur, sondern eher ein geheimes Kästchen, in der jetzigen Ausgestaltung fast ohne Wert.
28. Oktober 2024
Sie brauchen sich gegenseitig: Apotheke und Großhändler. Und im Allgemeinen ist die Beziehung zwischen beiden gut bis sehr gut, wie auch die jüngste Umfrage von Apokix zeigt. Je leistungsfähiger der Großhändler, desto leistungsfähiger die Apotheke. Und eigentlich würden die Apotheken noch viel mehr bei ihrem Großhändler bestellen, aber manche Pharmahersteller verweigern sich der klassischen Lieferkette: Sie liefern Arzneimittel nur direkt an Apotheken, unter Umgehung des Großhandels. Laut Umfrage hat der Direktbezug in den letzten Jahren deutlich zugenommen, vor allem über die Plattform Pharma Mall, die als elektronischer Mittler zwischen Apotheke und Hersteller fungiert. Dieses Direktgeschäft geht am Großhandel vorbei, für die Apotheke bedeutet es letztlich Mehrarbeit. Kein schöner Zug von den Herstellern. Aber auch zwischen Apotheke und Großhandel gibt es ein paar Minuspunkte: Die Lieferfähigkeit des Großhändlers lässt bisweilen zu wünschen übrig und natürlich gibt es den Dauerbrenner: die grausige Intransparenz der Rechnungen. Mein liebes Tagebuch, da hat sich trotz mancher Beteuerungen von Großhändlern, transparenter zu werden, seit Jahrzehnten so gut wie nichts geändert. Und nun steht noch das Thema Skonti im Raum: Dem Großhandel war es willkommen, keine Skonti mehr geben zu dürfen. Aber die Apotheken machten dem Bundesgesundheitsministerium deutlich, dass sie auf Skonti nicht verzichten können: Mit dem Apothekenreformgesetz (oder vielleicht schon früher) sollen Skonti wohl wieder zugelassen werden, was den Großhändlern nicht gefällt. Mein liebes Tagebuch, wie dies letztlich ausgehen wird, ist noch offen. Es sollte einen Interessenausgleich geben, meinte vor Kurzem die FDP-Bundestagsabgeordnete Kristine Lütke; wie dieser Ausgleich allerdings aussehen soll, ist offen.
29. Oktober 2024
Apothekenpersonal und Pflegefachpersonen sollen künftig patientennahe Schnelltests in Apotheken und Pflegeeinrichtungen durchführen dürfen. Ja, warum nicht? Mein liebes Tagebuch, das kann doch nur gut sein für die Personen, die eines Tests bedürfen, und überhaupt fürs Gesundheitswesen. Gegen dieses Vorhaben, das mit einem Änderungsantrag zum Entwurf für das Gesetz zur Stärkung der öffentlichen Gesundheit (BIPAM-Gesetz) umgesetzt werden soll, regt sich Widerstand von Berufsverband der Akkreditierten Labore in der Medizin (ALM). Die heute verfügbaren Schnelltests (z. B. POCT zum Nachweis von Adenovirus, Influenzavirus, Norovirus, RSV und Rotavirus) seien wegen ihrer nicht ausreichenden diagnostischen Nachweisempfindlichkeit (Sensitivität) für die Diagnosestellung nicht geeignet, poltert es von Seiten des ALM. Und die Entscheidung zur Testdurchführung solle doch ärztlicherseits erfolgen usw. und überhaupt seien solche Dinge in der Apotheke nicht zu leisten. Und ja, die Apotheken würden durch so ein Gesetz bevorzugt. Mein liebes Tagebuch, ach du meine Güte, wie durchsichtig ist das denn, plausible Gründe sind dies nicht – es geht hier nur um die Sicherung der Pfründe.
30. Oktober 2024
Ähnlich tönt die Stellungnahme der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zum BIPAM-Gesetz: Sie lehnt die erweiterten Impf- und Testbefugnisse für Apotheken grundsätzlich ab. Vor allem ist der KBV ein Dorn im Auge, dass Apotheken für ihr Testangebot werben dürfen sollen, das bringe ein Ungleichgewicht zwischen den Professionen mit sich bringt – denn für Ärztinnen und Ärzte bleibe das Werbeverbot bestehen. Die KBV stellt sich nach wie vor auf den Standpunkt: „Testungen zur Diagnostik von Krankheiten sind eine originär ärztliche Aufgabe und werden von Ärzten durchgeführt.“ Und wenn doch, dann nur unter denselben Wettbewerbsbedingungen, so die KBV. Also, mein liebes Tagebuch, es geht um Wettbewerb, um Pfründe, um Geld, nett verbrämt mit Floskeln wie originäre ärztliche Aufgaben. Dabei gibt es bereits viele Ärztinnen und Ärzte, die dankbar sind, wenn ihnen die Apotheken einige Impfungen und Testungen abnehmen. Und was den Wettbewerb und das Werbeverbot angeht: Lasst die Arztpraxen doch dafür werben! Vielleicht sollte da auch ein Umdenken erfolgen.
31. Oktober 2024
Jeder GKV-Versicherte bekommt ab Januar 2025 seine elektronische Patientenakte (ePA). Längst überfällig, sinnvoll und gut gemeint ist die ePA. Aber, mein liebes Tagebuch, sie wird zu einer Hobbyakte ohne ernst zunehmenden Nutzen. Denn: Jede Bürgerin, jeder Bürger kann widersprechen und seine ePA ablehnen. Die neue Bundesdatenschutzbeauftragte, Lousia Specht-Riemenschneider, fordert sogar, dass die Patienten noch besser darüber informiert werden müssen, wie sie widersprechen können. Mein liebes Tagebuch, das ist der liebe Datenschutz in unserem Land. Vielleicht wäre es besser gewesen, dass Patienten der Einrichtung ihrer Patientenakte vorab aktiv zustimmen müssen – dann würden nur diejenigen davon Gebrauch machen, die den Sinn der ePA verstehen, ihren Nutzen sehen und dem Datenschutz vertrauen. Aber selbst wenn ein Patient, eine Patientin die ePA akzeptieren, ist ihr Wert zweifelhaft, denn jede Person kann selbst bestimmen, was von wem in die Akte eingepflegt wird und wer darauf zugreifen darf und wer die Einträge lesen darf. Ob die Daten der ePA vollständig sind oder nicht – eine Ärztin, die dann mit Erlaubnis ihres Patienten darauf zugreifen darf, kann sich nicht sicher sein, ob die Daten in der Akte vollständig sind oder nicht und ob Daten ihrem Zugriff versperrt sind. Welchen Wert hat so eine ePA?
1. November 2024
Nicht nur in den USA wird gewählt, auch bei der ABDA stehen Wahlen an. Klingt nach großem Ereignis, aber klar, diese Wahlen in einem Atemzug zu nennen ist natürlich nicht ernst gemeint. Apothekers Wahlen sehen vollkommen anders aus – ähm, wirklich? Nun, das „Apothekervolk“ darf seine Spitze auch nicht direkt wählen, die Basis kann nur indirekt über die Kammern und Verbände Einfluss nehmen. Die Wahl der ABDA-Spitzen, also das Präsidium sowie die Vorsitzenden von Bundesapothekerkammer und von Deutschem Apothekerverband erfolgt durch die ABDA-Mitgliederversammlung, die durch die Spitzen der Kammern und Verbände geprägt wird. Nun ja, mein liebes Tagebuch, wir sehen, die Einflussmöglichkeit der Basis ist da nicht wirklich gegeben. Und so richtig Wahlkampf gibt’s natürlich auch nicht. Meist zeigt sich schon im Vorfeld, ob sich eine amtierende Person zur Wiederwahl stellt (was dann in der Regel auch so geschieht) oder im Falle, dass die amtierende Person nicht mehr antritt, tritt schon eine neue Kandidatin, ein neuer Kandidat in Erscheinung, auf die oder auf den die Wahl hinausläuft. Die Überlegung, ob es nicht sinnvoller wäre, wenn die Basis oder zumindest die Kammerdelegierten z. B. in der Hauptversammlung des Apothekertags tatsächlich mehr Einfluss nehmen könnten, klang schon des Öfteren an (die Ärzteschaft z. B. wählt das Präsidium der Bundesärztekammer auf dem Deutschen Ärztetag). Die leicht verquere Struktur der ABDA als Verband der Verbände, als Dachorganisation aus offiziellen Kammern und e.V.-Verbänden, steht da wohl im Wege. Dabei wurde schon mehrfach vorgeschlagen, den ABDA-Präsidenten, die ABDA-Präsidentin direkt durch die Hauptversammlung wählen zu lassen. Allerdings fiel dieser Gedanke in ABDA-Kreisen bisher nicht auf fruchtbaren Boden. Im Gegenteil, mit der neuen ABDA-Satzung soll der Einfluss der Hauptversammlung bekanntlich weiter begrenzt werden. Also, bei der nun anstehenden Wahl wird gewählt wie immer. Im Vorfeld rüttelt es sich bereits zurecht, wer in Zukunft was machen will, und die Wahlen bringen kaum Überraschungen.
Und so sieht’s aus: Ab 27. November wird der Vorstand der Bundesapothekerkammer gewählt: Thomas Benkert hört auf, der Industrieapotheker Armin Hoffmann und der selbstständige Apotheker Hannes Müller treten an (Hoffmann als Präsident, Müller als Vize). Neue Gesichter wird es auch im BAK-Vorstand geben: Ursula Funke und Georg Engel hören auf, Ina Lucas, Franziska Scharpf (beide aus der ABDA-Nachwuchsorgansiation AByou) und Maike Fedders stellen sich zur Wahl. (Übrigens, Franziska Scharpf wird in Bayern als Nachfolgerin von Kammerpräsident Benkert gehandelt – die Wahlen im Freistaat stehen im Frühjahr 2025 an.)
Am 4. Dezember wird dann der Vorstand des Deutschen Apothekerverbands gewählt (Hubmann wird wohl voraussichtlich weitermachen) und die Wahl der ABDA-Spitze steht am 11. Dezember an: Gabriele Regina Overwiening hat bereits kundgetan, weitermachen zu wollen.
Mein liebes Tagebuch, wie lange wird die ABDA noch ABDA sein (können)? Rapid schwindende Apothekerzahlen, Strukturwandel im Apothekenwesen, Digitalisierung, Sparzwänge – gut möglich, dass auch auf die Berufsvertretung ein echter Umbau zukommt: Wie lange können wir uns noch 17 Kammern und 17 Verbände leisten?
4 Kommentare
Tagebuch -Datenschutz
von Ingrid Schierle am 03.11.2024 um 9:29 Uhr
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AW: Tagebuch -Datenschutz
von Karl Friedrich Müller am 03.11.2024 um 10:40 Uhr
17 plus 17 ergibt 34 …
von Ulrich Ströh am 03.11.2024 um 8:18 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: 17 plus 17 ergibt 34
von Dr.Diefenbach am 03.11.2024 um 14:26 Uhr
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